
Urlaub. Jeden Tag neu.
Flotteninfo:
Nicht umsonst wurde Royal Caribbean International zur "Besten Kreuzfahrtgesellschaft 2005" (Condé Nast) gewählt. Über 2 Millionen Gäste weltweit buchen jährlich eine Reise auf einem der Caribbean-Schiffe, die damit werben, zu den "innovativsten, größten und aufregendsten Kreuzfahrtschiffen der gesamten Reisebranche" zu gehören.
Und tatsächlich ist jedes der Schiffe von Royal Caribbean ein Reiseziel, das es in sich hat: an Bord findet man stets neue, bahnbrechende Innovationen wie z.B. Surfanlagen, Eislaufbahnen oder Kletterwände. Royal Caribbean lässt sich immer wieder etwas Neues für seine Gäste einfallen. Die Schiffe überzeugen zudem durch ihre innovative und großzügige Bauweise. die den Passagieren viel Raum lässt, so viel, dass man an Bord der Schiffe schon auch mal ein schönes Plätzchen zum Alleinsein findet.
Die Möglichkeiten auf den Schiffen und an Land sind unbegrenzt. Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder gleichermaßen. Es gibt eine Vielzahl von faszinierenden Bordaktivitäten wie z.B. Golfspielen, Klettern, Joggen, Eislaufen bis hin zu Wellness und Erholung im Spa oder auf dem Pooldeck. Daneben bietet Royal Caribbean ein exzellentes Unterhaltungsprogramm mit Eisrevuen, modernen Musical-Produktionen im Broadway-Stil, Nightclubs und Casinos. Und auch Kinder und Jugendliche langweilen sich garantiert nicht: das Adventure Ocean Programm für kleine Leute zwischen 6 Monaten und 17 Jahren ist im Preis inbegriffen.
Kleidervorschriften gibt es auf den Schiffen der Royal Caribbean nicht. Wer es zwanglos mag, kann den Tag in Shorts verbringen. Natürlich gibt es dennoch auch einige förmliche Abende im Hauptrestaurant, bei denen man sich ganz nach Wunsch und Laune "richtig chick" machen darf - einen Zwang zur Teilnahme gibt es freilich nicht. Ganz entspannt und locker geht es in den Buffetrestaurants, Cafés und Bars auf Royal-Caribbean-Schiffen zu. Und einen 24-stündigen Kabinenservice gibt es auch.
Die Passagiere auf den Schiffen der Royal Caribbean kommen aus aller Welt, das Bordpersonal ist deshalb mehrsprachig, viele Mitglieder der Crew sprechen selbstverständlich auch deutsch. Alle wichtigen Informationen an Bord wie Tagesprogramme, Menükarten, etc. sind neben Englisch selbstverständlich auch in Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Japanisch verfügbar. So können Sie auf Wunsch Ihr Tagesprogramm ganz auf Deutsch genießen! Oder aber Sie machen internationale Bekanntschaften und treffen Freunde aus aller Welt!
Nicht umsonst wurde Royal Caribbean International zur "Besten Kreuzfahrtgesellschaft 2005" (Condé Nast) gewählt. Über 2 Millionen Gäste weltweit buchen jährlich eine Reise auf einem der Caribbean-Schiffe, die damit werben, zu den "innovativsten, größten und aufregendsten Kreuzfahrtschiffen der gesamten Reisebranche" zu gehören.
Und tatsächlich ist jedes der Schiffe von Royal Caribbean ein Reiseziel, das es in sich hat: an Bord findet man stets neue, bahnbrechende Innovationen wie z.B. Surfanlagen, Eislaufbahnen oder Kletterwände. Royal Caribbean lässt sich immer wieder etwas Neues für seine Gäste einfallen. Die Schiffe überzeugen zudem durch ihre innovative und großzügige Bauweise. die den Passagieren viel Raum lässt, so viel, dass man an Bord der Schiffe schon auch mal ein schönes Plätzchen zum Alleinsein findet.
Die Möglichkeiten auf den Schiffen und an Land sind unbegrenzt. Für Erwachsene, Jugendliche und Kinder gleichermaßen. Es gibt eine Vielzahl von faszinierenden Bordaktivitäten wie z.B. Golfspielen, Klettern, Joggen, Eislaufen bis hin zu Wellness und Erholung im Spa oder auf dem Pooldeck. Daneben bietet Royal Caribbean ein exzellentes Unterhaltungsprogramm mit Eisrevuen, modernen Musical-Produktionen im Broadway-Stil, Nightclubs und Casinos. Und auch Kinder und Jugendliche langweilen sich garantiert nicht: das Adventure Ocean Programm für kleine Leute zwischen 6 Monaten und 17 Jahren ist im Preis inbegriffen.
Kleidervorschriften gibt es auf den Schiffen der Royal Caribbean nicht. Wer es zwanglos mag, kann den Tag in Shorts verbringen. Natürlich gibt es dennoch auch einige förmliche Abende im Hauptrestaurant, bei denen man sich ganz nach Wunsch und Laune "richtig chick" machen darf - einen Zwang zur Teilnahme gibt es freilich nicht. Ganz entspannt und locker geht es in den Buffetrestaurants, Cafés und Bars auf Royal-Caribbean-Schiffen zu. Und einen 24-stündigen Kabinenservice gibt es auch.
Die Passagiere auf den Schiffen der Royal Caribbean kommen aus aller Welt, das Bordpersonal ist deshalb mehrsprachig, viele Mitglieder der Crew sprechen selbstverständlich auch deutsch. Alle wichtigen Informationen an Bord wie Tagesprogramme, Menükarten, etc. sind neben Englisch selbstverständlich auch in Deutsch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Japanisch verfügbar. So können Sie auf Wunsch Ihr Tagesprogramm ganz auf Deutsch genießen! Oder aber Sie machen internationale Bekanntschaften und treffen Freunde aus aller Welt!
Allgemeine Reisebedingungen für Deutschland 2009
1. Vertragspartner
Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage und regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden und der Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida 33132, USA (im folgenden "Royal Caribbean" genannt), vertreten durch Royal Caribbean Cruise Line A/S, Zweigniederlassung Frankfurt, entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten.
2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen
2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde Royal Caribbean den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im Pass oder Personalausweis übereinstimmen.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Eingang unserer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde auch mit Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Royal Caribbean für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Royal Caribbean die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises) erklärt.
2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heirats¬urkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen.
Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenk¬lichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Royal Caribbean Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr befördert.
Royal Caribbean behält sich das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die auf¬grund ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von Royal Caribbean die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Kreuz¬fahrt nicht erfüllen. Kreuz¬fahrt¬anmeldungen von körperbehinderten Kunden, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, können nur angenommen werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Leistungen von Royal Caribbean bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffes, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der Reisebeschreibung im Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen.
3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, außer wenn sie Teil der prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertrags¬inhalt bestätigten Kreuzfahrtreise sind. Auch Bedienungsgelder und die medizinische Betreuung durch den Schiffsarzt bzw. in der Schiffsklinik sind zusätzlich zu bezahlende Leistungen.
Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Royal Caribbean lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 11.8 und 13).
3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche seitens Royal Caribbean aufgrund der Flugplanung in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem vorgegebenen Flugprogramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers von/zum Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der Kreuzfahrt kann aus sachlichem Grund von Royal Caribbean durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden.
3.4 Bei Buchung einer Garantiekabine wird die endgültige Kabinennummer vor der Kreuzfahrt durch Royal Caribbean zugeteilt. Änderungswünschen nach Zuteilung kann Royal Caribbean nicht mehr nach¬kommen. Ein Umtausch gegen eine andere Kabinennummer ist nicht möglich. Der Kunde hat in jedem Fall Anspruch auf Unterbringung in der bestätigten Kategorie oder in den angebotenen Mindestkategorien
Z Innenkabine
Y Aussenkabine
X Deluxe Kabine
W Suite
Je nach Verfügbarkeit kann Royal Caribbean auch eine Kabine in einer höheren Kategorie zuteilen, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Auch hierbei ist nach Zuteilung keine Änderung mehr möglich.
4. Leistungsänderungen
4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil, sofern letzterer Teil zur prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten Reiseleistung gehört.
4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Royal Caribbean wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Royal Caribbean wird den Kunden unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr zurückzutreten oder von Royal Caribbean im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Tritt der Kunde die Reise in Kenntnis der Änderung an, ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages ausgeschlossen.
4.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.
4.4 Royal Caribbean behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.5 Etwaige Abweichungen von unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen in den Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften oder Hotels) betreffend die Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben, soweit diese Abweichungen restriktiver oder weitergehender für den Kunden sind als die entsprechende Regelung in unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die entsprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.
4.6 Reisebüroprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von Royal Caribbean nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Royal Caribbean gemacht wurden.
4.7 Reisebüros sind von Royal Caribbean nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungs¬bestätigung hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
5. Reisepreis und Bezahlung
5.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und sind nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten einzuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Einzelbelegung ist der volle Kabinenpreis einer Doppelbelegung fällig und zahlbar.
5.2 Royal Caribbean hat das Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Maßgabe bei einer Insolvenzschutz¬versicherung abgesichert. Der Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung einräumt, wird ihm mit der Reisebestätigung im Original ausgehändigt.
5.3 Auf seinen Wunsch erhält der Kunde entsprechend der Verfügbarkeit von seinem Reisebüro oder von Royal Caribbean eine Option auf die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit zur Kreuzfahrt¬anmeldung als Festbuchung gibt. Mit Eingang der Festbuchung ist eine Anzahlung von 10% des Reise¬preises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung sowie des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten Reiseunterlagen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollte die Bezahlung später als 30 Tage vor der Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf Kosten des Kunden.
5.4 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Einschiffungsdatum bei Royal Caribbean eingehen, ist der Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige qualifizierte Reiseunterlagen ausgehändigt werden.
5.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis trotz erfolgter Mahnung mit Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, so gilt der Vertrag als aufgelöst mit der Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Royal Caribbean kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend in Ziffer 7.2 vereinbart.
5.6 Alle bei den einzelnen Kreuzfahrten angegebenen Preise sind "ab Preise" vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
5.7 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden.
6. Preiserhöhung
6.1 Royal Caribbean behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen¬gebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
6.2 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reise¬leistung hat Royal Caribbean den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt oder wenn der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Kreuzfahrtpreis bereits voll bezahlt hat, sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Royal Caribbean in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Royal Caribbean über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
7. Ersatzreisender/Vertragsrücktritt/Umbuchung
7.1 Der Kunde kann bis 3 Tage vor dem Abreisedatum einen Ersatzreisenden schriftlich gegenüber Royal Caribbean benennen. Diese Frist ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten. Royal Caribbean kann dem Wechsel in der Person des Kunden nur widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche oder schiffsärztliche Anordnungen entgegen¬stehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften diese und der Reisende der Royal Caribbean als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Diese belaufen sich auf eine Bearbeitungsgebühr von € 60, pro Person. Widerspricht Royal Caribbean der Teilnahme der Ersatzperson aus berechtigtem Grund und tritt der ursprünglich gemeldete Kunde die Reise nicht an, kommen die nachstehenden Rücktrittsbedingungen zur Anwendung.
7.2 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sie wird wirksam mit Eingang bei Royal Caribbean oder bei dem vom Kunden beauftragten Reisebüro. Tritt der Kunde zurück, verliert Royal Caribbean den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Jedoch steht Royal Caribbean im Rücktrittsfall als Ersatz für die getroffenen Reise¬vorkehrungen und für ihre Aufwendungen, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung, die folgende pauschale Entschädigung jeweils pro Person zu:
* Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises
* Rücktritt zwischen dem 59. und 25. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
* Rücktritt zwischen dem 24. und 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
* Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
* Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reiseantritt sowie Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
Diese Regelung gilt auch im Falle einer teilweisen Stornierung eines abtrennbaren Leistungsteils (Flug, Hotel) aus einem gebuchten Reisepaket. Die Stornopauschale gilt auch und besonders bei Stornierung durch eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (3 oder mehr Personen). Wird die Kabine letztendlich nur durch eine Person genutzt, wird der Preis einer Doppelbelegung berechnet (100% Einzelzimmerzuschlag).
Weist der Kunde nach, dass Royal Caribbean tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend geltend gemachten Stornopauschalen entstanden sind, hat er nur die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber Royal Caribbean auszugleichen. Sollten von der Stornierung auch Flüge betroffen sein, so gelten bis 60 Tage vor Reiseantritt zusätzlich die Storno- und Ticketgebühren der jeweiligen Fluggesellschaften. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Ein entsprechender Abschluss wird empfohlen.
7.3 Umbuchung: Als Umbuchung gilt nur eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Änderung der Reise¬anmeldung hinsichtlich des Reisetermins (Schiff), des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beför¬derungsart (z.B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Anreise etc.). Für die Umbuchung erhebt Royal Caribbean ein Bearbeitungsentgelt von € 20, pro Kabine, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungen nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Stornobedingungen und mit gleich¬zeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Durch Umbuchung vom Kunden veranlasste nachweisliche Gebühren von Leistungsträgern oder von sonstigen Dritten werden dem Kunden weiterbelastet. Wird eine Kabine, die bereits umgebucht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt storniert, so kommt die jeweils höhere Stornopauschale zur Anwendung.
7.4 Namensänderung: Änderungen des Namens vor der Abreise werden mit € 60, pro Namen berechnet. Bei Buchungen mit Flug erhöht sich der Betrag auf € 130, , falls die Flugtickets bereits ausgestellt wurden. Als Namensänderungen gelten komplette Änderungen des Vor- oder Zunamens, auch Änderungen wie Friedrich statt Fritz, Wilhelm statt Willy. Namensänderungen können zu den vorbezeichneten Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, wird die Kabine ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.
