Unvergleichbarer Luxus auf See
Flotteninfo:

Das Unternehmen Silversea Cruises Ltd. wurde Anfang der 1990er Jahre von der römischen Familie Lefebvre gegründet und hat den Hauptsitz in Monaco.
Die Gründer von Silversea haben es sich zum Ziel gesetzt, Luxuskreuzfahrten mit mehr Stil und Komfort als bisher anzubieten. Dieses Erbe wird nach wie vor mit viel Leidenschaft verfolgt.
Die Schiffe von Silversea sind mit 132 bis maximal 540 Passagieren relativ klein. Silversea bietet Ihnen Schiffe mit exzellentem Service, auf denen jeder Gast ausreichend Platz für sich hat. Die Suiten der Schiffe gehören zu den größten auf den Weltmeeren, sind alle mit Ozeanblick und 85% mit eigener Veranda ausgestattet.
Das erste Schiff, die Silver Cloud stach 1994 in See, gefolgt von vier weiteren Schiffen. Auf den Routen der Silversea Schiffen werden weltweit kleinere Häfen, abseits der üblichen Reiserouten angelaufen. Seit 2008 ergänzt außerdem die Prince Albert II die Flotte. Das Expeditionsschiff bietet ungewöhnliche und abenteuerliche Routen in die Arktis und die Antarktis.


Aktuelle Kataloge in der Datenbank von Kreuzfahrt-Ticket.de

Derzeit können Sie bei uns Kreuzfahrten mit Silversea Cruises bis Dezember 2012 buchen.
Allgemeine Reisebedingungen Aviation & Tourism

Verehrter Reisegast,

wir begrüßen Sie im exklusiven Kreis der AVIATION & TOURISM INTERNATIONAL Gäste. Bitte lesen Sie aufmerksam die nachstehenden Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.


1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Aviation & Tourism International GmbH (im folgenden ATI genannt) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.

1.2. Für die vertraglichen Verpflichtungen steht der Anmelder mit seiner Unterschrift ein. Er haftet neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern.

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ATI zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Ihnen die Reisebestätigung/Rechnung direkt zugestellt. Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt von ATI ergeben. Ihr Reisebüro wird von uns entsprechend unterrichtet.

1.4. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, unterliegen den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und werden von uns gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 10 Tagen das Angebot anzunehmen. Machen Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, wird dies als Absage Ihrerseits angesehen.


2. Zahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von in der Regel 20% des Reisepreises pro Person, gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines, für den Gesamtwert der Reise zu leisten. ATI erstellt eine entsprechende Rechnung direkt an Sie. Die Restzahlung ist gemäß dem Frühzahlerbonus bzw. 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein vorliegt. Wir sind nicht verpflichtet zur Durchführung der Reise mit den Reiseteilnehmern, wenn der Reisepreis trotz vorheriger Zusendung des Sicherungsscheines nicht vollständig bis zum Reiseantritt bezahlt ist. Wenn der Reisende trotz Vorliegens des Sicherungsscheines nach Mahnung seitens ATI den Reisepreis nicht in der im Mahnschreiben gesetzten Frist vollständig bezahlt, kann ATI Schadenersatz statt Leistung gemäß §§ 280, 281 GBG geltend machen. Der Schadensersatz beträgt 50 % des geschuldeten Reisepreises, wobei es ATI möglich ist, einen höheren Schaden nachzuweisen und entsprechenden Ersatz geltend zu machen und auch der Reisende einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.

2.2. Vor Reiseende darf die Restzahlung nur verlangt werden, wenn wir Ihnen einen Sicherungsschein gemäß §651 kBGB ausgehändigt haben. ATI hat sich entsprechend versichert. Ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes wird Ihnen im Normalfall mit der Rechnung zugesandt oder befindet sich bei den Reiseunterlagen. Dieser Sicherungsschein verbrieft Ihren direkten Anspruch gegen den Versicherer. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen oder des Sicherungsscheines. Die Reiseunterlagen versendet ATI an die letztbekannte Adresse des Reiseteilnehmers.

2.3. Wir werden Ihre Anzahlung unverzüglich zurückerstatten, falls wir Ihre Buchung nicht bestätigen können und Sie unser Ersatzangebot nicht angenommen haben.

