
NCL Freestyle Cruising
Flotteninfo:
Zur international operierenden NCL Corporation gehören die Marken NCL Freestyle Cruising, NCL America und Orient Lines. Mit einer Flotte von 14 Kreuzfahrtschiffen steuert die Reederei weltweit insgesamt 200 Häfen an. Davon befindet sich derzeit ein Schiff, Norwegian Gem (Auslieferung im Oktober 2007), in der Meyer Werft in Deutschland im Bau. Im September 2006 vergab NCL den Auftrag für den Bau von bis zu drei weiteren neuen Kreuzfahrtschiffen in der Aker Werft S.A. in Frankreich, deren Fertigstellung zwischen 2009 und 2011 erfolgen soll. Mit der Auslieferung dieser Neubauten wird NCL über die jüngste Flotte unter den weltweit führenden Reedereien verfügen.
Seit Februar 2000 gehört NCL zur Star Cruises Ltd., einem an der Börse Hongkong notierten Unternehmen. Die Star Cruises Ltd. ist durch die Übernahme der NCL Corporation zum weltweit drittgrößten Kreuzfahrtunternehmen geworden. Die für den kontinentaleuropäischen Markt verantwortliche NCL (Bahamas) Limited, Niederlassung Wiesbaden, beschäftigt insgesamt 60 Mitarbeiter.
NCL führte 2000 das Freestyle Cruising Konzept ein. Freestyle Cruising ist ein innovatives Urlaubskonzept, das in jeder Hinsicht speziell auf die Bedürfnisse der heutigen Reisenden ausgerichtet ist. Freiheit und Flexibilität an Bord, hinsichtlich des Essens, der Kleidung und der Unterhaltung sowie höchster und zugleich unaufdringlicher Service bieten Gästen, die nach Individualität streben, unvergleichliche Urlaubserlebnisse. Als einziger Kreuzfahrten-Anbieter hat NCL ihre Flotte ausschließlich auf Basis dieses Freestyle Cruising Gedankens konzipiert.
Das Konzept:
Freestyle Dining
An Bord der NCL Schiffe finden Gäste bis zu 13 unterschiedliche Restaurants mit freier Platzwahl und Öffnungszeiten für das Abendessen von 17:30 Uhr bis Mitternacht (Einlass bis 22:30 Uhr). Somit können die Gäste wählen, wann, wo und mit wem sie essen möchten und haben die Möglichkeit, an jedem Tag der Kreuzfahrt in einem anderen Restaurant zu speisen. Falls Gäste jedoch jeden Abend zur gleichen Zeit und/oder am selben Tisch essen möchten, ist eine solche Reservierung ebenfalls möglich. Die Neubauten der NCL Flotte bieten ein computergestütztes Informationssystem zur Tischbelegung der einzelnen Restaurants. Über das Schiff verteilt finden Gäste Flachbildschirme, die über die jeweilige Belegung der einzelnen Restaurants und eventuelle Wartezeiten informieren. Sollten Gäste warten müssen, erhalten sie einen Pager, mittels dem sie auf dem gesamten Schiff benachrichtigt werden können, sobald der gewünschte Tisch wieder verfügbar ist.
Freestyle Kabinenvielfalt
Auch im Bereich der Kabinen bietet die Reederei eine breite Palette an Optionen, zwischen denen die Gäste, entsprechend ihrer individuellen Anforderungen und Wünsche wählen können. Preissensiblen Kunden stehen günstige Innenkabinen zur Verfügung, ein besonderes Extra bieten die Kabinen mit eigenem Balkon und für Familien stehen flexibel kombinierbare Kabinen der verschiedenster Kategorien mit Verbindungstüren zur Verfügung. Luxus pur bieten neben den Courtyard Villen, die Zugang zu einem privaten Innenhof mit eigenem Pool und Whirlpool haben, die Garden Villen mit drei separaten Schlaf- und Badezimmern, einem Wohnzimmer und eigenem Garten sowie Butler- und Conciergeservice.
Freestyle Kleidung
Eine strikte Kleiderordnung gehört mit Freestyle Cruising der Vergangenheit an. Mit sportlich-eleganter Kleidung sind die Gäste in allen Bereichen des Schiffes passend gekleidet. Für diejenigen Reisenden, die einen festlichen Rahmen schätzen, steht auf jedem Schiff ein ausgewähltes Restaurant mit formellerem Ambiente zur Verfügung.
Freestyle Service und deutschsprachiger Gästeservice
Bis zu ein Besatzungsmitglied pro Kabine kümmert sich um das Wohl der Gäste an Bord. So wird neben einem hochwertigen Service sichergestellt, dass öffentliche Einrichtungen und Restaurants entsprechend dem Freestyle Cruising Gedanken besonders lange geöffnet haben. Um Urlaubern aus dem deutschsprachigen Raum das Reisen an Bord der internationalen NCL Kreuzfahrtschiffe, auf denen die Bordsprache Englisch ist, zu vereinfachen, garantiert NCL auf allen Routen ab April 2009 (Ausnahme: Bermudakreuzfahrten) einen deutschsprachigen Gästeservice. Dieser beinhaltet neben einer Begrüßungsveranstaltung in deutscher Sprache, regelmäßige Sprechstunden der deutschsprachigen Hostess und die Übersetzung wichtiger Informationen, wie z. B. des Tagesprogramms "Freestyle Daily" und der Menükarten in allen Restaurants. Zudem steht auf den Europakreuzfahrten deutschsprachiges Servicepersonal in verschiedenen Bereichen des Schiffes zur Verfügung. Darüber hinaus bietet NCL in Europa mehrere Landausflüge pro Anlaufhafen mit deutscher Reiseleitung an.