7.5 Für sonstige Änderungen nach Ausstellung der Schiffstickets, welche eine weitere Ticketausstellung erforderlich machen, oder bei Verlust des Schiffstickets und folgender Neuausstellung, wird eine Gebühr von € 50, pro Kabine fällig und zahlbar. Bei Änderung oder Verlust eines Flugtickets werden außerdem die nachweislichen Gebühren der Airline berechnet.
7.6 Flugtickets werden üblicherweise 30 Tage vor der Abfahrt ausgestellt, diese Frist kann jedoch je nach Fluggesellschaft variieren.
Gebührenübersicht
8. Vertragskündigung durch Royal Caribbean
8.1 Royal Caribbean kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Royal Caribbean nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der "Guest Vacation Policy" (z.B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die "Guest Vacation Policy" wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die "Guest Vacation Policy" ist auch vorab unter www.royalcaribbean.de erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.
8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Royal Caribbean eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum Verlassen des Schiffs aufgefordert werden.
8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 von Royal Caribbean verweigert, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die¬jenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Royal Caribbean nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.
9. Höhere Gewalt
9.1 Wird vor Reisebeginn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z.B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder andere Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (höhere Gewalt), so kann sowohl Royal Caribbean als auch der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet.
9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl Royal Caribbean als auch der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird Royal Caribbean die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Kunden sorgen, sofern diese im Vertrag vereinbart ist und nicht höhere Gewalt entgegensteht. Bei Kündigung des Vertrages steht Royal Caribbean nur ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der Rückbeförderung und/oder sonst notwendiger Maßnahmen tragen die Parteien des Reisevertrages je zur Hälfte, darüber hinausgehende Kosten der Kunde allein.
10. Gewährleistung
10.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht oder ist sie mangelhaft, ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung einer schrift¬lichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige empfohlen. Der Anspruch auf Abhilfe ist nicht gegeben, wenn diese einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mangel nicht beseitigen lässt. Royal Caribbean kann Abhilfe dadurch schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Leistung erbringt. Der Kunde kann die angebotene Abhilfe, auch in der Form der Ersatzleistung, nur dann ablehnen, wenn sie für ihn unzumutbar ist.
10.2 Hilft Royal Caribbean der Beanstandung des Kunden nicht ab, kann dieser nach Beendigung der Reise für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Kreuzfahrt eine entsprechende Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Ein Minderungsanspruch entfällt, wenn es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, Royal Caribbean den Mangel anzuzeigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen keinen Reisemangel dar.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Royal Caribbean innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Royal Caribbean erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Royal Caribbean oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch diese Gegenstand des Reisevertrages war. Der Kunde hat den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf die Leistung entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistung für ihn nicht wertlos war.
10.4 Beruht der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Royal Caribbean zu vertreten hat, so kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für die Höhe des Anspruchs gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11 dieser Reisebedingungen.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Royal Caribbean haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissen¬hafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen (sofern Royal Caribbean nicht gemäß Ziff. 4.4 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
11.2 Die Haftung von Royal Caribbean als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Royal Caribbean oder von einem seiner Bediensteten oder Beauftragten in Ausübung ihrer Verrichtungen weder vorsätzlich noch grob fährlässig herbeigeführt wird oder soweit Royal Caribbean für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3 Die Haftung von Royal Caribbean als Beförderer bei Kreuzfahrten für Schadensersatzansprüche ist gemäß dem 2. Seerechtsänderungsgesetz (Anlage zu §664 Handelsgesetzbuch) für Personenschäden auf eine Höchsthaftungssumme von € 163.683,00 und bei Kabinengepäckschäden auf eine Höchst¬haftungssumme von € 2.045,00 begrenzt, jeweils pro Kunde und Reise. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens kann sich Royal Caribbean jedoch nicht auf diese Haftungs¬beschränkungen berufen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß vorstehender Ziff. 10 bleiben hiervon unberührt. Offene Gepäckschäden sind vom Kunden bis zur Ausschiffung, verdeckte Gepäckschäden bis 15 Tage nach Ausschiffung anzuzeigen.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Royal Caribbean ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als die von einem Leistungsträger der Royal Caribbean zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausge¬schlossen ist. Demgemäss regelt sich im Flugbeförderungsbereich die Haftung der Royal Caribbean, soweit diese vertraglicher Luftfrachtführer ist, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
11.5 Royal Caribbean haftet nicht für die vom Kunden eingebrachten Wertgegenstände und Geld sowie für den Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, sofern der Kunde diese nicht in den kostenlos bereitgestellten Safes an Bord deponiert. Deponiert er diese, haftet Royal Caribbean bis zu € 3.068,00 je Kunde und Reise.
11.6 Royal Caribbean haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In keinem Fall ist der Kapitän verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.
11.7 Royal Caribbean haftet nicht für Angaben in Prospekten Dritter (z.B. von Reisebüros), auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte (vgl. oben Ziff. 4.6 und 4.7).
11.8 Royal Caribbean haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen¬hang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des ver¬mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Royal Caribbean sind. Royal Caribbean haftet indessen für einen dem Kunden entstandenen Schaden, wenn und insoweit die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch Royal Caribbean ursächlich geworden ist.
12. Ausschlussfrist und Verjährung
12.1 Vertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den von Royal Caribbean erbrachten Leistungen stehen, sind vom Kunden ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Royal Caribbean geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich ver¬einbarten Reiseende. Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Reiseende. Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil der Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Landausflüge
13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffern 3.2 und 11.8. Royal Caribbean vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Royal Caribbean an Bord des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs für die orts¬ansässigen Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens 11 Tage vor Reisebeginn unter www.royalcaribbean.com. Royal Caribbean übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden des Kunden während eines Landausflugs.
14. Einschiffung und Gepäck
14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt (im allgemeinen um 13.00 Uhr des Einschiffungstages). Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im Kreuzfahrtticket ge¬nannten Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord sein. Ist dies aus vom Kunden zu ver¬tretenden Gründen nicht der Fall, gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten mit der Rücktrittsfolge gemäß Ziffer 7.2.
14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis zu 90 kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften.
14.3 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, an Royal Caribbean oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so ist die Anzeige vor oder zum Zeit¬punkt der Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können.
15. Anschlussprogramme
15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Royal Caribbean dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt aus-gewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Royal Caribbean.
16. Pass/Visa/Impfung
16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Royal Caribbean ist im Falle des Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäß der Stornoregelung in obiger Ziffer 7.2 hat.
16.2 Royal Caribbean informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staaten¬losigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Royal Caribbean nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind. Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden können oder für manche Länder einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das Reisebüro oder Royal Caribbean Auskunft.
16.3 Royal Caribbean wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden Vorschriften informieren.
16.4 Soweit Royal Caribbean ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Royal Caribbean ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nicht¬befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Royal Caribbean bedingt sind. Wenn Royal Caribbean im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.
