
TUI Cruises
Flotteninfo
Das erste Schiff von TUI Cruises die "Mein Schiff" wurde am 15. Mai 2009 getauft. In einer feierlichen Zeremonie am Hamburger Fischmarkt verlieh Taufpatin Ina Müller der "Mein Schiff" ihren Namen. Die "Mein Schiff" hatte nach erfolgreicher Überfahrt aus der Karibik, damals noch unter dem Namen MS Galaxy in der Lloyd Werft in Bremerhaven eingedockt. Es folgte ein 38tägiger umfangreicher Umbau für 50 Millionen Euro, bei dem das Schiff an das Konzept von TUI Cruises angepasst wurde.
Das neue Konzept:
Ziel des Werftumbaus war eine Aufstockung der Kabinen auf 980, die Anzahl der Balkonkabinen beträgt 45 Prozent. 428 Aussenkabinen von insgesamt 653 sind mit einer Veranda ausgestattet. Der Schwerpunkt lag bei der Flächenvergrößerung der Balkone, eine Aussenkabine mit Balkon hat eine Balkonfläche von 9 Quadratmetern, dies ist doppelt so gross als vor dem Umbau. Dieser Umbau machte aus den Balkonen Veranden mit viel Platz für Liegestühle, Hängematten und Sitzplätze. Weitere Umbauten erfolgten auf dem Pooldeck, Casino, Fitness und Wellnessbereich. Der Spa Bereich ist mit großzügigen Ruhe- und Chill-out-Zonen ausgestatten und einer der modernsten Spas auf den Weltmeeren.
Aktuelle Kataloge in der Datenbank von Kreuzfahrt-Ticket.de:
Mai 2009 bis März 2010:
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April 2010 bis April 2011:
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Reisebedingungen
(Stand: L. V. 07/2009)
Die TUI Cruises GmbH führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch. Die Überschriften
in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt
oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. Abschluss des Reisevertrags und Anmeldung von Mitreisenden
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines
Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen
aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Bei Buchung über das Internet kommt der Reisevertrag erst mit der schriftlichen Reisebestätigung
durch TUI Cruises (per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung
des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des
Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10
Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung
des Reisepreises) annimmt.
2. Flugbeförderung
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw.
Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
informieren. Steht bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen,
sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft kennt, spätestens jedoch mit Versand
der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die "gemeinschaftliche Liste" der
Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, kann im Internet
unter www.ec.europa.eu/transport/air-ban/ oder unter www.lba.de einsehen werden.
3. Bezahlung
a) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren
direkt an TUI Cruises. Vermittelnde Reisebüros sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Zahlungen an vermittelnde Reisebüros haben keine schuldbefreiende
Wirkung. Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB
(siehe diese Ziffer 15) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises
beim Comfort und beim Comfort Welcome Preis und 30 % beim Flex Preis zu leisten,
die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die Prämie einer über
TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen
vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab
4 Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort fällig. Die Reiseunterlagen
versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 3 Wochen vor Abfahrt)
und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten
Reiseteilnehmer (Manifestdaten).
b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist
TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und die unter Ziffer 9 dieser Bedingungen vereinbarten Stornokosten
zu berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.
4. Reisevorschriften, Reisepapiere
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen
(Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle
Regeln und Anweisungen von TUI Cruises oder ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen
Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen
im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über Bestimmungen von Pass-, Visaund
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten
wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde hat sich die notwendigen Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse) selbst zu
beschaffen und diese auf Verlangen vorzuweisen. Alle Kosten und Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften, Regeln und Anweisungen durch den
Kunden erwachsen, gehen zulasten des Kunden.
d) Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden aus von diesem zu vertretenden
Gründen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden
des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Kunde deshalb an der Reise gehindert
ist, so kann TUI Cruises den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 9 dieser Bedingungen belasten. Der Kunde haftet TUI Cruises für alle
Folgen und Schäden, insbesondere Strafen, Bußen und Auslagen, die sie zahlen oder
hinterlegen muss, weil der Kunde die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise geltenden
Vorschriften des betreffenden Landes aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht
befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen hat. Der Kunde ist verpflichtet,
Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen
muss, sofort zu erstatten.
5. Gepäck
Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbesondere ist es
dem Kunden nicht gestattet, Waffen und andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel
sowie für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke an Bord
zu nehmen. Der Kunde muss sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabinennummer
und dem Abfahrtsdatum etikettieren; anderenfalls ist TUI Cruises für Verlust,
Verwechslungen und fehlerhaftes Ein- oder Ausladen mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Handelns nicht verantwortlich.
6. Leistungen und Preise
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltener Hinweise
und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
b) Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort.
c) Die im Katalog bzw. in der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für TUI
Cruises grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind.
TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss
Änderungen der Katalogangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen. Darüber
wird TUI Cruises den Kunden vor Buchung informieren.
d) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
e) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen
(z. B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
7. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, z. B. wegen der
besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu
einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten
und/oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein
der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Die geänderte Leistung tritt an
die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TUI Cruises in der Lage ist, eine solche aus
ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte
unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend
zu machen. TUI Cruises wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von einer wesentlichen
Änderung der Reiseleistung oder einer zulässigen Reiseabsage informieren.
c) Falls das Schiff aus von TUI Cruises nicht zu vertretenden Gründen in Quarantäne
kommt, hat der Kunde selbst die Kosten für seinen Unterhalt zu tragen. Ist er an Bord
und wird er dort verpflegt, hat er die entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
8. Preiserhöhung
TUI Cruises behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann TUI Cruises den Reisepreis nach Maßgabe
der folgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TUI Cruises von dem Kunden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann TUI Cruises vom Kunden verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber TUI Cruises erhöht, so kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TUI Cruises verteuert hat.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TUI Cruises
verteuert hat.
d) Eine Erhöhung nach dieser Ziffer 8 ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
von TUI Cruises nicht vorhersehbar waren.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises informiert TUI Cruises den
Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund. Preiserhöhungen sind
nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt mit Eingang beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
TUI Cruises in der Lage ist, eine solche aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Mitteilung
über die Preiserhöhung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen.
9. Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird aus
Beweiszwecken empfohlen, die Rücktrittserklärung schriftlich abzugeben. Die Erklärung
wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht. Tritt der Kunde
zurück, so wird pro Person folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen
und Aufwendungen fällig:
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang in seinem eigenen Interesse der Abschluss
einer Reiserücktritts- sowie Reiseabbruchversicherung empfohlen. Eine Teilstornierung Reiserücktritt
Comfort Preis/Comfort Welcome Preis Flex Preis
bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 10 % 30 %
49 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % 40 %
29 Tage bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 % 50 %
21 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % 75 %
14 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 75 % 90 %
Nichtantritt der Reise* 90 % 90 %
* Gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag.
nur des Anreisepakets ist nicht möglich. Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist
als die in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
b) Für Umbuchungen (z. B. Änderung des Reisetermins innerhalb desselben Katalogs, des
Abflugortes oder der Unterkunft, auch bei Realisierung einer Warteliste) bis 50 Tage vor
Abreisetermin werden pro Person die folgenden Umbuchungskosten berechnet:
Für Umbuchungen innerhalb des Comfort/Comfort Welcome Preises 30 €
Für Umbuchungen innerhalb des Flex Preises oder Umbuchung vom Comfort/Comfort
Welcome Preis auf einen Flex Preis 150 €
Für Umbuchungen innerhalb von Sonderaktionen wie z. B. Himmel & Meer und Unbedingt
"Mein Schiff" oder Umbuchung vom Comfort/Comfort Welcome Preis oder Flex
Preis auf Sonderaktionen 300 €
Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z. B. durch eine höherwertige
Kabine), so ist die Umbuchung kostenfrei. Alle anderen Änderungen sind nur in Form
einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß dieser Ziffer 9 und einer anschließenden
Neubuchung möglich.
c) Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig.
10. Rücktritt und Kündigung durch TUI Cruises
TUI Cruises kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz
oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise
ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns
auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht
oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
unter falschen Angaben gebucht hat,
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so
nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
In diesem Falle kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises
behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie
etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch
genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche
Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.
11. Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er
ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung
nicht ein. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt,
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen
ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.
Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige
Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes
Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren
Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
12. Haftungsbeschränkung, Abtretungsverbot
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind
(auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Kunden von TUI Cruises weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder
TUI Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für alle gegen TUI Cruises gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung
nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
d) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt
sich die Haftung von TUI Cruises nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes,
dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch
Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem,
welche Bestimmungen Anwendung finden.
e) Für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Filmausrüstung,
Kleidung, Wertsachen) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen
oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffes haftet TUI Cruises nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei
Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises
zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von
Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
f) Ohne Zustimmung von TUI Cruises können Kunden gegen TUI Cruises gerichtete
Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter
mitreisenden Familienangehörigen.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise
gegenüber TUI Cruises geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur
gegenüber TUI Cruises unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Dies gilt jedoch nicht für
die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust,
bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
14. Verjährung
a) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI
Cruises oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von TUI Cruises beruhen.
b) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
c) Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen a) und b) beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
d) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Insolvenzschutz
Zur Absicherung der Kundengelder hat von TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein
befindet sich auf der Bestätigung.
16. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im
Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er
sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die
Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie TUI Cruises zur Verfügung stellen, werden elektronisch
verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir
möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit
nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von
Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter
der unten genannten Anschrift. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne
angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten "EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert.
18. Verweigerung der Landungserlaubnis, Kosten der Weiterreise
Wird die Landung oder die Einreise des Kunden und/oder die Einfuhr seines Gepäcks in
den vorgesehenen Hafen oder das Land verweigert, kann TUI Cruises den Kunden und/
oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, die vom Schiff angelaufen werden,
weiterbefördern und dort landen. Der Kunde muss TUI Cruises ein der Weiterreise
entsprechendes Entgelt zahlen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen
Aufwendungen ersetzen. Für eine solche Weiterreise gelten diese Reisebedingungen.