2.4. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sowie telegrafische oder telefonische Reservierungen oder Anfragen gehen zu Lasten des Kunden.


3. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Prospekt sowie aus dem Tarif und aus darauf Bezug nehmende Angaben in der Buchungsbestätigung.

3.1. Die Flüge werden mit den Liniendiensten der Lufthansa und anderer IATA-Luftverkehrsgesellschaften oder Charterfluggesellschaften durchgeführt und von ATI nur vermittelt, soweit darauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wird. Die Beförderung erfolgt in der Touristen-Klasse. Flüge in der Business- und in der 1. Klasse sind in der Regel gegen Aufpreis möglich. Die in diesem Prospekt veröffentlichten Zuschläge für Flüge gelten nur für die jeweils genannten Tage. Flüge an anderen Tagen, z.B. infolge von Vor- oder Nachprogrammen, können zu Mehrpreisen führen. Sitzplatzreservierungen werden von den Luftverkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkung akzeptiert. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, mit denen wir zusammenarbeiten, sind verbindlich. Wir stellen Ihnen diese auf Anforderung gern zur Verfügung. Aus der Wahl der Flüge kann sich ergeben, dass der Hinflug spätnachmittags oder abends, der Rückflug aber bereits morgens bzw. vormittags erfolgt. Für dadurch entfallende Verpflegungsleistungen besteht kein Ersatzanspruch.

3.2. Gepäckbeförderung
Je nach Buchungsklasse und teilweise Destination wie USA, Mexiko, Kanada gibt es unterschiedliche Freigepäckregeln. Wir informieren Sie bei Buchung über die für Sie geltende Regelung. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bitten wir unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft und/oder ATI.

3.3. Unterbringung/Verpflegung
Während des Fluges erhalten Sie Erfrischungen bzw. Essen nach den Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Am Zielort werden Sie entsprechend Ihrer Buchung untergebracht und verpflegt. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. In südlichen und überseeischen Ländern kann es gelegentlich zu Ausfällen in der Wasser- bzw. Stromversorgung kommen. Dafür sind die jeweils zuständigen Behörden verantwortlich.

3.4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich ATI auf Wunsch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. ATI ist berechtigt, 20 % des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.


4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung vorbehalten. Wir informieren Sie gemäß der EU-Verordnung (Black-List) über die Identität der ausführenden Luftfahrtunternehmen. Bei Schiffsreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs möglich, z.B. wenn das Schiff schon zum Zeitpunkt des Reisebeginns seinen Fahrplan nicht einhalten konnte, wegen eines unvorhersehbaren, technischen Defekts der Reiseverlauf verzögert wird oder z.B. im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Bei einer Ersatzbeförderung werden nur die Kosten der Bahnreise 2. Klasse erstattet.

4.2. Solche und vergleichbare Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur dann gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen für den Reiseteilnehmer unzumutbar verändert, stellen wir Ihnen zusätzlich frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. ATI verpflichtet sich auch, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit das möglich ist.

4.3. ATI behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, so kann der auf die Beförderung entfallende Teil des Reisepreises um den Prozentsatz heraufgesetzt werden, um den das Beförderungsunternehmen ihren bei Abschluss des Reisevertrages geltenden Preis gegenüber ATI erhöht hat. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Angaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber ATI erhöht, so kann die Heraufsetzung des Reisepreises um den gleichen Betrag erfolgen. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise nach Abschluss des Reisevertrages für ATI verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4.4. Die Preisangaben entsprechen dem Stand der Katalogdrucklegung.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Storno, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung unbedingt schriftlich tun. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht.

5.2. Wenn Sie zurücktreten, auch wenn die Reise unsererseits noch nicht bestätigt worden ist, oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann ATI angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
  • bis zum 90.Tag vor Reiseantritt 3% des Reisepreises, max. 150,– EUR;
  • ab 90. bis 61.Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises;
  • ab 60. bis 31.Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
  • ab 30. bis 15.Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises;
  • ab 14.Tag vor Reiseantritt 95% des Reisepreises.