16.5 Für die Einreise in die USA benötigen deutsche Staatsbürger seit dem 01.Oktober 2003 einen roten Reisepass (EU-Pass). Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Grüne Reisepässe und Kinderausweise werden von den US-Behörden nicht mehr akzeptiert. Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können jedoch auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten bzw. fehlerhafte Passdaten können zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen. Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreise¬behörden vorlegen müssen, ist Royal Caribbean verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, ins¬besondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.
16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten keine Impfungen erforderlich. Royal Caribbean wird den Kunden über etwa nachträglich eintretende Impfungserfordernisse informieren.
17. Allgemeines
17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich der vorliegenden Reisebedingungen (oder von Teilen hiervon) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen zur Folge.
17.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Royal Caribbean aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Klagen gegen Royal Caribbean wird durch deren Sitz Frankfurt am Main bestimmt. Für Klagen der Royal Caribbean gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fällen ist ebenfalls der Sitz der Royal Caribbean maßgeblich.
17.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
Royal Caribbean International, Royal Caribbean, Crown & Anchor, Independence of the Seas, Freedom of the Seas, Liberty of the Seas, Adventure Ocean, Jewel of the Seas, Serenade of the Seas, Mariner of the Seas, Brilliance of the Seas, Radiance of the Seas, Explorer of the Seas, Voyager of the Seas, Vision of the Seas, Navigator of the Seas, Rhapsody of the Seas, Grandeur of the Seas, Enchantment of the Seas, Legend of the Seas, Sovereign of the Seas, Splendour of the Seas, Monarch of the Seas, Majesty of the Seas, Adventure of the Seas, CocoCay, Labadee, GolfAhoy!, SuperCharge, Sea Pass, Viking Crown Lounge, ShipShape, Royal Caribbean Cruises sind eingetragene Warenzeichen von Royal Caribbean Cruises Ltd.
Brilliance of the Seas wird von RCL (GB) Ltd. betrieben und ist ein Tochterunternehmen von Royal Caribbean Cruises Ltd.
© 2008, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Reisebedingungen ersetzen alle früheren Ausgaben.
Änderungen vorbehalten.
1. Vertragspartner
Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage und regeln den Inhalt des zwischen dem Kunden und der Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, Florida 33132, USA (im folgenden "Royal Caribbean" genannt), vertreten durch Royal Caribbean Cruise Line A/S, Zweigniederlassung Frankfurt, entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten.
2. Anmeldung/Reisebestätigung/Einschränkungen
2.1 Mit seiner Kreuzfahrtanmeldung bietet der Kunde Royal Caribbean den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer. Wir bitten, auf eine korrekte Übermittlung der Namen zu achten. Auch und besonders die Vornamen müssen stets überprüft werden, damit die Namen auf den Reisedokumenten mit den Namen im Pass oder Personalausweis übereinstimmen.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Eingang unserer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung beim Kunden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, welche der Kunde auch mit Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Royal Caribbean für die Dauer von 14 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Royal Caribbean die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises) erklärt.
2.4 Das Mindestalter für alleinreisende Kunden beträgt 21 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 20 Jahre müssen in Begleitung eines mindestens 21-jährigen Erwachsenen sein, welcher in der gleichen Kabine gebucht ist. Ausgenommen hiervon sind verheiratete Paare ab 18 Jahren, die eine Heirats¬urkunde bei Buchung und Einschiffung vorlegen. Kleinkinder dürfen nur dann an einer Kreuzfahrt teilnehmen, wenn sie bei Reisebeginn mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt, die eine Atlantik- oder Pazifiküberquerung beinhaltet, die nach Hawaii, zu bestimmten Zielen in Südamerika oder bestimmten anderen Zielen führt, müssen Kleinkinder bei Reisebeginn jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Bei Familien, die ihre Kinder in einer gesonderten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung: Die oberen Betten sind nicht für Kinder bis zu 6 Jahren geeignet.
2.5 Behinderte Kunden müssen bei ihrer Kreuzfahrtanmeldung Royal Caribbean ihre Behinderung mitteilen.
Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenk¬lichkeitsattest des Arztes (auf englisch) an Royal Caribbean Frankfurt zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. Kundinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen würden, werden nicht mehr befördert.
Royal Caribbean behält sich das Recht vor, Kreuzfahrtanmeldungen von Kunden abzulehnen, die auf¬grund ihrer Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft nach dem Ermessen der medizinischen Berater von Royal Caribbean die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Kreuz¬fahrt nicht erfüllen. Kreuz¬fahrt¬anmeldungen von körperbehinderten Kunden, die sich nicht ohne fremde Hilfe fortbewegen können, können nur angenommen werden, wenn die Begleitung durch eine weitere Person nachgewiesen wird, die die erforderliche Hilfe zu leisten bereit und imstande ist.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Leistungen von Royal Caribbean bestehen aus der Beförderung und Unterbringung des Kunden in der von ihm gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffes, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der Reisebeschreibung im Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen.
3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort des Kunden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, außer wenn sie Teil der prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertrags¬inhalt bestätigten Kreuzfahrtreise sind. Auch Bedienungsgelder und die medizinische Betreuung durch den Schiffsarzt bzw. in der Schiffsklinik sind zusätzlich zu bezahlende Leistungen.
Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind ferner von Royal Caribbean lediglich vermittelte Landausflüge oder Flüge während eines Landgangs (vgl. unten Ziffer 11.8 und 13).
3.3 Tagesunterkünfte oder Hotelübernachtungen, welche seitens Royal Caribbean aufgrund der Flugplanung in das Anreisepaket eingeschlossen werden, sind nicht erstattbar, sofern der Kunde von unserem vorgegebenen Flugprogramm abweicht. Ebenso nicht erstattbar sind dann die entfallenden Transfers von/zum Hotel/Flughafen/Pier. Das aufgrund der Flugplanung eingeschlossene Hotel für eine Übernachtung vor der Kreuzfahrt kann aus sachlichem Grund von Royal Caribbean durch ein gleichwertiges Hotel ersetzt werden.
3.4 Bei Buchung einer Garantiekabine wird die endgültige Kabinennummer vor der Kreuzfahrt durch Royal Caribbean zugeteilt. Änderungswünschen nach Zuteilung kann Royal Caribbean nicht mehr nach¬kommen. Ein Umtausch gegen eine andere Kabinennummer ist nicht möglich. Der Kunde hat in jedem Fall Anspruch auf Unterbringung in der bestätigten Kategorie oder in den angebotenen Mindestkategorien
Z Innenkabine
Y Aussenkabine
X Deluxe Kabine
W Suite
Je nach Verfügbarkeit kann Royal Caribbean auch eine Kabine in einer höheren Kategorie zuteilen, ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Auch hierbei ist nach Zuteilung keine Änderung mehr möglich.
4. Leistungsänderungen
4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern. Dies gilt sowohl für den Kreuzfahrtteil der Reise als auch für einen Flugreiseteil, sofern letzterer Teil zur prospektmäßig beschriebenen und/oder als Vertragsbestandteil bestätigten Reiseleistung gehört.