Freestyle Erlebnisse
Neben einem ausgedehnten Sport- und Wellnessangebot bietet NCL Freestyle Cruising den Gästen ein umfangreiches Unterhaltungs- und Aktivitätenprogramm. So finden beispielsweise Computer-, Yoga- oder Kochkurse sowie Landausflüge mit Mountain Bikes, zu Fuss, zu Pferd oder natürlich mit dem Bus statt. Für diejenigen Gäste, die mit Daheimgebliebenen in Verbindung bleiben möchten, hat NCL bereits im Jahr 1999 das erste Internet Café an Bord eines Kreuzfahrtschiffes eröffnet, mittlerweile ist dieses Angebot ein flottenweiter Standard. Seit dem Jahr 2006 ist die Reederei darüber hinaus die erste Kreuzfahrtreederei, die einen Hochseemobilfunkservice an Bord ihrer gesamten Flotte anbietet.
Freestyle Family Urlaub mit der ganzen Familie
Auf den Europakreuzfahrten sowie auf allen Routen ab April 2009 reisen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren zum Kinderpreis in der Kabine der Eltern. Auf den Neubauten der NCL Flotte bieten Kabinen mit Verbindungstüren, die auch zwischen Kabinen verschiedener Kategorien verfügbar sind, sowie Suiten mit mehreren Schlafzimmern flexible Unterbringungsmöglichkeiten für Familien jeder Größe. Zudem stehen an Bord aller Schiffe ausgebildete Kinder- und Jugendbetreuer zur Verfügung, um Mädchen und Jungen verschiedener Altersgruppen in einem eigenen kostenlosen Kinderclub, der Kid's Crew (2 12 Jahre) oder der Teen's Crew (13 17 Jahre), zu betreuen. Dafür gibt es an Bord einen großen Kinderspielbereich, einen abgetrennten Kinderpool und auf einigen Schiffen sogar einen separaten Kinderbereich im Restaurant.
Freestyle Ausschiffung
m Großteil der Ein- und Ausschiffungshäfen bietet NCL seinen Gästen die Möglichkeit, nach ihrem eigenen Zeitplan und somit ohne Stress und Hektik bis 10:00 Uhr von Bord zu gehen. Wenn die Umstände es erlauben, besteht für Sie die Möglichkeit einer Express Ausschiffung. Dies bedeutet, dass Sie sofort mit Beginn der Ausschiffung von Bord gehen können. Dabei tragen Sie Ihr Gepäck selbst von Bord.
Aktuelle Kataloge in der Datenbank von Kreuzfahrt-Ticket.de:
Mai 2009 bis März 2010:
Alle Routen dieses Katalogs können Sie ab sofort bei uns buchen.
April 2010 bis März 2011:
Alle Routen dieses Katalogs können Sie ab sofort bei uns buchen.
Diese Reisebedingungen sind gültig für alle Kreuzfahrten im Reisezeitraum April 2009 April 2010
1. REISEBESTÄTIGUNG
Unsere Reisebestätigung ist die Annahme Ihrer Reiseanmeldung. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und NCL (Bahamas) Ltd., kaufmännisch auftretend als Norwegian Cruise Line und/oder NCL, ein Reisevertrag zustande gekommen. Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen. Weicht der Inhalt dieser Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss durch NCL (Bahamas) Ltd. (im weiteren NCL genannt) vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen, NCL ist während dieser Zeit an ihr Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Reisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.
2. ZAHLUNG
2.1 Bitte beachten Sie unbedingt die Zahlungstermine auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur Folge haben!
2.2 Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie den Sicherungsschein. Diesem können Sie entnehmen, dass wir das Insolvenzrisiko bei der Reise Garant GmbH abgesichert haben. Dieser Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von NCL
2.3 Mit Erhalt dieses Sicherungsscheines wird folgende Anzahlung pro Person sofort fällig:
1 - 2 Nächte Kreuzfahrt
75,- EUR für jeweils 1. und 2. Person, sowie für jeweils 3. bis 8. Person
20,- EUR für Kinder bis 17 Jahre, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Anzahlung
3 oder mehr Nächte Kreuzfahrt
10 % vom reinen Kreuzfahrtpreis für jeweils 1. und 2. Person, sowie für jeweils 3. bis 8. Person
10 % für Kinder bis 17 Jahre, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Anzahlung
2.4 Die Zahlung des Reisepreises muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn auf dem genannten NCL-Konto eingegangen sein, ohne dass es dazu einer erneuten Aufforderung von NCL bedarf. Haben Sie Ihre Reise erst 30 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen. NCL versendet Zug um Zug gegen Zahlung die vollständigen, qualifizierten Reiseunterlagen.