  • (Sie sind berechtigt uns gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger als die von uns berechnete Pauschale.)

    Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen der bei unseren Programmen beteiligten Reedereien gelten deren Rücktrittsbedingungen, sofern darauf in der Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wird.

    Zusätzlich werden bei der Annullierung von Einzel- und Gruppenreisen die Kosten in Rechnung gestellt, die seitens des Leistungsträgers an ATI berechnet werden, wie z.B. Leerbettgebühren eines Hotels bei kurzfristiger Annullierung oder Sondergebühren für Kreuzfahrten.

    5.3. Auf Ihren Wunsch nehmen wir eine Abänderung der Reiseanmeldung, sofern es möglich ist, bis zum 90. Tag vor Reisebeginn gegen eine zu vereinbarende Gebühr vor. Gebühr für geringfügige Änderungen: 25,– EUR/Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen, die Ihnen berechnet werden.

    5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

    5.5. Rücktritts- u. Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.


    6. Reiserücktrittskostenversicherung
    Im Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung (z.B. Elvia), die in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung abgeschlossen sein muss. Wir und Ihr Reisebüro beraten Sie gerne ausführlich.


    7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
    ATI kann nach Reiseantritt den Reisevertrag kündigen

    7.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch ATI oder dem Leistungsträger vom Reisenden nachhaltig gestört wird, z.B. durch alkoholbedingte Ausfälle, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, etc. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maße vertragswidrig verhält. ATI behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Verursacher selbst. ATI muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenige Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.

    7.2. ATI kann vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten
    7.2.1. bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, sofern die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt genannt ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

    7.2.2. bis vier Wochen vor Reiseantritt Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die vertraglichen Reiseleistungen zu erbringen (z.B. durch Ersatzbeförderung, Änderung der Reiseroute etc.) und, dass er die Umstände, die den Rücktritt erforderlich machen, nicht zu vertreten hat. Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn die Durchführung dieser Reise die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Zusätzlich werden Ihnen 10,– EUR als pauschaler Buchungsaufwand erstattet, es sei denn, dass Sie von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters Gebrauch machen. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


    8. Außergewöhnliche Umstände
    8.1. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch ATI den Reisevertrag kündigen. ATI zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.

    8.2. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden – wenn möglich – zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.


    9. Haftung
    9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für
    9.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
    9.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.)
    9.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen. Wir haften jedoch nicht für die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehen wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können. Wir haften auch nicht, wenn sich an einem Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse und eventuelle Einreisebestimmungen nach Drucklegung dieses Prospekts ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder Reiseziel erschweren oder als untunlich erscheinen lassen. Über solche und wesentliche nachträgliche Änderungen werden Sie nach Möglichkeit kurzfristig informiert.
    9.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -ortes.

    9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen oder aus den Umständen etwas anderes ergibt und sofern ein Schaden von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen nicht nur bei Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht worden ist. Der Maßstab der geschuldeten Sorgfalt richtet sich nach den Umständen am Ort der Leistungserbringung. Ihre Reise führt Sie ganz überwiegend in fremde Länder, in denen auch für uns fremde Gesetze maßgeblich sind.

    9.3. Umfang der Haftung
    9.3.1. ATI haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten Fremdleistungen, sofern in den Buchungsunterlagen und in der Reisebestätigung ausdrücklich auf die Vermittlungstätigkeit hingewiesen wird. Nur unter diesen Voraussetzungen gilt für Flüge mit Linienfluggesellschaften, für die der Reisende einen entsprechenden Beförderungsausweis erhält, folgendes: Nicht ATI als Vermittler haftet für die Erbringung der Beförderungsleistung, sondern das befördernde Unternehmen (z.B. die Lufthansa). ATI ist kein Luftfrachtführer. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaften basiert auf deren Beförderungsbedingungen, die Sie in Ihrem Reisebüro einsehen können. Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich die Haftung der Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Auch im Montrealer Übereinkommen finden sich Haftungsbeschränkungen des Luftfrachtführers für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
    9.3.2. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Sport-Unfall-Versicherung.
    9.3.3. Wir weisen darauf hin, dass im Ausland manchmal Fluggesellschaften tätig sind, die nicht immer über einen gleichen hohen Standard hinsichtlich Technik, Service und Komfort verfügen, wie die in- und ausländischen Gesellschaften, die von und nach Deutschland fliegen.