19. Hilfeleistung, Bergung, Frachtbeförderung
TUI Cruises ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten,
Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Fracht jeder Art zu befördern. Alle derartigen
Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gelten als Bestandteil der Reise.
20. Empfehlung für werdende Mütter und Säuglinge
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung
an Bord des Schiffes raten wir werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt in der 24.
Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglingen bis zu einem
Alter von 6 Monaten von einer Teilnahme dringend ab. Auf den Transatlantik-Routen und
der Route "Rund um Westeuropa" raten wir aufgrund der vielen aufeinanderfolgenden
Schiffstage von der Mitnahme von Säuglingen unter 12 Monaten dringend ab.
21. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
22. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland haben, ist Hamburg. Der Kunde kann TUI Cruises nur an ihrem Sitz
verklagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen TUI Cruises und dem Kunden findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter
TUI Cruises GmbH, Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg
Telefon (040) 28 66 77-0, Telefax (040) 28 66 77-100
Drucklegung: August 2009
Gültig ab 21.08.2009
Alle Angaben ohne Gewähr
(Stand: L. V. 07/2009)
Die TUI Cruises GmbH führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch. Die Überschriften
in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt
oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.
1. Abschluss des Reisevertrags und Anmeldung von Mitreisenden
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines
Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen
aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Bei Buchung über das Internet kommt der Reisevertrag erst mit der schriftlichen Reisebestätigung
durch TUI Cruises (per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung
des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des
Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10
Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung
des Reisepreises) annimmt.
2. Flugbeförderung
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw.
Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
informieren. Steht bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest,
so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen,
sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft kennt, spätestens jedoch mit Versand
der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so
rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die "gemeinschaftliche Liste" der
Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, kann im Internet
unter www.ec.europa.eu/transport/air-ban/ oder unter www.lba.de einsehen werden.
3. Bezahlung
a) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren
direkt an TUI Cruises. Vermittelnde Reisebüros sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Zahlungen an vermittelnde Reisebüros haben keine schuldbefreiende
Wirkung. Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins gemäß § 651 k BGB
(siehe diese Ziffer 15) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises
beim Comfort und beim Comfort Welcome Preis und 30 % beim Flex Preis zu leisten,
die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die Prämie einer über
TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen
vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab
4 Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort fällig. Die Reiseunterlagen
versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 3 Wochen vor Abfahrt)
und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten
Reiseteilnehmer (Manifestdaten).
b) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist
TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und die unter Ziffer 9 dieser Bedingungen vereinbarten Stornokosten
zu berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer
Kosten bleibt dem Kunden unbenommen.
4. Reisevorschriften, Reisepapiere
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebestimmungen
(Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle
Regeln und Anweisungen von TUI Cruises oder ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen
Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen
im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über Bestimmungen von Pass-, Visaund
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen
vor Reiseantritt. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten
wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
c) Der Kunde hat sich die notwendigen Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse) selbst zu
beschaffen und diese auf Verlangen vorzuweisen. Alle Kosten und Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung der genannten Vorschriften, Regeln und Anweisungen durch den
Kunden erwachsen, gehen zulasten des Kunden.
d) Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden aus von diesem zu vertretenden
Gründen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden
des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden, sodass der Kunde deshalb an der Reise gehindert
ist, so kann TUI Cruises den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 9 dieser Bedingungen belasten. Der Kunde haftet TUI Cruises für alle
Folgen und Schäden, insbesondere Strafen, Bußen und Auslagen, die sie zahlen oder
hinterlegen muss, weil der Kunde die bezüglich der Ein-, Aus- oder Durchreise geltenden
Vorschriften des betreffenden Landes aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht
befolgt oder die erforderlichen Urkunden nicht vorgewiesen hat. Der Kunde ist verpflichtet,
Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen
muss, sofort zu erstatten.
5. Gepäck
Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbesondere ist es
dem Kunden nicht gestattet, Waffen und andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel
sowie für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke an Bord
zu nehmen. Der Kunde muss sein Gepäck leserlich mit seinem Namen, seiner Kabinennummer
und dem Abfahrtsdatum etikettieren; anderenfalls ist TUI Cruises für Verlust,
Verwechslungen und fehlerhaftes Ein- oder Ausladen mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Handelns nicht verantwortlich.
6. Leistungen und Preise
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen
Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltener Hinweise
und Erläuterungen. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend.
b) Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor Ort.
c) Die im Katalog bzw. in der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für TUI
Cruises grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrags geworden sind.
TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss
Änderungen der Katalogangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen. Darüber
wird TUI Cruises den Kunden vor Buchung informieren.
d) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des
Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
e) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen
(z. B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
7. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, z. B. wegen der
besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu
einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten
und/oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein
der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Die geänderte Leistung tritt an
die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TUI Cruises in der Lage ist, eine solche aus
ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte
unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend
zu machen. TUI Cruises wird den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von einer wesentlichen
Änderung der Reiseleistung oder einer zulässigen Reiseabsage informieren.
c) Falls das Schiff aus von TUI Cruises nicht zu vertretenden Gründen in Quarantäne
kommt, hat der Kunde selbst die Kosten für seinen Unterhalt zu tragen. Ist er an Bord
und wird er dort verpflegt, hat er die entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
8. Preiserhöhung
TUI Cruises behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung
der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafenoder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so kann TUI Cruises den Reisepreis nach Maßgabe
der folgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TUI Cruises von dem Kunden
den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz kann TUI Cruises vom Kunden verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber TUI Cruises erhöht, so kann der Reisepreis in dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TUI Cruises verteuert hat.
c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TUI Cruises
verteuert hat.
d) Eine Erhöhung nach dieser Ziffer 8 ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss
von TUI Cruises nicht vorhersehbar waren.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises informiert TUI Cruises den
Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund. Preiserhöhungen sind
nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt mit Eingang beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
TUI Cruises in der Lage ist, eine solche aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Mitteilung
über die Preiserhöhung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen.
9. Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird aus
Beweiszwecken empfohlen, die Rücktrittserklärung schriftlich abzugeben. Die Erklärung
wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht. Tritt der Kunde
zurück, so wird pro Person folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen
und Aufwendungen fällig:
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang in seinem eigenen Interesse der Abschluss
einer Reiserücktritts- sowie Reiseabbruchversicherung empfohlen. Eine Teilstornierung Reiserücktritt
Comfort Preis/Comfort Welcome Preis Flex Preis
bis zu 50 Tage vor Reiseantritt 10 % 30 %
49 Tage bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % 40 %
29 Tage bis 22 Tage vor Reiseantritt 30 % 50 %
21 Tage bis 15 Tage vor Reiseantritt 50 % 75 %
14 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 75 % 90 %
Nichtantritt der Reise* 90 % 90 %
* Gilt auch bei Stornierung am Abfahrtstag.
nur des Anreisepakets ist nicht möglich. Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises
nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist
als die in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.
b) Für Umbuchungen (z. B. Änderung des Reisetermins innerhalb desselben Katalogs, des
Abflugortes oder der Unterkunft, auch bei Realisierung einer Warteliste) bis 50 Tage vor
Abreisetermin werden pro Person die folgenden Umbuchungskosten berechnet:
Für Umbuchungen innerhalb des Comfort/Comfort Welcome Preises 30 €
Für Umbuchungen innerhalb des Flex Preises oder Umbuchung vom Comfort/Comfort
Welcome Preis auf einen Flex Preis 150 €
Für Umbuchungen innerhalb von Sonderaktionen wie z. B. Himmel & Meer und Unbedingt
"Mein Schiff" oder Umbuchung vom Comfort/Comfort Welcome Preis oder Flex
Preis auf Sonderaktionen 300 €
Erhöht sich der Reisepreis durch die Umbuchung (z. B. durch eine höherwertige
Kabine), so ist die Umbuchung kostenfrei. Alle anderen Änderungen sind nur in Form
einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß dieser Ziffer 9 und einer anschließenden
Neubuchung möglich.
c) Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungskosten sind sofort fällig.
10. Rücktritt und Kündigung durch TUI Cruises
TUI Cruises kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz
oder teilweise zurücktreten oder nach Beginn der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise
ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns
auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht
oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
unter falschen Angaben gebucht hat,
die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so
nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
In diesem Falle kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises
behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie
etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch
genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche
Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.
11. Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er
ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung
nicht ein. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt,
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen
anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen
ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet.
Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige
Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes
Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe
gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren
Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
12. Haftungsbeschränkung, Abtretungsverbot
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht Körperschäden sind
(auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten), ist
auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Kunden von TUI Cruises weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde oder
TUI Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für alle gegen TUI Cruises gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen
gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung
nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
d) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt
sich die Haftung von TUI Cruises nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes,
dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch
Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem,
welche Bestimmungen Anwendung finden.
e) Für Beschädigungen oder Verlust von persönlicher Ausrüstung (z. B. Foto- oder Filmausrüstung,
Kleidung, Wertsachen) durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen
oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffes haftet TUI Cruises nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei
Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises
zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von
Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
f) Ohne Zustimmung von TUI Cruises können Kunden gegen TUI Cruises gerichtete
Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Dies gilt nicht unter
mitreisenden Familienangehörigen.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise
gegenüber TUI Cruises geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur
gegenüber TUI Cruises unter der am Ende dieser Bedingungen angegebenen Anschrift
erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Dies gilt jedoch nicht für
die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust,
bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
14. Verjährung
a) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI
Cruises oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von TUI Cruises beruhen.
b) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr.
c) Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen a) und b) beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
d) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch
oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die
Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Insolvenzschutz
Zur Absicherung der Kundengelder hat von TUI Cruises eine Insolvenzversicherung beim
Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgeschlossen. Ein Sicherungsschein
befindet sich auf der Bestätigung.
16. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im
Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er
sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die
Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.
17. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie TUI Cruises zur Verfügung stellen, werden elektronisch
verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir
möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit
nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von
Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an den Bereich "Datenschutz" unter
der unten genannten Anschrift. Soweit wir uns zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten externer Dienstleister außerhalb der EU bzw. des EWR (sog. Drittländer ohne
angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten durch die Vereinbarung der sogenannten "EU-Standardvertragsklauseln" abgesichert.
18. Verweigerung der Landungserlaubnis, Kosten der Weiterreise
Wird die Landung oder die Einreise des Kunden und/oder die Einfuhr seines Gepäcks in
den vorgesehenen Hafen oder das Land verweigert, kann TUI Cruises den Kunden und/
oder sein Gepäck nach einem anderen Hafen oder Land, die vom Schiff angelaufen werden,
weiterbefördern und dort landen. Der Kunde muss TUI Cruises ein der Weiterreise
entsprechendes Entgelt zahlen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden sonstigen
Aufwendungen ersetzen. Für eine solche Weiterreise gelten diese Reisebedingungen.
19. Hilfeleistung, Bergung, Frachtbeförderung
TUI Cruises ist berechtigt, mit dem eingesetzten Schiff anderen Schiffen Hilfe zu leisten,
Schiffe zu schleppen und zu bergen sowie Fracht jeder Art zu befördern. Alle derartigen
Tätigkeiten, ob vorher angekündigt oder nicht, gelten als Bestandteil der Reise.
20. Empfehlung für werdende Mütter und Säuglinge
Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung
an Bord des Schiffes raten wir werdenden Müttern, die sich bei Reiseantritt in der 24.
Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglingen bis zu einem
Alter von 6 Monaten von einer Teilnahme dringend ab. Auf den Transatlantik-Routen und
der Route "Rund um Westeuropa" raten wir aufgrund der vielen aufeinanderfolgenden
Schiffstage von der Mitnahme von Säuglingen unter 12 Monaten dringend ab.
21. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
22. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Gerichtsstand für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland haben, ist Hamburg. Der Kunde kann TUI Cruises nur an ihrem Sitz
verklagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen TUI Cruises und dem Kunden findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Veranstalter
TUI Cruises GmbH, Anckelmannsplatz 1, 20537 Hamburg
Telefon (040) 28 66 77-0, Telefax (040) 28 66 77-100
Drucklegung: August 2009
Gültig ab 21.08.2009
Alle Angaben ohne Gewähr
Inklusive Leistungen ab 27.10.2010:
Der Reisepreis Ihres TUI Cruises Kreuzfahrt beinhaltet den Aufenthalt auf dem Schiff gemäß Fahrplan.
Die jeweilig gebuchte Unterkunft in der Kabinenkategorie.
Vollpension.
Alle Speisen sowie eine vielfältige Auswahl an Getränken (Softdrinks, Bier, Sekt, offene Weine, Flaschenweine, Cocktails und Longdrinks, Spirituosen und vieles mehr) auch außerhalb der Essenszeiten sind im Preis inkludiert.
In den folgenden Restaurants genießen Sie alles inklusive: Restaurant Antik mit Menü und Service am Platz, Buffet-Restaurant Anckelmannsplatz, Tapas y Mas Bar, GOSCH Sylt, Bistro La Vela, Cliff 24 Grill, Wellness Bar La Vida Sana, Nasch Bar.
Keine feste Essenszeiten.
Wasserstationen.
Überdurchschnittlich viel Platz pro Gast.
Espresso-Maschine auf allen Kabinen.
Veranstaltungen und Unterhaltungsprogramme an Bord.
Ein- und Ausschiffungsgebühren.
Deutschsprachige Bordreiseleitung.
Trinkgelder.
Zahlreiche Wellness- und Sport-Angebote (Bsp.: Saunalandschaft).
Qualifizierte Kinderbetreuung.
Inklusive Leistungen bei TUI Cruises bis zum 27.10.2010:
Health Food: Geschmackvolle Vollpension an Bord Menürestaurant mit Service am Platz keine festen Essenszeiten Sie wählen Zeit und Tisch selbst Tischgetränke (Tischwein, Bier, Softdrinks, Wasser, Kaffee) zu den Hauptmahlzeiten im Menü-Restaurant Atlantik und Buffet-Restaurant Anckelmannsplatz Wasserstationen in den Kabinenkorridoren Nespresso-Maschine auf jeder Kabine großzügiger Spa- und Fitnessbereich Bordsprache Deutsch Trinkgelder inklusive
Inklusive Leistungen bei TUI Cruises bis zum 27.10.2010:
Preismodelle:
Für Routen des Kataloges ab dem 27.10.2010 bis 27.10.2011
Wohlfühlpreis:
Der Wohlfühlpreis bei TUI Cruises ist der ausgeschriebene Katalogpreis. Dieser Wohlfühlpreis beinhaltet alles, was Sie für Ihren entspannten Urlaub an Bord benötigen. Die Gültigkeit dieses Preises ist bis zum 15.09.2010, danach erscheint ein neuer Preisteil. Zum Wohlfühlpreis sichern Sie sich Ihre Wunschkabine und können neben den Alles Inklusive-Leistungen, mit vielen schönen Extras rechnen.