2.5 Für Kabinen der Kategorie "Garden Villa" (Kategorie A1) und höherwertige Suiten (Kategorie A2, A3, A4 und AA) gelten gesonderte Zahlungsbedingungen. Es gibt eine Optionsfrist von 24 Stunden und die Anzahlung pro Person ist wie folgt:
1 - 2 Nächte Kreuzfahrt
A1, A2 - A4, AA gesamter Reisepreis für jeweils 1. bis 8. Person, sowie für Kinder bis 17 Jahre und Kleinkinder unter 2 Jahren
3 oder mehr Nächte Kreuzfahrt
A1 2.500,- EUR für jeweils 1. und 2. Person; 250,- EUR für jeweils 3. bis 8. Person, Kinder bis 17 Jahre und Kleinkinder
A2 - A4, AA 1.500,- EUR für jeweils 1. und 2. Person; 250,- EUR für jeweils 3. bis 8. Person, Kinder bis 17 Jahre und Kleinkinder
Für Buchungen, die nach dem 90. Tag vor Abfahrt getätigt werden, ist der gesamte Reisepreis fällig.
2.6 Für Specials gelten gesonderte Zahlungsbedingungen: Bitte kontaktieren Sie bezüglich Optionsfristen und Höhe der Anzahlung Ihr Reisebüro oder klicken Sie hier. Specials und deren Konditionen sind nur gültig für Neubuchungen, Anzahlung wird bei Stornierung nicht erstattet.
3. REISEUNTERLAGEN
Ohne vollständige Bezahlung können die Reiseunterlagen nicht ausgehändigt werden. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig auf dem Konto von NCL eingegangen ist, dürfen Sie die Reise nicht antreten, stattdessen können wir als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.1 verlangen. NCL ist nicht zur Durchführung der Reise verpflichtet, wenn der Reisepreis trotz vorheriger Zusendung des Sicherungsscheines nicht vollständig bis zum Reiseantritt bezahlt ist. Die Reiseunterlagen werden in elektronischer Form (E-docs) zur Verfügung gestellt. Sofern Sie Papiertickets wünschen, fällt eine Ausfertigungs- und Versandgebühr von 20,- EUR pro Person an.
4. LEISTUNGEN UND PREISE
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Katalog & Preisteil sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Bei den ausgewiesenen Preisen im Katalog & Preisteil handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Drucklegung (April 2009) gültigen Preise (abhängig von Kabinenkategorie und Reise- bzw. Abflugsdatum). Ihr Kreuzfahrt- oder Anreisepaket-Preis kann sich je nach Buchungssituation ändern. Den zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen, verfügbaren Preis für Ihre Kreuzfahrt in der gewünschten Kabinenkategorie und zu Ihrem Reise- bzw. Abflugdatum erhalten Sie in Ihrem Reisebüro, oder informieren Sie sich unter ncl.de | ncl.ch | ncl.at. Die diesbezüglich auf der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für NCL bindend. Änderungen und Nebenabreden zu den vertraglichen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch NCL.
5. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
5.1 Leistungsänderungen
Die Prospektangaben sind für NCL bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. NCL behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die NCL Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei unseren Kreuzfahrten sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Route und/oder Fahrtzeit entscheidet allein der Kapitän. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist NCL verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
5.2. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von NCL wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. NCL verpflichtet sich, Sie von eventuellen Änderungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen für Sie unzumutbar verändert, stellt NCL Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie haben auch das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem NCL-Programm zu verlangen, wenn NCL in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Ihre aus der Änderung oder Absage herrührenden Rechte müssen Sie unverzüglich nach der Erklärung der Änderung durch NCL dieser gegenüber geltend machen.
5.3 Preisänderungen
5.3.1 Preisänderungen vor Vertragsschluss
Bei den im Preisteil ausgewiesenen Preisen handelt es sich um die im Zeitpunkt der Drucklegung (April 2009) gültigen Preise. NCL behält sich Preisanpassungen insbesondere aus folgenden Gründen ausdrücklich vor:
1. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Kataloge.
2. wenn Ihre gewünschte und im entsprechenden NCL-Katalog ausgeschriebene Kreuzfahrt und/oder das Anreisepaket und/oder das Hotelprogramm nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des NCL-Kataloges verfügbar ist.
5.3.2 Preisänderung nach Vertragsschluss
NCL behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise für den Fall, dass sich die Beförderungskosten oder die Hafen- und Flughafengebühren verändern oder neu entstehen, in dem Umfang anzupassen, in dem sich deren Veränderung oder Entstehung pro Reisenden auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisebeginn mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Dies gilt ausschließlich für solche Preisänderungen, bei denen sich die Kostenfaktoren nach Vertragsschluss geändert haben und dies bei Abschluss des Vertrages nicht absehbar war. Für die Erhöhung wichtige und nicht absehbare Gründe sind z. B. die Erhöhung von öffentlichen Abgaben, die Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, eine Veränderung des Rohölweltmarktpreises, Erhöhung oder Neueinführung von Versicherungsprämien oder behördlicher Abgaben, oder zusätzlich erhobene Sicherheitszuschläge für das jeweilige Beförderungsmittel, ebenso eine Erhöhung des Wechselkurses des EURO im Verhältnis zum US Dollar um mehr als 20% im Einzelfall. Im gleichen Umfang ist eine Anpassung des vereinbarten Reisepreises im Falle einer Änderung behördlich festgelegter Beförderungstarife zulässig. NCL weist Ihnen, um die Zulässigkeit der Erhöhung begründen zu können, ausführlich die einzelnen Gebühren- und Kostenerhöhungen zur Kontrolle nach.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt NCL Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NCL in der Lage ist, Ihnen eine solche Reise aus dem NCL Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von NCL über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend machen.
6. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER, NAMENSÄNDERUNGEN
6.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, dies in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich zu tun. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei NCL oder in Ihrem Reisebüro eingeht. Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann NCL angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. NCL berücksichtigt bei der Berechnung des Ersatzes gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen. NCL darf den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es bleibt Ihnen unbenommen, NCL nachzuweisen, dass NCL kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von NCL geforderte Pauschale.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
1 - 2 Nächte Kreuzfahrt:
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 75,- EUR; Kinder bis 17 Jahre 20,- EUR, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Rücktrittsgebühren ,
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 7 Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
3 Nächte Kreuzfahrt und länger:
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises für 1. bis 8. Person und Kinder bis 17 Jahre, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Rücktrittsgebühren,
59-30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 7. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
Für Kabinen der Kategorie "Garden Villa" (Kategorie A1) und höherwertige Suiten (Kategorie A2, A3, A4 und AA) gelten gesonderte Rücktrittsgebühren pro Person:
1 - 2 Nächte Kreuzfahrt:
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 500,- EUR für Kategorie A1; 250,- EUR für Kategorie A2 - A4 und AA, Kinder bis 17 Jahre 75,- EUR, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Rücktrittsgebühren,
ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 29. Tage vor Reiseantritt bis Tag der Abreise: 95% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
3 Nächte Kreuzfahrt und länger:
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 2.500,- EUR für Kategorie A1; 500,- EUR für Kategorie A2 - A4 und AA, Kinder bis 17 Jahre 250,- EUR, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Rücktrittsgebühren,
ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 29. Tage vor Reiseantritt bis Tag der Abreise: 95% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
Für Specials gelten gesonderte Rücktrittsgebühren pro Person Bitte kontaktieren Sie bezüglich Optionsfristen und Höhe der Anzahlung Ihr Reisebüro oder klicken Sie hier. Specials und deren Konditionen sind nur gültig für Neubuchungen, Anzahlung wird bei Stornierung nicht erstattet.
6.2 Umbuchung
Auf Ihren Wunsch ändert NCL Ihre Reiseanmeldung ab (Umbuchung), sofern entsprechende Platzverfügbarkeiten vorhanden sind. NCL berechnet hierfür bis zum 60. Tag pro Person 50,- EUR Umbuchungsgebühr. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Kabine oder der Beförderungsart. Wollen Sie ab dem 59. Tag vor Reiseantritt umbuchen, so kann diese Umbuchung, sofern sie überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die NCL zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. NCL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst NCL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.4 Namensänderungen
Bei Reiseanmeldung müssen NCL Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mitangemeldeten Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch NCL sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt NCL 200,- EUR Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.
6.5 Bearbeitungs-, Rücktritts-, Umbuchungs- und Namensänderungsgebühren sind sofort fällig.
7. KÜNDIGUNG WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
7.1 Kündigung vor Reiseantritt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Maßnahmen z. B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, Havarien, oder andere Vorfälle, die den vorgenannten Beispielen gleichkommen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, so können sowohl Sie als auch NCL den Reisevertrag kündigen. NCL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. NCL behält sich aber vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
7.2 Kündigung nach Reiseantritt
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist NCL verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, Sie insbesondere, wenn möglich, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten fallen Ihnen als Reisenden zur Last.
8. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1 Die vertragliche Haftung von NCL ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von NCL herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch soweit NCL für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Für alle Ihre Schadensersatzansprüche gegen NCL aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet NCL bei Personenschäden bis 163.614,- EUR je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100,- EUR. Liegt der Reisepreis über 1.364,- EUR so beschränkt sich die Haftung auf das Dreifache des Reisepreises. (2. Seerechtsänderungsgesetz als Anlage zu § 664 HGB). Ein Schadensersatzanspruch gegen NCL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen) und auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. So kann sich NCL Ihnen gegenüber z. B. darauf berufen, dass die Leistungsträger nicht für Verspätungen von Flugzeugen, Zügen, Bussen und Schiffen haften, so dass auch NCL nicht für das Nichterreichen von Anschlüssen einzutreten hat.
8.3 NCL übernimmt keine Haftung für die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehen NCL keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit NCL nicht überprüfen kann. NCL haftet ebenfalls nicht, wenn sich an einem Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse und eventuelle Einreisebestimmungen nach Drucklegung dieses Kataloges ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder Reiseziel erschweren oder als unmöglich erscheinen lassen. Über solche und wesentliche nachträgliche Änderungen werden Sie schnellstmöglich informiert.
8.4 Gepäckbeschädigung/Verlust:
Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen gemeldet werden. Sie sind verpflichtet, an NCL oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so haben Sie die Anzeige der Beschädigung unverzüglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt Ihrer Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem, äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck, welches vom Bordpersonal befördert oder für Sie aufbewahrt worden ist, haben Sie die Beschädigung zu melden, sobald es Ihnen wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, so muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung vorgesehen war, erfolgen. Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Flugreisegepäck wenden Sie sich bitte sofort nach Feststellung des Schadens bereits am Flughafen an die Fluggesellschaft oder deren Vertretung, um eine Schadensmeldung aufnehmen zu lassen. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Die Beförderung, Verstauung und der Umgang des Reisenden mit seinem eigenen Gepäck an Bord erfolgt stets auf dessen eigene Gefahr.