    9.4. Gewährleistung
    9.4.1. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. ATI kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    9.4.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfe verlangen keinen Erfolg hatte und die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Eventuelle, weitergehende Ansprüche, den Reisepreis nachträglich zu mindern, bleiben davon unberührt.
    9.4.3. Wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe nicht geleistet werden kann, und wenn die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt wird, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, ist ATI verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden ggf. zurückzubefördern.

    9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

    9.6. Beschränkung der Haftung
    9.6.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    9.6.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
    9.6.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen und auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
    9.6.4. Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes wie unter 9.3.1. aufgeführt.
    9.6.5. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

    9.7.Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
    9.7.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden geringzuhalten.
    9.7.2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transfer-Unternehmen, Hotelier) und/oder den Reiseveranstalter bzw. an seine Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen durch eigenes Verschulden nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
    9.7.3. Reiseleiter und Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

    10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

    10.1. Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Rückkehrdatum gegenüber Aviation & Tourism International, Wasserloser Straße 3a, 63755 Alzenau, geltend zu machen. Nach Fristablauf können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden gehindert waren, die Frist einzuhalten.

    10.2. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende, sofern sie nicht ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Falls uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grobes Verschulden trifft, das heißt eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, beträgt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre. Gleiches gilt, soweit Leben, Körper oder Gesundheit beschädigt wurden und eine fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt und der Schaden darauf beruht.

    10.3. Die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren in drei Jahren.

    10.4. Die Verjährung ist gehemmt, wenn der Reiseveranstalter Ihnen zunächst erklärt, dass die Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden. Die Hemmung hört dann auf, wenn der Veranstalter dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seine Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.

    11. Versicherungen

    11.1. Gegen das Beförderungsrisiko beim Flug sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert.

    11.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket von ATI oder Ihrem Reisebüro.

    12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

    12.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro unterrichten, denn jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Informationen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.

    12.2. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Reisedatum hinaus. Kinder müssen einen Kinderpass (in einzelnen Ländern einen Reisepass) besitzen oder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen sein. Diese Informationen gelten für Deutsche. Ausländer und Inhaber von Fremdpässen wenden sich zweckmäßigerweise an das zuständige Konsulat oder die Botschaft.

    13. Allgemeines

    13.1. Druckfehler und Rechenfehler im Prospekt oder in der Reisebestätigung berechtigen ATI dazu, die Wirksamkeit des Reisevertrages anzufechten. In einem solchen Fall der Anfechtung hat ATI dem Reisenden den nachgewiesenen Vertrauensschaden zu ersetzen.

    13.2. Alle Angaben in unseren Prospekten und Unterlagen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

    13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

    13.4. Reisen in andere Länder sind manchmal mit Gefahren verbunden, die es zu Hause nicht gibt. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard.

    13.5. Mündliche Absprachen sollten wenn möglich in beiderseitigem Interesse schriftlich rückbestätigt werden.

    13.6. Bei kombinierten Flug-/Schiffsreisen und bei Busreisen gelten auch die Bedingungen der jeweiligen Reederei bzw. des Unternehmers, die wir Ihnen auf Wunsch vor Ihrer Buchung gerne zur Verfügung stellen.

    13.7. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse, ist Aschaffenburg. Für Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
    Nur Aussensuiten mit Ozeanblick

    Jede Suite mit Panoramablick auf den Ozean, die Küste und die Häfen und mit luxuriösem Ambiente.

    85% aller Suiten mit privater Teakveranda

    Von Ihrer eigenen privaten Suite aus die Seeluft mit unvergleichlicher Aussicht auf das Meer genießen.

    kostenlose Getränke in allen Restaurants, Bars und Suiten

    An Bord der Schiffe von Silversea finden Sie ausgewählte Weine, Champagner und Spirituosen in den besten "Kellern" auf See. Weine zum Winner, Cocktails am Pool oder Champagner alles inbegriffen.

    alle Getränke in Ihrer Suite inbegriffen

    Neben dem Willkommensglas Champagner und der gekühlten Flasche, die Sie in Ihrer Suite erwartet, wird Ihre Minibar täglich mit den Getränken Ihrer Wahl ergänzt

    unabhängiges Speisen

    Keine festen Essenszeiten, keine vorgegebene Sitzordnung. Sie entscheiden, wann und mit wem Sie speisen.