Wohlfühlpreis - Frühbucher:
Sichern Sie sich den Wohlfühlpreis von TUI Cruises als reduzierten Frühbucherpreis. Dieser Frühbucherpreis gilt für Buchungen bis zum 31.05.2010. Sie sparen je nach Abfahrt bis zu 300,00 Euro pro Person.
Anzahlung: 20% Keine Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin, bis 50 Tage vor Abreise); bei Namensänderungen fallen Gebühren bis zu 50,00 Euro pro Person an, bei Flügen bis zu 350,00 Euro. Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 20% Ratenzahlung: Für Abfahrten, die bei Buchung mindestens zwei Monate in der Zukunft liegen, müssen Sie keine Anzahlung leisten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sie haben die Möglichkeit, den Reisepreis in sechs, neun oder zwölf Monatsraten zu bezahlen. Sie können zu jeder Zeit eine Änderung Ihrer persönlich getroffenen Wahl, ohne Zusatzkosten, beantragen. Die Ratenzahlung muss bei TUI Cruises beantragt und genehmigt werden.
Flex-Preis:
Die TUI Cruises Flex Preise sind ein Last Minute Angebot mit großem Preisvorteil gegenüber dem Wohlfühlpreis und für alle, denen vor allem die Reise wichtig ist. Die Preise der Flex Angebote sind variabel. Sie wählen zwischen Innen-, Aussen- und Balkonkabine (je nach Verfügbarkeit), auf welchem Deck Sie untergebracht werden, ist Ihnen egal. Ihre Kabinennummer wird Ihnen nach Buchung automatisch zugeteilt und Sie erhalten diese mit Ihren Reiseunterlagen von TUI Cruises.
Anzahlung: 35% Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin bis 50 Tage vor Abreise): bis 150 Euro); bei Namensänderungen fallen Gebühren bis zu 50,00 Euro pro Person an. Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 35%
Himmel & Meer-Preis:
Zum Himmel & Meer-Preis reisen Sie jetzt noch günstiger mit der "Mein Schiff". Die Himmel & Meer-Pakete kombinieren Ihre Kreuzfahrt zum Flex-Preis mit einem An- und Abreisepaket (Hin- und Rückflug nach Verfügbarkeit inkl. Transfers). Den Hinweis finden Sie bei den Routen auf www.kreuzfahrt-ticket.de.
Anzahlung: 35% Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin bis 50 Tage vor Abreise): bis 150 Euro; bei Namensänderungen fallen Gebühren bis zu 50,00 Euro pro Person an, bei Flügen bis zu 350,00 Euro Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 35%
Unbedingt Mein Schiff-Preis:
Die "Umbedingt Mein Schiff" Angebote sind etwas für flexible Kreuzfahrer. Wenn Sie gerne einmal mit der Mein Schiff reisen möchten, terminlich allerdings nicht festgelegt sind und Ihnen die Kategorie der Kabine und nicht die Nummer wichtig ist, dann lassen Sie sich doch Ihre Flexibilität belohnen. Sie entscheiden Reisegebiet und Kabinenkategorie. TUI Cruises überlassen Sie die Wahl der Route, des Termins und der Kabinennummer. Die Preise sind einfach unübertrefflich günstig. Bei Kreuzfahrten die im Ausland beginnen sind die An- und Abreisepakete inklusive. Den Hinweis finden Sie bei den Routen auf www.kreuzfahrt-ticket.de..
Anzahlung: 50% Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin bis 50 Tage vor Abreise): bis 300 Euro, bei Flügen bis zu 350,00 Euro Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 50%
Preisgarantie: Das Preismodell von TUI Cruises beinhaltet eine Preisgarantie, so dass Sie immer sicher sein können den besten Wohlfühlpreis zu zahlen. Sollte Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt oder im folgenden Preisteil zu einem günstigeren Preis angeboten werden, erstattet Ihnen TUI Cruises den Differenzbetrag. Der Reisetermin und die Kabinenkategorie müssen die Gleichen sein. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, vom Wohlfühlpreis kostenlos auf ein Flex- Angebot umzubuchen. In diesem Fall gelten ab der Umbuchung die Bedingungen des Flex - Preis Modells.