4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von Royal Caribbean wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Royal Caribbean wird den Kunden unverzüglich von Änderungen in Kenntnis setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Im Fall einer nach Vertragsabschluss erfolgenden, erheblichen Änderung einer wesentlichen Kreuzfahrtleistung ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag ohne Rücktrittsgebühr zurückzutreten oder von Royal Caribbean im Rahmen von Treu und Glauben die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise zu verlangen. Tritt der Kunde die Reise in Kenntnis der Änderung an, ist eine auf die Änderung gestützte Kündigung des Reisevertrages ausgeschlossen.
4.3 Über notwendig werdende Änderungen der Fahrtzeiten und/oder der Routen der Kreuzfahrt, z.B. aus Sicherheits- oder Witterungsgründen, entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Ist ein Anreise- oder Abreiseflug Leistungsbestandteil der Kreuzfahrtreise, können im Falle der Absage eines Linienfluges oder der Nichteinhaltung des Flugplans durch die Fluggesellschaft ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggeräts oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel/Abänderung ausdrücklich vorbehalten.
4.4 Royal Caribbean behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.5 Etwaige Abweichungen von unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen in den Vertragsbedingungen unserer Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaften oder Hotels) betreffend die Mindestteilnehmerzahl, Namensmeldung, Anzahlungsregelung, Storno- und Buchungsbedingungen, haben, soweit diese Abweichungen restriktiver oder weitergehender für den Kunden sind als die entsprechende Regelung in unseren Reisebedingungen/Gruppenbedingungen, insoweit Vorrang vor unseren Regelungen. Dies gilt insbesondere bei Gruppenreisen. Die entsprechenden vorrangigen Regelungen werden in unserer Reisebestätigung der Gruppe gesondert vermerkt und somit Vertragsinhalt des betreffenden Reisevertrages.
4.6 Reisebüroprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von Royal Caribbean nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von Royal Caribbean gemacht wurden.
4.7 Reisebüros sind von Royal Caribbean nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungs¬bestätigung hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
5. Reisepreis und Bezahlung
5.1 Die Preise ergeben sich aus der Katalogangabe in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung und sind nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften ohne Skontoabzug auf eines der angegebenen Konten einzuzahlen. Alle Kreuzfahrtpreise gelten pro Person bei Doppelbelegung einer Kabine, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Einzelbelegung ist der volle Kabinenpreis einer Doppelbelegung fällig und zahlbar.
5.2 Royal Caribbean hat das Insolvenzrisiko nach gesetzlicher Maßgabe bei einer Insolvenzschutz¬versicherung abgesichert. Der Sicherungsschein, der dem Kunden einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung einräumt, wird ihm mit der Reisebestätigung im Original ausgehändigt.
5.3 Auf seinen Wunsch erhält der Kunde entsprechend der Verfügbarkeit von seinem Reisebüro oder von Royal Caribbean eine Option auf die gewünschte Kreuzfahrt, die ihm die Möglichkeit zur Kreuzfahrt¬anmeldung als Festbuchung gibt. Mit Eingang der Festbuchung ist eine Anzahlung von 10% des Reise¬preises sofort fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung sowie des Sicherungsscheins. Der Restbetrag ist 30 Tage vor dem Einschiffungsdatum fällig und zahlbar, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen qualifizierten Reiseunterlagen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen. Sollte die Bezahlung später als 30 Tage vor der Abfahrt erfolgen, so erfolgt der Sonderversand per Kurier auf Kosten des Kunden.
5.4 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Einschiffungsdatum bei Royal Caribbean eingehen, ist der Gesamtpreis der Reise sofort zu zahlen, sofern Zug um Zug ein Sicherungsschein und vollständige qualifizierte Reiseunterlagen ausgehändigt werden.
5.5 Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis trotz erfolgter Mahnung mit Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, so gilt der Vertrag als aufgelöst mit der Folge, dass der Kunde zum Reiseantritt nicht berechtigt ist. Royal Caribbean kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wie nachstehend in Ziffer 7.2 vereinbart.
5.6 Alle bei den einzelnen Kreuzfahrten angegebenen Preise sind "ab Preise" vorbehaltlich der Verfügbarkeit.
5.7 Einige wenige ausländische Flughäfen behalten sich das Recht vor, bei Abreise eine Zusatzgebühr zu erheben. Da diese Gebühren ständigen Schwankungen unterliegen, können diese nicht in den Reisepreis einkalkuliert werden und müssen daher vor Ort separat bezahlt werden.
6. Preiserhöhung
6.1 Royal Caribbean behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen¬gebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
6.2 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reise¬leistung hat Royal Caribbean den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt oder wenn der Kunde den ihm in Rechnung gestellten Kreuzfahrtpreis bereits voll bezahlt hat, sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Royal Caribbean in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Royal Caribbean über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
7. Ersatzreisender/Vertragsrücktritt/Umbuchung
7.1 Der Kunde kann bis 3 Tage vor dem Abreisedatum einen Ersatzreisenden schriftlich gegenüber Royal Caribbean benennen. Diese Frist ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten. Royal Caribbean kann dem Wechsel in der Person des Kunden nur widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche oder schiffsärztliche Anordnungen entgegen¬stehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften diese und der Reisende der Royal Caribbean als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Diese belaufen sich auf eine Bearbeitungsgebühr von € 60, pro Person. Widerspricht Royal Caribbean der Teilnahme der Ersatzperson aus berechtigtem Grund und tritt der ursprünglich gemeldete Kunde die Reise nicht an, kommen die nachstehenden Rücktrittsbedingungen zur Anwendung.
7.2 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Kündigungserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Sie wird wirksam mit Eingang bei Royal Caribbean oder bei dem vom Kunden beauftragten Reisebüro. Tritt der Kunde zurück, verliert Royal Caribbean den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Jedoch steht Royal Caribbean im Rücktrittsfall als Ersatz für die getroffenen Reise¬vorkehrungen und für ihre Aufwendungen, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistung, die folgende pauschale Entschädigung jeweils pro Person zu:
* Rücktritt bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 5 % des Reisepreises
* Rücktritt zwischen dem 59. und 25. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
* Rücktritt zwischen dem 24. und 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
* Rücktritt zwischen dem 14. und 8. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises
* Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reiseantritt sowie Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises
Diese Regelung gilt auch im Falle einer teilweisen Stornierung eines abtrennbaren Leistungsteils (Flug, Hotel) aus einem gebuchten Reisepaket. Die Stornopauschale gilt auch und besonders bei Stornierung durch eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (3 oder mehr Personen). Wird die Kabine letztendlich nur durch eine Person genutzt, wird der Preis einer Doppelbelegung berechnet (100% Einzelzimmerzuschlag).