9. LANDAUSFLUGSPROGRAMM
NCL hat für Sie ein umfangreiches Landausflugsprogramm (Shore Excursions) zusammengestellt, das ausschließlich von ortsansässigen Veranstaltern des jeweiligen Zielgebietes (Hafen) angeboten wird. NCL übernimmt die Vermittlung dieser Landausflüge. Sie können entweder vor Reisebeginn über die NCL-Reservierung oder das Internet vorreserviert werden, oder an Bord am Shore Excursion Desk gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass die Durchführung an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist. Diese ist im Ausflugsprogramm ausgeschrieben. Bitte informieren Sie sich an Bord (Shore Excursion Desk), ob Ihr reservierter Ausflug die Mindestteilnehmerzahl erreicht hat und durchgeführt wird. Die Zahlung erfolgt an Bord. NCL weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass alle Landausflüge (auch Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Besichtigungen, Führungen etc.), ob in englischer oder deutscher Sprache, fakultativ bzw. optional sind und NCL für Leistungen und Handlungen der örtlichen Veranstalter nicht haftet. Die Vermittlungstätigkeit solcher Fremdleistungen führt NCL als reinen Servicedienst zu Ihrer Entlastung durch.
10. BORDSPRACHE/GÄSTESERVICE
Bitte beachten Sie, dass die offizielle Bordsprache Englisch ist, alle Durchsagen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen (Seenotrettungsübungen) werden in englischer Sprache abgehalten. Daher sind Grundkenntnisse der englischen Sprache notwendig, empfehlenswert sind weitergehende Kenntnisse der englischen Sprache.
10.1 NCL ist bemüht, auf allen Schiffen einen deutschsprachigen Gästeservice bzw. eine internationale Hostess zur Verfügung zu stellen. Der Gästeservice soll Ihnen behilflich sein, evtl. Sprachbarrieren abzubauen und bei Verständnisproblemen einen Ansprechpartner zu haben. Die int. Hostess übernimmt keine Reiseleiterfunktion, d.h. sie kümmert sich nicht um die organsiatorischen Belange Ihrer Reise und übernimmt keine persönliche Reisebetreuung. Sollte NCL einmal nicht in der Lage sein, auf einer bestimmten Kreuzfahrt diesen Sprachservice anzubieten, bitten wir um Verständnis, dass dies keinen Reisemangel begründet.
11. GEWÄHRLEISTUNG
11.1 Abhilfe
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, zur Wahrung der gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte den Mangel an Ort und Stelle unverzüglich der Rezeption des Schiffes oder einer der internationalen Hostessen mitzuteilen und NCL eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird durch verweigert. NCL kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichoder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern Ihnen dies zumutbar ist. Bietet NCL Ihnen nach Beschwerde eine zumutbare Abhilfe an, so müssen Sie diese annehmen. Lehnen Sie diese zumutbare Abhilfemaßnahme ab, so können Sie hinterher Gewährleistungsansprüche wegen der beanstandeten Umstände selbst nicht mehr geltend machen.
Ihr Abhilfeverlangen können Sie aber auch direkt an uns richten:
NCL (Bahamas) Ltd., Niederlassung Wiesbaden
Zentrale für Kontinentaleuropa
Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden
Tel.: 0049 (0) 611 36 07 0
Hilft NCL dem Mangel innerhalb einer von Ihnen zu setzenden, angemessenen Frist nicht ab, obwohl hierzu eine Verpflichtung besteht, können Sie selbst Abhilfe schaffen. Hostessen oder verantwortliche Personen auf den Schiffen sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen, sie dürfen lediglich bestätigen, dass sie Ihre Beanstandungen entgegengenommen haben. Wenn Sie diesen Mitwirkungsverpflichtungen durch eigenes Verschulden nicht nachkommen, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
11.2 Minderung des Reisepreises/Kündigung/Schadensersatz
Sie können, falls sich wider Erwarten während der Reise ein Mangel nach § 651 c Abs. I BGB einstellen sollte, dem wir nicht abhelfen konnten, eine Minderung des Reisepreises verlangen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, diesen Mangel anzuzeigen. Auch können Sie die Reise nach der Maßgabe der §§ 651 e, f BGB kündigen, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11.3 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ausschlussfrist: Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise NCL gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen hierfür die Schriftform. Verjährung: Alle vertraglichen Reiseansprüche (§§ 651 c-f BGB) gegen NCL verjähren nach einem Jahr, hiervon ausgenommen sind die vertraglichen Schadensersatzansprüche auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von NCL zu vertretenden Mangels, oder groben Verschuldens von NCL und seiner Erfüllungsgehilfen. Diese verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651 g Abs. II i.V.m. Satz.2 BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von 3 Jahren, sofern sie nicht auch nach den Bestimmungen des HGB zur seerechtlichen Haftung entstehen. Derartige Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach 2 Jahren.
11.4 Wenn Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, so wird NCL sich für Sie bei den vertraglichen Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen oder einer Erstattung stehen vertragliche, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. Ihre Rechte bei Kündigung wegen Mangels bleiben hiervon unberührt.
12. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
NCL steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann NCL auch über Ihr Reisebüro veranlassen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Jeder Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass mit sich führen, dies gilt auch für Kinder und Reisen in Europa. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu Ihren Lasten. Bitte lesen Sie hierzu unbedingt in unserem Preisteil unter "Wissenswertes" (Seite 24-27), welche Einreise- und Zollbestimmungen zu beachten sind.