    Butler Service

    Bei Ankunft
  • freundliche Begrüßung mit gekühltem Champagner
  • Präsentation einer Auswahl an Kosmetikartikeln
  • Auswahl an Daunenkissen, hypoallergenen oder therapeutischen Kissen
  • Einweisung in die Bedienung des Unterhaltungssystems Ihrer Suite
  • Auspacken Ihres Gepäcks, Aufhängen Ihrer Kleidung und Verstauen Ihrer persönlichen Dinge
  • Auffüllen der Bar in Ihrer Suite mit Getränken Ihrer Wahl
  • Übermittlung Ihrer speziellen Essenswünsche an den Chefkoch oder den Restaurantleiter
  • Organisation privater Fitnessstunden

  • Währen Ihrer Reise
  • Sauberhalten Ihrer Kabine
  • Frühstücksempfehlungen und Servieren des Frühstücks
  • Reinigung und Politur Ihrer Schuhe
  • Übermittlung von Anfragen an den Wäsche- und Reinigungsservice
  • Auffüllen der Bar in Ihrer Suite mit Getränken Ihrer Wahl
  • Nachfüllen des Eiseimers
  • Abends Aufdecken des Betts
  • Packen des Gepäcks

  • Zusätzlicher Service für Royal, Grand und Owner's Suiten
  • Kommunikation mit dem Silver Shore Concierge bezüglich der Organisation von Aktivitäten an Land
  • Kanapees am Nachmittag
  • Reservierungen für Abendessen an Land
  • Arrangement einer Cocktail-Party in Ihrer Suite
  • Einlassen eines Aroma-Schaumbads

  • Trinkgelder inbegriffen

    Alle Trinkgelder an Bord sind inbegriffen keine werden erwartet.

    kostenlose Silversea Experience

    Ausgewählte, exklusive und im Preis eingeschlossene Leistungen auf ausgewählten Reisen.

    Deutschsprachiger Service

    Auf allen Schiffen finden Sie Hostessen und Mitarbeiter des Servicepersonals, die teils Deutsch sprechen. Auf der Prince Albert II finden Sie deutschsprachige Lektoren und deutschsprachigen Service.

    Unterhaltung an Bord

    Klassische Vorführungen, Jazz, regionale Tanzgruppen und Moonlight Movies. Eingeladene Lektoren aus der Welt des Weines und der Speisen und anerkannte Entdecker und Lektoren bereichern jede Destination.
    Silversea Cruises Buchungsanleitung auf Kreuzfahrt-ticket.de

    In 7 Schritten sind Sie auf einem Silversea Schiff gebucht

    1. Suche
    Bei Kreuzfahrt-ticket.de haben Sie viele Filtermöglichkeiten um eine Reise mit Silversea Cruises zu suchen. Sie wählen zwischen Schiff, Reisegebiet, Reisedauer, Reisezeit oder selbst mit Starthafen (auf suchen & buchen) und klicken im Anschluss auf den Button finden. Die Ergebnisliste auf Kreuzfahrt-ticket.de ist immer terminlich sortiert. Auf die jeweilige Kreuzfahrtdetailseite kommen Sie durch Anklicken des Preises oder des Textlinks.

    2. Wählen Sie die mitreisenden Personen
    Bitte wählen Sie nun die mitreisenden Personen aus. Hinweis: Es kann pro Buchung nur eine Kabine gebucht werden.

    3. Verfügbarkeit prüfen
    Klicken Sie nun in Ihre Wunschkategorie in der Tabelle Kategorien, Preise, Buchung auf den jeweiligen Button z.B. verfügbare Innenkabinen prüfen. Die Kabinenkategorie wird nun auf Verfügbarkeit bei Silversea Cruises geprüft, bitte gedulden Sie sich einen kleinen Moment bis die Details geladen sind. Wenn die Details geladen sind, zeigt Ihnen die Ampel hinter jeder Kategorie die Verfügbarkeit an:
    = keine freien Kabinen verfügbar
    = weniger als 10 freie Kabinen
    = mehr als 10 freie Kabinen
    Nach dieser Prüfung wählen Sie Ihre Wunschkategorie und gehen zum nächsten Schritt über den Button weiter.