Weist der Kunde nach, dass Royal Caribbean tatsächlich geringere Kosten als die vorstehend geltend gemachten Stornopauschalen entstanden sind, hat er nur die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber Royal Caribbean auszugleichen. Sollten von der Stornierung auch Flüge betroffen sein, so gelten bis 60 Tage vor Reiseantritt zusätzlich die Storno- und Ticketgebühren der jeweiligen Fluggesellschaften. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Ein entsprechender Abschluss wird empfohlen.
7.3 Umbuchung: Als Umbuchung gilt nur eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Änderung der Reise¬anmeldung hinsichtlich des Reisetermins (Schiff), des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beför¬derungsart (z.B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Anreise etc.). Für die Umbuchung erhebt Royal Caribbean ein Bearbeitungsentgelt von € 20, pro Kabine, wenn der entsprechende Wunsch des Kunden spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist können Umbuchungen nur als Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Stornobedingungen und mit gleich¬zeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Durch Umbuchung vom Kunden veranlasste nachweisliche Gebühren von Leistungsträgern oder von sonstigen Dritten werden dem Kunden weiterbelastet. Wird eine Kabine, die bereits umgebucht wurde, zu einem späteren Zeitpunkt storniert, so kommt die jeweils höhere Stornopauschale zur Anwendung.
7.4 Namensänderung: Änderungen des Namens vor der Abreise werden mit € 60, pro Namen berechnet. Bei Buchungen mit Flug erhöht sich der Betrag auf € 130, , falls die Flugtickets bereits ausgestellt wurden. Als Namensänderungen gelten komplette Änderungen des Vor- oder Zunamens, auch Änderungen wie Friedrich statt Fritz, Wilhelm statt Willy. Namensänderungen können zu den vorbezeichneten Bedingungen vorgenommen werden, solange die Abfahrt nicht ausgebucht und das Schiff nicht für Namensänderungen gesperrt ist. Wenn die Reise ausgebucht ist und Namensänderungen nicht mehr zulässig sind, wird die Kabine ersatzlos storniert. Eine Stornogebühr wird in solchen Fällen nicht berechnet.
7.5 Für sonstige Änderungen nach Ausstellung der Schiffstickets, welche eine weitere Ticketausstellung erforderlich machen, oder bei Verlust des Schiffstickets und folgender Neuausstellung, wird eine Gebühr von € 50, pro Kabine fällig und zahlbar. Bei Änderung oder Verlust eines Flugtickets werden außerdem die nachweislichen Gebühren der Airline berechnet.
7.6 Flugtickets werden üblicherweise 30 Tage vor der Abfahrt ausgestellt, diese Frist kann jedoch je nach Fluggesellschaft variieren.
Gebührenübersicht
8. Vertragskündigung durch Royal Caribbean
8.1 Royal Caribbean kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Royal Caribbean nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der "Guest Vacation Policy" (z.B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten). Über die "Guest Vacation Policy" wird der Kunde zu Beginn der Kreuzfahrt informiert. Die "Guest Vacation Policy" ist auch vorab unter www.royalcaribbean.de erhältlich und ist wesentlicher Bestandteil der Reisebedingungen.
8.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der Royal Caribbean eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Kunde reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen und der Kunde zum Verlassen des Schiffs aufgefordert werden.
8.3 Wird die Beförderung in den Fällen Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 von Royal Caribbean verweigert, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die¬jenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht Royal Caribbean nicht ein. Insbesondere trägt der Kunde Aufwendungen für seinen Rücktransport an seinen Heimatort selbst.
9. Höhere Gewalt
9.1 Wird vor Reisebeginn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (wie z.B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln), Embargos, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder andere Vorfälle, die in ihrer Auswirkung den vorgenannten Beispielen gleichkommen (höhere Gewalt), so kann sowohl Royal Caribbean als auch der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückerstattet.
9.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, so kann sowohl Royal Caribbean als auch der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall wird Royal Caribbean die infolge der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen treffen und für die Rückbeförderung des Kunden sorgen, sofern diese im Vertrag vereinbart ist und nicht höhere Gewalt entgegensteht. Bei Kündigung des Vertrages steht Royal Caribbean nur ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen für erbrachte Leistungen zu. Mehrkosten der Rückbeförderung und/oder sonst notwendiger Maßnahmen tragen die Parteien des Reisevertrages je zur Hälfte, darüber hinausgehende Kosten der Kunde allein.
10. Gewährleistung
10.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht oder ist sie mangelhaft, ist der Kunde verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Es wird die Einholung einer schrift¬lichen Bestätigung der Bordrezeption über den Mangel und die erfolgte Mängelanzeige empfohlen. Der Anspruch auf Abhilfe ist nicht gegeben, wenn diese einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mangel nicht beseitigen lässt. Royal Caribbean kann Abhilfe dadurch schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Leistung erbringt. Der Kunde kann die angebotene Abhilfe, auch in der Form der Ersatzleistung, nur dann ablehnen, wenn sie für ihn unzumutbar ist.
10.2 Hilft Royal Caribbean der Beanstandung des Kunden nicht ab, kann dieser nach Beendigung der Reise für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Kreuzfahrt eine entsprechende Herabsetzung des Kreuzfahrtpreises verlangen (Minderung). Ein Minderungsanspruch entfällt, wenn es der Kunde schuldhaft unterlassen hat, Royal Caribbean den Mangel anzuzeigen. Unwesentliche Beeinträchtigungen der Reiseleistung stellen keinen Reisemangel dar.
10.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Royal Caribbean innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Royal Caribbean erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Royal Caribbean oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Kunde den Anspruch auf Rückbeförderung, sofern auch diese Gegenstand des Reisevertrages war. Der Kunde hat den Teil des Reisepreises zu zahlen, der auf die Leistung entfällt, die er in Anspruch genommen hat, sofern diese Leistung für ihn nicht wertlos war.
10.4 Beruht der Mangel der Kreuzfahrt auf einem Umstand, den Royal Caribbean zu vertreten hat, so kann der Kunde unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für die Höhe des Anspruchs gilt die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11 dieser Reisebedingungen.
11. Haftung und Haftungsbeschränkung
11.1 Royal Caribbean haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissen¬hafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung seiner Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen (sofern Royal Caribbean nicht gemäß Ziff. 4.4 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.
11.2 Die Haftung von Royal Caribbean als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden von Royal Caribbean oder von einem seiner Bediensteten oder Beauftragten in Ausübung ihrer Verrichtungen weder vorsätzlich noch grob fährlässig herbeigeführt wird oder soweit Royal Caribbean für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3 Die Haftung von Royal Caribbean als Beförderer bei Kreuzfahrten für Schadensersatzansprüche ist gemäß dem 2. Seerechtsänderungsgesetz (Anlage zu §664 Handelsgesetzbuch) für Personenschäden auf eine Höchsthaftungssumme von € 163.683,00 und bei Kabinengepäckschäden auf eine Höchst¬haftungssumme von € 2.045,00 begrenzt, jeweils pro Kunde und Reise. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens kann sich Royal Caribbean jedoch nicht auf diese Haftungs¬beschränkungen berufen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß vorstehender Ziff. 10 bleiben hiervon unberührt. Offene Gepäckschäden sind vom Kunden bis zur Ausschiffung, verdeckte Gepäckschäden bis 15 Tage nach Ausschiffung anzuzeigen.