An Bord der NCL Flotte gelten US-amerikanische Gesetze und Gesundheitsvorschriften. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verschärften Sicherheitslage die obligatorische Online-Registrierung mit Ihren Passdaten NCL zur Verfügung stehen muss, auch wenn Sie nicht in die USA einreisen. Dieser vorzeitige "Online Check-In" ist notwendig, um den vorgeschriebenen Bestimmungen der U.S. Regierung gerecht zu werden. Sie haben die Möglichkeit dieses Formular schnell und einfach im Internet unter ncl.de | ncl.at | ncl.ch bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt online auszufüllen. Ihr Reisebüro ist Ihnen selbstverständlich hierbei behilflich. Für nicht online ausgefüllte Formulare berechnet NCL eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR pro Person.
13. BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN
13.1 An Bord der NCL Flotte gelten US-amerikanische Gesetze und Gesundheitsvorschriften, danach wird die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren erreicht. Minderjährige Passagiere (unter 21 Jahre) können daher nur in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 21 Jahre) an Bord gehen. An Personen unter 18 Jahren darf an Bord kein Alkohol verkauft werden. Gästen zwischen 18 und 20 Jahren ist es gestattet, mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern Bier und Wein an Bord zu erwerben und zu konsumieren (gilt nicht auf den Routen rund um Hawaii und Alaska).
13.2 Babys unter 6 Monate werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.
13.3 Schwangere, die die 24. Schwangerschaftswoche vollendet haben, werden nicht befördert. Ansonsten müssen Schwangere ein englischsprachiges, ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. NCL haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während der Kreuzfahrt auftreten.
13.4 Passagiere mit körperlichen oder medizinischen Problemen, die eine spezielle Behandlung erfordern, haben NCL bei der Buchung darauf hinzuweisen. In einigen Fällen bittet NCL darum, spezielle Formulare bzgl. der Haftung und eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen. NCL hat das Recht, Passagiere zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von NCL aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Kreuzfahrt antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die NCL nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Passagier muss sich selbst versorgen können und die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihr/ihm während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Passagieren selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein.
13.5 Das Tragen von Windeln in den Pools oder Whirlpools ist nicht erlaubt. Personen/Kinder, die Windeln benötigen, dürfen nicht in die Pools.
13.6 Sollte ein Reisender an Bord an einer ansteckenden Virusinfektion oder bakteriellen Erkrankung erkranken, darf der Schiffsarzt den Reisenden dazu auffordern, aus Gesundheits-und Sicherheitsbedingungen in der Kabine zu bleiben.
14. SONSTIGES
Bitte beachten Sie, dass der Check-in am Tag der Einschiffung spätestens zwei Stunden vor der im Ticket angegebenen Abfahrtszeit abgeschlossen sein muss. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes, diese Einstiegszeit am Einschiffungshafen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung werden alle dadurch entstehenden Kosten vom Gast getragen.
An allen Anlaufhäfen dürfen Sie sich nicht später als eine Stunde vor der Abfahrtszeit wieder an Bord einfinden. Die offizielle Abfahrtszeit des Schiffes wird an Bord für jeden Anlaufhafen durchgegeben. Es ist zu beachten, dass sich die Uhrzeit an Bord von der Uhrzeit an Land unterscheiden kann. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes, pünktlich zum Schiff zurückzukehren. Alle Kosten, die entstehen, um den Gast wieder an Bord des Schiffes zu befördern (z. B. staatliche Gebühren, Visakosten, Unterbringung, Verpflegung, Transportkosten, Einführungskosten etc.), werden vom Gast getragen.
Zu Ihrer Information lesen Sie bitte unbedingt unsere Broschüre "Willkommen an Bord", die Sie im Internet unter "Wissenswertes" finden bzw. mit Ihren Reiseunterlagen erhalten. Dort erfahren Sie alles Wissenswerte von A-Z. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder unsere Reservierungszentrale.
15. GERICHTSSTAND/RECHTSWAHL
Gerichtsstand für Klagen gegen NCL ist Wiesbaden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und NCL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen NCL im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
VERANSTALTER:
NCL (Bahamas) Ltd., Niederlassung Wiesbaden
Zentrale für Kontinentaleuropa
Kreuzberger Ring 68, D - 65205 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 36 07 0
Sitz der Niederlassung ist Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 21772)
Ständiger Vertreter der Zweigniederlassung: Michael Zengerle
Rechtsform der ausländischen Gesellschaft: Exempted Company nach dem Recht von Bermuda
Sitz der ausländischen Gesellschaft: Hamilton/Bermuda
Register der ausländischen Gesellschaft: Bermuda (Reg. Nr. 34680)
Directors: Kevin Sheehan, Roberto Martinoli
Stand: Dezember 2009 (Vorbehaltlich Änderungen und Darstellungsfehler)
1. REISEBESTÄTIGUNG
Unsere Reisebestätigung ist die Annahme Ihrer Reiseanmeldung. Damit ist zwischen Ihnen und allen in Ihrer Anmeldung mit aufgeführten Reisenden und NCL (Bahamas) Ltd., kaufmännisch auftretend als Norwegian Cruise Line und/oder NCL, ein Reisevertrag zustande gekommen. Die Reisebestätigung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen. Weicht der Inhalt dieser Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss durch NCL (Bahamas) Ltd. (im weiteren NCL genannt) vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen, NCL ist während dieser Zeit an ihr Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Reisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.
2. ZAHLUNG
2.1 Bitte beachten Sie unbedingt die Zahlungstermine auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur Folge haben!