Für Routen des Kataloges bis zum 27.10.2010
Comfort-Welcome-Preis:
Der Comfort-Welcome-Preis bei TUI Cruises ist ein reduzierter Frühbucherpreis, zu dem Sie sich Ihre Wunschkabine sichern können. Dieser Preis hat ein limitiertes Kontingent, das heißt es gibt keinen bestimmten Termin, an dem dieser Preis abläuft. Sobald die Comfort-Welcome-Preise ausgebucht sind gilt automatisch der Comfort-Preis. Der Comfort-Welcome-Preis entspricht unserem Preis auf www.Kreuzfahrt-Ticket.de
Anzahlung: 10% Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin bis 50 Tage vor Abreise): 0 bis 50 Euro Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 10%
Comfort-Preis:
Im Comfort-Preis gibt es nur feste Preise, dies gilt selbstverständlich auch für die reduzierten Comfort-Welcome-Preise. Auch beim Comfort-Preis können Sie Ihre Wunschkabine wählen.
Anzahlung: 10% Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin bis 50 Tage vor Abreise): 0 bis 50 Euro Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 10%
Flex-Preis:
Die TUI Cruises Flex Preise sind ein Last Minute Angebot mit großem Preisvorteil gegenüber dem Comfort-Welcome-Preis und dem Comfort-Preis für alle, denen vor allem die Reise wichtig ist. Die Preise der Flex Angebote sind variabel. Sie wählen zwischen Innen-, Aussen- und Balkonkabine (je nach Verfügbarkeit), auf welchem Deck Sie untergebracht werden, ist Ihnen egal. Ihre Kabinennummer wird Ihnen nach Buchung automatisch zugeteilt und Sie erhalten diese mit Ihren Reiseunterlagen.
Anzahlung: 30% Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin bis 50 Tage vor Abreise): 0 bis 150 Euro Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 30%
Himmel & Meer-Preis:
Zum Himmel & Meer-Preis reisen Sie jetzt noch günstiger mit der "Mein Schiff". Die Himmel&Meer-Pakete kombinieren Ihre Kreuzfahrt zum Flex-Preis mit einem An- und Abreisepaket (Hin- und Rückflug nach Verfügbarkeit inkl. Transfers). Den Hinweis finden Sie bei den Routen.
Anzahlung: 30% Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin bis 50 Tage vor Abreise): 0 bis 150 Euro Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 30%
Unbedingt Mein Schiff-Preis:
Die "Umbedingt Mein Schiff" Angebote sind etwas für flexible Kreuzfahrer. Wenn Sie gerne einmal mit der Mein Schiff reisen möchten, terminlich allerdings nicht festgelegt sind und Ihnen die Kategorie der Kabine und nicht die Nummer wichtig ist, dann lassen Sie sich doch Ihre Flexibilität belohnen. Sie entscheiden Reisegebiet und Kabinenkategorie. TUI Cruises überlassen Sie die Wahl der Route, des Termins und der Kabinennummer. Die Preise sind einfach unübertrefflich günstig. Bei Kreuzfahrten die im Ausland beginnen sind die An- und Abreisepakete inklusive. Den Hinweis finden Sie bei den Routen.
Anzahlung: 100% Umbuchungsgebühren (innerhalb derselben Reise zum gleichen Termin bis 50 Tage vor Abreise): 100% Stornogebühren (bis 50 Tage vor Abreise): 100%
Für Routen des Kataloges ab dem 27.10.2010 bis 27.10.2011
Wohlfühlpreis:
Der Wohlfühlpreis bei TUI Cruises ist der ausgeschriebene Katalogpreis. Dieser Wohlfühlpreis beinhaltet alles, was Sie für Ihren entspannten Urlaub an Bord benötigen. Die Gültigkeit dieses Preises ist bis zum 15.09.2010, danach erscheint ein neuer Preisteil. Zum Wohlfühlpreis sichern Sie sich Ihre Wunschkabine und können neben den Alles Inklusive-Leistungen, mit vielen schönen Extras rechnen.
Wohlfühlpreis - Frühbucher:
Sichern Sie sich den Wohlfühlpreis von TUI Cruises als reduzierten Frühbucherpreis. Dieser Frühbucherpreis gilt für Buchungen bis zum 31.05.2010. Sie sparen je nach Abfahrt bis zu 300,00 Euro pro Person.
Flex-Preis:
Die TUI Cruises Flex Preise sind ein Last Minute Angebot mit großem Preisvorteil gegenüber dem Wohlfühlpreis und für alle, denen vor allem die Reise wichtig ist. Die Preise der Flex Angebote sind variabel. Sie wählen zwischen Innen-, Aussen- und Balkonkabine (je nach Verfügbarkeit), auf welchem Deck Sie untergebracht werden, ist Ihnen egal. Ihre Kabinennummer wird Ihnen nach Buchung automatisch zugeteilt und Sie erhalten diese mit Ihren Reiseunterlagen von TUI Cruises.