11.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen Royal Caribbean ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als die von einem Leistungsträger der Royal Caribbean zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausge¬schlossen ist. Demgemäss regelt sich im Flugbeförderungsbereich die Haftung der Royal Caribbean, soweit diese vertraglicher Luftfrachtführer ist, nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
11.5 Royal Caribbean haftet nicht für die vom Kunden eingebrachten Wertgegenstände und Geld sowie für den Verlust oder Beschädigung von Dokumenten, sofern der Kunde diese nicht in den kostenlos bereitgestellten Safes an Bord deponiert. Deponiert er diese, haftet Royal Caribbean bis zu € 3.068,00 je Kunde und Reise.
11.6 Royal Caribbean haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. In keinem Fall ist der Kapitän verpflichtet, auf eventuell verspätete Kunden zu warten.
11.7 Royal Caribbean haftet nicht für Angaben in Prospekten Dritter (z.B. von Reisebüros), auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte (vgl. oben Ziff. 4.6 und 4.7).
11.8 Royal Caribbean haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen¬hang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Flüge, Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des ver¬mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Royal Caribbean sind. Royal Caribbean haftet indessen für einen dem Kunden entstandenen Schaden, wenn und insoweit die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch Royal Caribbean ursächlich geworden ist.
12. Ausschlussfrist und Verjährung
12.1 Vertragliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und den von Royal Caribbean erbrachten Leistungen stehen, sind vom Kunden ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Royal Caribbean geltend zu machen. Es wird hierfür die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.
12.2 Vertragliche Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten verjähren in zwei Jahren nach dem vertraglich ver¬einbarten Reiseende. Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren nach Reiseende. Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil der Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Landausflüge
13.1 Der Kunde kann in jedem vom Kreuzfahrtschiff angelaufenen Hafen an Landausflügen teilnehmen, die von ortsansässigen Veranstaltern angeboten werden. Landausflüge sind eine Fremdleistung im Sinne obiger Ziffern 3.2 und 11.8. Royal Caribbean vermittelt den Kunden den Abschluss von Verträgen zur Durchführung von Landausflügen mit den ortsansässigen Veranstaltern. Anmeldungen zu Landausflügen werden von Royal Caribbean an Bord des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs für die orts¬ansässigen Veranstalter entgegengenommen oder online bis spätestens 11 Tage vor Reisebeginn unter www.royalcaribbean.com. Royal Caribbean übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden des Kunden während eines Landausflugs.
14. Einschiffung und Gepäck
14.1 Die Einschiffung beginnt zu dem im Kreuzfahrtticket genannten Zeitpunkt (im allgemeinen um 13.00 Uhr des Einschiffungstages). Kunden müssen bis spätestens zwei Stunden vor der im Kreuzfahrtticket ge¬nannten Abfahrtszeit des jeweiligen Kreuzfahrtschiffs an Bord sein. Ist dies aus vom Kunden zu ver¬tretenden Gründen nicht der Fall, gilt die Kreuzfahrt als nicht angetreten mit der Rücktrittsfolge gemäß Ziffer 7.2.
14.2 Jeder Kunde ist berechtigt, für Kreuzfahrten bis zu 90 kg Gepäck mitzuführen. Für Flüge gelten die diesbezüglichen Regelungen der Fluggesellschaften.
14.3 Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen sofort gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, an Royal Caribbean oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so ist die Anzeige vor oder zum Zeit¬punkt der Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck ist die Beschädigung zu melden, sobald es dem Kunden wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die Aushändigung hätte erfolgen können.
15. Anschlussprogramme
15.1 In Verbindung mit der Schiffsreise kann Royal Caribbean dem Kunden zur Ergänzung der Kreuzfahrt aus-gewählte Vor- oder Nach-Hotelarrangements anbieten. Auskunft erteilt Ihr Reisebüro oder Royal Caribbean.
16. Pass/Visa/Impfung
16.1 Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Royal Caribbean ist im Falle des Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäß der Stornoregelung in obiger Ziffer 7.2 hat.
16.2 Royal Caribbean informiert im Reiseprospekt über die Reisepasspflicht hinaus über die Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Kunden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staaten¬losigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie Royal Caribbean nicht ausdrücklich vom Kunden mitgeteilt worden sind. Darüber, ob Kinder im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden können oder für manche Länder einen eigenen Kinderpass benötigen, erteilt das Reisebüro oder Royal Caribbean Auskunft.
16.3 Royal Caribbean wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der vorstehenden Vorschriften informieren.
16.4 Soweit Royal Caribbean ihrer Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich Royal Caribbean ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nicht¬befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Royal Caribbean bedingt sind. Wenn Royal Caribbean im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet sie auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.
16.5 Für die Einreise in die USA benötigen deutsche Staatsbürger seit dem 01.Oktober 2003 einen roten Reisepass (EU-Pass). Dies gilt auch für Kinder jeden Alters. Grüne Reisepässe und Kinderausweise werden von den US-Behörden nicht mehr akzeptiert. Aufgrund der verschärften Sicherheitslage müssen den US-Einreisebehörden bereits vor Abreise die Passdaten aller Gäste vorgelegt werden. Die entsprechenden Daten werden mittels Formular abgefordert, können jedoch auch per Internet eingegeben werden. Nichtübermittlung der Passdaten bzw. fehlerhafte Passdaten können zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen. Sofern auch andere Leistungsträger (besonders Fluggesellschaften) die Passdaten bei den Einreise¬behörden vorlegen müssen, ist Royal Caribbean verpflichtet, diese entsprechend weiterzuleiten, um die Durchführung der gesamten Reise nicht zu gefährden. Eine Weitergabe an andere Parteien, ins¬besondere zu kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.
16.6 Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Kreuzfahrtkataloges sind für die hierin angebotenen Kreuzfahrten keine Impfungen erforderlich. Royal Caribbean wird den Kunden über etwa nachträglich eintretende Impfungserfordernisse informieren.
17. Allgemeines
17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich der vorliegenden Reisebedingungen (oder von Teilen hiervon) hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags oder dieser Reisebedingungen zur Folge.
17.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Royal Caribbean aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Klagen gegen Royal Caribbean wird durch deren Sitz Frankfurt am Main bestimmt. Für Klagen der Royal Caribbean gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fällen ist ebenfalls der Sitz der Royal Caribbean maßgeblich.