2.2 Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie den Sicherungsschein. Diesem können Sie entnehmen, dass wir das Insolvenzrisiko bei der Reise Garant GmbH abgesichert haben. Dieser Sicherungsschein verbrieft Ihnen einen direkten Anspruch gegen den Versicherer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz von NCL
2.3 Mit Erhalt dieses Sicherungsscheines wird folgende Anzahlung pro Person sofort fällig:
1 - 2 Nächte Kreuzfahrt
75,- EUR für jeweils 1. und 2. Person, sowie für jeweils 3. bis 8. Person
20,- EUR für Kinder bis 17 Jahre, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Anzahlung
3 oder mehr Nächte Kreuzfahrt
10 % vom reinen Kreuzfahrtpreis für jeweils 1. und 2. Person, sowie für jeweils 3. bis 8. Person
10 % für Kinder bis 17 Jahre, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Anzahlung
2.4 Die Zahlung des Reisepreises muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn auf dem genannten NCL-Konto eingegangen sein, ohne dass es dazu einer erneuten Aufforderung von NCL bedarf. Haben Sie Ihre Reise erst 30 Tage vor Reisebeginn oder später gebucht, hat die vollständige Bezahlung sofort nach Zugang der Reisebestätigung mit Sicherungsschein zu erfolgen. NCL versendet Zug um Zug gegen Zahlung die vollständigen, qualifizierten Reiseunterlagen.
2.5 Für Kabinen der Kategorie "Garden Villa" (Kategorie A1) und höherwertige Suiten (Kategorie A2, A3, A4 und AA) gelten gesonderte Zahlungsbedingungen. Es gibt eine Optionsfrist von 24 Stunden und die Anzahlung pro Person ist wie folgt:
1 - 2 Nächte Kreuzfahrt
A1, A2 - A4, AA gesamter Reisepreis für jeweils 1. bis 8. Person, sowie für Kinder bis 17 Jahre und Kleinkinder unter 2 Jahren
3 oder mehr Nächte Kreuzfahrt
A1 2.500,- EUR für jeweils 1. und 2. Person; 250,- EUR für jeweils 3. bis 8. Person, Kinder bis 17 Jahre und Kleinkinder
A2 - A4, AA 1.500,- EUR für jeweils 1. und 2. Person; 250,- EUR für jeweils 3. bis 8. Person, Kinder bis 17 Jahre und Kleinkinder
Für Buchungen, die nach dem 90. Tag vor Abfahrt getätigt werden, ist der gesamte Reisepreis fällig.
2.6 Für Specials gelten gesonderte Zahlungsbedingungen: Bitte kontaktieren Sie bezüglich Optionsfristen und Höhe der Anzahlung Ihr Reisebüro oder klicken Sie hier. Specials und deren Konditionen sind nur gültig für Neubuchungen, Anzahlung wird bei Stornierung nicht erstattet.
3. REISEUNTERLAGEN
Ohne vollständige Bezahlung können die Reiseunterlagen nicht ausgehändigt werden. Wenn bis zum Reiseantritt der Reisepreis nicht vollständig auf dem Konto von NCL eingegangen ist, dürfen Sie die Reise nicht antreten, stattdessen können wir als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 6.1 verlangen. NCL ist nicht zur Durchführung der Reise verpflichtet, wenn der Reisepreis trotz vorheriger Zusendung des Sicherungsscheines nicht vollständig bis zum Reiseantritt bezahlt ist. Die Reiseunterlagen werden in elektronischer Form (E-docs) zur Verfügung gestellt. Sofern Sie Papiertickets wünschen, fällt eine Ausfertigungs- und Versandgebühr von 20,- EUR pro Person an.
4. LEISTUNGEN UND PREISE
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung im Katalog & Preisteil sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Bei den ausgewiesenen Preisen im Katalog & Preisteil handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Drucklegung (April 2009) gültigen Preise (abhängig von Kabinenkategorie und Reise- bzw. Abflugsdatum). Ihr Kreuzfahrt- oder Anreisepaket-Preis kann sich je nach Buchungssituation ändern. Den zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen, verfügbaren Preis für Ihre Kreuzfahrt in der gewünschten Kabinenkategorie und zu Ihrem Reise- bzw. Abflugdatum erhalten Sie in Ihrem Reisebüro, oder informieren Sie sich unter ncl.de | ncl.ch | ncl.at. Die diesbezüglich auf der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für NCL bindend. Änderungen und Nebenabreden zu den vertraglichen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch NCL.
5. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
5.1 Leistungsänderungen
Die Prospektangaben sind für NCL bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. NCL behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die NCL Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei unseren Kreuzfahrten sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z. B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Route und/oder Fahrtzeit entscheidet allein der Kapitän. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z. B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist NCL verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
5.2. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von NCL wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. NCL verpflichtet sich, Sie von eventuellen Änderungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen für Sie unzumutbar verändert, stellt NCL Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie haben auch das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem NCL-Programm zu verlangen, wenn NCL in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Ihre aus der Änderung oder Absage herrührenden Rechte müssen Sie unverzüglich nach der Erklärung der Änderung durch NCL dieser gegenüber geltend machen.
5.3 Preisänderungen
5.3.1 Preisänderungen vor Vertragsschluss
Bei den im Preisteil ausgewiesenen Preisen handelt es sich um die im Zeitpunkt der Drucklegung (April 2009) gültigen Preise. NCL behält sich Preisanpassungen insbesondere aus folgenden Gründen ausdrücklich vor:
1. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Kataloge.