    4. Anreiseauswahl
    Für Silversea Cruises unterbreiten wir Ihnen gerne eine individuelle Anreise, sie können jedoch auch eine eigene Anreise wählen.
    Dieses Symbol zeigt Ihnen an, wenn die Eingabe erfüllt wurde.

    5. Versicherung
    Unverzichtbar bei jeder Reise, damit Sie eine stornierte Reise nicht voll bezahlen müssen. Sie wählen Ihr Wunschpaket über das Symbol werden Ihnen die Leistungen des Paketes angezeigt.
    Dieses Symbol zeigt Ihnen an, wenn die Eingabe erfüllt wurde.

    6. Angebot oder Buchung
    Sie wählen in diesem Schritt zwischen Buchung oder unverbindlichem Angebot, im Anschluss öffnet sich das Formular "Daten der Reisenden". Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder des Formulars aus. Um die Reise zu buchen müssen Sie unsere und die AGBs von Aviation & Tourism, der deutschen Generalvertretung von Silversea Cruises, akzeptieren und eine Zahlungsart wählen. Im Anschluss müssen Sie den Button Daten prüfen anklicken (Die Daten werden nun auf Vollständigkeit/ Korrektheit geprüft). Nun sehen Sie die Details ihres persönlichen Angebots oder Buchung. Im letzten Schritt senden Sie uns die Buchung über den Button senden.

    7. Bestätigung / Zahlung
    Bei einer verbindlichen online Buchungsanfrage über Kreuzfahrt-ticket.de bei Silversea Cruises, erhalten Sie per e-mail eine Auftragsbestätigung innerhalb kurzer Zeit nach dem senden der Buchung. Im Anschluss wird sich das Service-Team von Kreuzfahrt-ticket.de mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details der Buchung mit Ihnen zu klären.
    Tagesaktuelle Preise auf Kreuzfahrt-ticket.de
    Die Preise von Silversea Cruises werden täglich in unserer Datenbank auf www.kreuzfahrt-ticket.de aktualisiert. Wenn Sie in einer Kategorie einen Preis buchen können, dann hat dieser auch verfügbare Kabinen. (Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten)

    Venetian Society Club
    Nach Abschluss Ihrer ersten Silversea-Reise werden Sie Mitglied im exklusiven Venetian Society Club.
    Vorteile der Mitgliedschaft:
  • persönliche Begrüßung und private Partys an Bord
  • zusätzliche 5% Nachlass auf ausgewählte Silversea-Reisen
  • spezielle Schiffsbesichtigungen

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    Silver Cloud Aussenansicht

    Silver Cloud

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    Silversea Cruises

    Baltikum, Karibik, Mittelmeer, Nordland, Nordsee, Ostsee, Südamerika, Transatlantik
     
     
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    Silver Explorer

    Silversea Cruises

    Antarktis, Britische Inseln, Eismeer, Expedition, Irland, Nordland, Norwegische Fjorde, Shetlandinseln, Spitzbergen, Transeuropa, West-Europa
     
     
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    Silver Shadow

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    Silversea Cruises

    Alaska, Asien, Australien, Neuseeland, Südostasien, Transatlantik
     
     
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    Silver Spirit

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    Silversea Cruises

    Arabisches Meer, Baltikum, Karibik, Mittelmeer, Nordland, Nordsee, Orient & Emirate, Ostsee, Rotes Meer, Suezkanal, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, Weltreise, West-Europa, Westliches Mittelmeer, (...)
     
     
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    Silver Whisper

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    Silversea Cruises

    Baltikum, Kanada & Neuengland, Karibik, Mittelmeer, Nordland, Nordsee, Ostsee, Südamerika, Transatlantik, Weltreise
     
     
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    Silver Wind

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    Silversea Cruises

    Afrika, Indischer Ozean, Mittelmeer
     

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