17.3 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
Royal Caribbean International, Royal Caribbean, Crown & Anchor, Independence of the Seas, Freedom of the Seas, Liberty of the Seas, Adventure Ocean, Jewel of the Seas, Serenade of the Seas, Mariner of the Seas, Brilliance of the Seas, Radiance of the Seas, Explorer of the Seas, Voyager of the Seas, Vision of the Seas, Navigator of the Seas, Rhapsody of the Seas, Grandeur of the Seas, Enchantment of the Seas, Legend of the Seas, Sovereign of the Seas, Splendour of the Seas, Monarch of the Seas, Majesty of the Seas, Adventure of the Seas, CocoCay, Labadee, GolfAhoy!, SuperCharge, Sea Pass, Viking Crown Lounge, ShipShape, Royal Caribbean Cruises sind eingetragene Warenzeichen von Royal Caribbean Cruises Ltd.
Brilliance of the Seas wird von RCL (GB) Ltd. betrieben und ist ein Tochterunternehmen von Royal Caribbean Cruises Ltd.
© 2008, Royal Caribbean Cruise Line A/S. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Reisebedingungen ersetzen alle früheren Ausgaben.
Änderungen vorbehalten.
Inklusive Leistungen bei Royal Caribbean Cruise Line:
Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie Vollpension an Bord 24-h Kabinenservice Wasser, Kaffee, Tee und Eistee rund um die Uhr Benutzung der freien Bordeinrichtungen (z.B. Fitnessstudio) Teilnahme an Bordveranstaltungen Hafengebühren und Steuern
Tagesaktuelle Preise auf Kreuzfahrt-ticket.de
Royal Caribbean International bietet Kreuzfahrten zu tagesaktuellen Preisen an. Die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage und werden täglich in unserer Datenbank auf www.kreuzfahrt-ticket.de aktualisiert. Wenn Sie in einer Kategorie einen Preis buchen können, dann hat dieser auch verfügbare Kabinen.
(Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten)
Royal Caribbean International bietet Kreuzfahrten zu tagesaktuellen Preisen an. Die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage und werden täglich in unserer Datenbank auf www.kreuzfahrt-ticket.de aktualisiert. Wenn Sie in einer Kategorie einen Preis buchen können, dann hat dieser auch verfügbare Kabinen.
(Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten)
Adventure of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
ABC Inseln, Atlantische Inseln, Kanarische Inseln, Karibik, Mittelmeer, Silvesterkreuzfahrt, Südliche Karibik, Transatlantik, Westliches Mittelmeer,
ABC Inseln, Atlantische Inseln, Kanarische Inseln, Karibik, Mittelmeer, Silvesterkreuzfahrt, Südliche Karibik, Transatlantik, Westliches Mittelmeer,
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ab € 361,00 p. P.
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Brilliance of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Arabisches Meer, Griechische Inseln, Indischer Ozean, Mittelmeer, Orient & Emirate, Rotes Meer, Silvesterkreuzfahrt, Suezkanal, Transeuropa, Weihnachtsreise, (...)
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ab € 685,00 p. P.
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Enchantment of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
ABC Inseln, Atlantische Inseln, Bahamas, Bermudas, Kanada & Neuengland, Karibik, Silvesterkreuzfahrt, Südliche Karibik, Weihnachtsreise, Östliche Karibik,
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ab € 359,00 p. P.
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Explorer of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Atlantische Inseln, Bahamas, Bermudas, Kanada & Neuengland, Karibik, Südliche Karibik, Transeuropa, Östliche Karibik,
Atlantische Inseln, Bahamas, Bermudas, Kanada & Neuengland, Karibik, Südliche Karibik, Transeuropa, Östliche Karibik,
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ab € 415,00 p. P.
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Freedom of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Karibik, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
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schon ab
ab € 177,00 p. P.
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Grandeur of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Karibik, Südliche Karibik, Westliche Karibik,
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ab € 256,00 p. P.
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Independence of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Atlantische Inseln, Britische Inseln, Irland, Kanarische Inseln, Karibik, Mittelmeer, Transatlantik, Weihnachtsreise, Westliche Karibik, Westliches Mittelmeer, (...)
Atlantische Inseln, Britische Inseln, Irland, Kanarische Inseln, Karibik, Mittelmeer, Transatlantik, Weihnachtsreise, Westliche Karibik, Westliches Mittelmeer, (...)
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ab € 491,00 p. P.
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Jewel of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Baltikum, Island, Kanada & Neuengland, Karibik, Mittelamerika, Ostsee, Panamakanal, Transatlantik, Westliche Karibik,
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ab € 507,00 p. P.
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Legend of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Asien, Ostasien, Silvesterkreuzfahrt, Südostasien, Transeuropa,
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ab € 290,00 p. P.
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Liberty of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Bahamas, Karibik, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
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ab € 248,00 p. P.
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Majesty of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Bahamas, Karibik,
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ab € 158,00 p. P.
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Mariner of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Mexikanische Riviera, USA-Westküste,
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ab € 347,00 p. P.
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Monarch of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Bahamas, Karibik,
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ab € 166,00 p. P.
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Navigator of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Bahamas, Karibik, Mittelmeer, Silvesterkreuzfahrt, Transatlantik, Weihnachtsreise, Westliche Karibik, Westliches Mittelmeer, Östliche Karibik, Östliches Mittelmeer, (...)
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ab € 309,00 p. P.
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Oasis of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Karibik, Silvesterkreuzfahrt, Weihnachtsreise, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
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ab € 635,00 p. P.
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Radiance of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Alaska, Karibik, Mexikanische Riviera, Mittelamerika, Panamakanal, Silvesterkreuzfahrt, USA-Westküste, Weihnachtsreise, Westliche Karibik,
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ab € 268,00 p. P.
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Rhapsody of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Alaska, Australien, Hawaii, Neuseeland, Silvesterkreuzfahrt, Südsee, Tasmanien, Weihnachtsreise,
Alaska, Australien, Hawaii, Neuseeland, Silvesterkreuzfahrt, Südsee, Tasmanien, Weihnachtsreise,
schon ab
ab € 490,00 p. P.
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Serenade of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Karibik, Kleine Antillen, Silvesterkreuzfahrt, Südliche Karibik, Weihnachtsreise, Östliche Karibik,
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ab € 302,00 p. P.
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Splendour of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Mittelmeer, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, Östliches Mittelmeer,
Mittelmeer, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, Östliches Mittelmeer,
schon ab
ab € 211,00 p. P.
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Vision of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Baltikum, Britische Inseln, Irland, Mittelmeer, Nordland, Nordsee, Norwegische Fjorde, Ostsee, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, West-Europa, Westliches (...)
Baltikum, Britische Inseln, Irland, Mittelmeer, Nordland, Nordsee, Norwegische Fjorde, Ostsee, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, West-Europa, Westliches (...)
schon ab
ab € 212,00 p. P.
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Voyager of the Seas
Royal Caribbean International
Reisegebiete:
Karibik, Mittelmeer, Transatlantik, Westliche Karibik, Westliches Mittelmeer,
Karibik, Mittelmeer, Transatlantik, Westliche Karibik, Westliches Mittelmeer,
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ab € 519,00 p. P.
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