Himmel & Meer-Preis:
Zum Himmel & Meer-Preis reisen Sie jetzt noch günstiger mit der "Mein Schiff". Die Himmel & Meer-Pakete kombinieren Ihre Kreuzfahrt zum Flex-Preis mit einem An- und Abreisepaket (Hin- und Rückflug nach Verfügbarkeit inkl. Transfers). Den Hinweis finden Sie bei den Routen auf www.kreuzfahrt-ticket.de.
Unbedingt Mein Schiff-Preis:
Die "Umbedingt Mein Schiff" Angebote sind etwas für flexible Kreuzfahrer. Wenn Sie gerne einmal mit der Mein Schiff reisen möchten, terminlich allerdings nicht festgelegt sind und Ihnen die Kategorie der Kabine und nicht die Nummer wichtig ist, dann lassen Sie sich doch Ihre Flexibilität belohnen. Sie entscheiden Reisegebiet und Kabinenkategorie. TUI Cruises überlassen Sie die Wahl der Route, des Termins und der Kabinennummer. Die Preise sind einfach unübertrefflich günstig. Bei Kreuzfahrten die im Ausland beginnen sind die An- und Abreisepakete inklusive. Den Hinweis finden Sie bei den Routen auf www.kreuzfahrt-ticket.de..
Preisgarantie: Das Preismodell von TUI Cruises beinhaltet eine Preisgarantie, so dass Sie immer sicher sein können den besten Wohlfühlpreis zu zahlen. Sollte Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt oder im folgenden Preisteil zu einem günstigeren Preis angeboten werden, erstattet Ihnen TUI Cruises den Differenzbetrag. Der Reisetermin und die Kabinenkategorie müssen die Gleichen sein. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, vom Wohlfühlpreis kostenlos auf ein Flex- Angebot umzubuchen. In diesem Fall gelten ab der Umbuchung die Bedingungen des Flex - Preis Modells.
Für Routen des Kataloges bis zum 27.10.2010
Comfort-Welcome-Preis:
Der Comfort-Welcome-Preis bei TUI Cruises ist ein reduzierter Frühbucherpreis, zu dem Sie sich Ihre Wunschkabine sichern können. Dieser Preis hat ein limitiertes Kontingent, das heißt es gibt keinen bestimmten Termin, an dem dieser Preis abläuft. Sobald die Comfort-Welcome-Preise ausgebucht sind gilt automatisch der Comfort-Preis. Der Comfort-Welcome-Preis entspricht unserem Preis auf www.Kreuzfahrt-Ticket.de
Comfort-Preis:
Im Comfort-Preis gibt es nur feste Preise, dies gilt selbstverständlich auch für die reduzierten Comfort-Welcome-Preise. Auch beim Comfort-Preis können Sie Ihre Wunschkabine wählen.
Flex-Preis:
Die TUI Cruises Flex Preise sind ein Last Minute Angebot mit großem Preisvorteil gegenüber dem Comfort-Welcome-Preis und dem Comfort-Preis für alle, denen vor allem die Reise wichtig ist. Die Preise der Flex Angebote sind variabel. Sie wählen zwischen Innen-, Aussen- und Balkonkabine (je nach Verfügbarkeit), auf welchem Deck Sie untergebracht werden, ist Ihnen egal. Ihre Kabinennummer wird Ihnen nach Buchung automatisch zugeteilt und Sie erhalten diese mit Ihren Reiseunterlagen.
Himmel & Meer-Preis:
Zum Himmel & Meer-Preis reisen Sie jetzt noch günstiger mit der "Mein Schiff". Die Himmel&Meer-Pakete kombinieren Ihre Kreuzfahrt zum Flex-Preis mit einem An- und Abreisepaket (Hin- und Rückflug nach Verfügbarkeit inkl. Transfers). Den Hinweis finden Sie bei den Routen.
Unbedingt Mein Schiff-Preis:
Die "Umbedingt Mein Schiff" Angebote sind etwas für flexible Kreuzfahrer. Wenn Sie gerne einmal mit der Mein Schiff reisen möchten, terminlich allerdings nicht festgelegt sind und Ihnen die Kategorie der Kabine und nicht die Nummer wichtig ist, dann lassen Sie sich doch Ihre Flexibilität belohnen. Sie entscheiden Reisegebiet und Kabinenkategorie. TUI Cruises überlassen Sie die Wahl der Route, des Termins und der Kabinennummer. Die Preise sind einfach unübertrefflich günstig. Bei Kreuzfahrten die im Ausland beginnen sind die An- und Abreisepakete inklusive. Den Hinweis finden Sie bei den Routen.
Mein Schiff
TUI Cruises
Reisegebiete:
Baltikum, Britische Inseln, Große Antillen, Irland, Island, Kanarische Inseln, Karibik, Kleine Antillen, Mittelmeer, Nordkap, Nordland, Nordsee, (...)
Baltikum, Britische Inseln, Große Antillen, Irland, Island, Kanarische Inseln, Karibik, Kleine Antillen, Mittelmeer, Nordkap, Nordland, Nordsee, (...)
schon ab
ab € 495,00 p. P.
ab € 495,00 p. P.