2. wenn Ihre gewünschte und im entsprechenden NCL-Katalog ausgeschriebene Kreuzfahrt und/oder das Anreisepaket und/oder das Hotelprogramm nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des NCL-Kataloges verfügbar ist.
5.3.2 Preisänderung nach Vertragsschluss
NCL behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise für den Fall, dass sich die Beförderungskosten oder die Hafen- und Flughafengebühren verändern oder neu entstehen, in dem Umfang anzupassen, in dem sich deren Veränderung oder Entstehung pro Reisenden auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisebeginn mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Dies gilt ausschließlich für solche Preisänderungen, bei denen sich die Kostenfaktoren nach Vertragsschluss geändert haben und dies bei Abschluss des Vertrages nicht absehbar war. Für die Erhöhung wichtige und nicht absehbare Gründe sind z. B. die Erhöhung von öffentlichen Abgaben, die Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, eine Veränderung des Rohölweltmarktpreises, Erhöhung oder Neueinführung von Versicherungsprämien oder behördlicher Abgaben, oder zusätzlich erhobene Sicherheitszuschläge für das jeweilige Beförderungsmittel, ebenso eine Erhöhung des Wechselkurses des EURO im Verhältnis zum US Dollar um mehr als 20% im Einzelfall. Im gleichen Umfang ist eine Anpassung des vereinbarten Reisepreises im Falle einer Änderung behördlich festgelegter Beförderungstarife zulässig. NCL weist Ihnen, um die Zulässigkeit der Erhöhung begründen zu können, ausführlich die einzelnen Gebühren- und Kostenerhöhungen zur Kontrolle nach.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt NCL Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn NCL in der Lage ist, Ihnen eine solche Reise aus dem NCL Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von NCL über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend machen.
6. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER, NAMENSÄNDERUNGEN
6.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen, dies in Ihrem Interesse aus Gründen der Beweissicherung schriftlich zu tun. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei NCL oder in Ihrem Reisebüro eingeht. Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann NCL angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. NCL berücksichtigt bei der Berechnung des Ersatzes gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen. NCL darf den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Es bleibt Ihnen unbenommen, NCL nachzuweisen, dass NCL kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von NCL geforderte Pauschale.
Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
1 - 2 Nächte Kreuzfahrt:
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt: 75,- EUR; Kinder bis 17 Jahre 20,- EUR, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Rücktrittsgebühren ,
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 7 Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
3 Nächte Kreuzfahrt und länger:
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises für 1. bis 8. Person und Kinder bis 17 Jahre, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Rücktrittsgebühren,
59-30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 7. Tag vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
Für Kabinen der Kategorie "Garden Villa" (Kategorie A1) und höherwertige Suiten (Kategorie A2, A3, A4 und AA) gelten gesonderte Rücktrittsgebühren pro Person:
1 - 2 Nächte Kreuzfahrt:
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 500,- EUR für Kategorie A1; 250,- EUR für Kategorie A2 - A4 und AA, Kinder bis 17 Jahre 75,- EUR, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Rücktrittsgebühren,
ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 29. Tage vor Reiseantritt bis Tag der Abreise: 95% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
3 Nächte Kreuzfahrt und länger:
bis zum 90. Tag vor Reiseantritt: 2.500,- EUR für Kategorie A1; 500,- EUR für Kategorie A2 - A4 und AA, Kinder bis 17 Jahre 250,- EUR, Kleinkinder unter 2 Jahren zahlen keine Rücktrittsgebühren,
ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder,
ab 29. Tage vor Reiseantritt bis Tag der Abreise: 95% des Reisepreises für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder.
Für Specials gelten gesonderte Rücktrittsgebühren pro Person Bitte kontaktieren Sie bezüglich Optionsfristen und Höhe der Anzahlung Ihr Reisebüro oder klicken Sie hier. Specials und deren Konditionen sind nur gültig für Neubuchungen, Anzahlung wird bei Stornierung nicht erstattet.
6.2 Umbuchung
Auf Ihren Wunsch ändert NCL Ihre Reiseanmeldung ab (Umbuchung), sofern entsprechende Platzverfügbarkeiten vorhanden sind. NCL berechnet hierfür bis zum 60. Tag pro Person 50,- EUR Umbuchungsgebühr. Als Umbuchung gilt jegliche Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Kabine oder der Beförderungsart. Wollen Sie ab dem 59. Tag vor Reiseantritt umbuchen, so kann diese Umbuchung, sofern sie überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn, d. h. unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist für organisatorische Maßnahmen, die NCL zumutbar sein muss, können Sie verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. NCL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und Sie selbst NCL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.4 Namensänderungen
Bei Reiseanmeldung müssen NCL Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mitangemeldeten Reiseteilnehmer deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch NCL sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung erhebt NCL 200,- EUR Namensänderungsgebühr pro Person. Gegebenenfalls fallen je nach Verfügbarkeit der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise an.
6.5 Bearbeitungs-, Rücktritts-, Umbuchungs- und Namensänderungsgebühren sind sofort fällig.
7. KÜNDIGUNG WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
7.1 Kündigung vor Reiseantritt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Maßnahmen z. B. Beschlagnahme von Unterkünften oder Transportmitteln, Havarien, oder andere Vorfälle, die den vorgenannten Beispielen gleichkommen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, so können sowohl Sie als auch NCL den Reisevertrag kündigen. NCL zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. NCL behält sich aber vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
7.2 Kündigung nach Reiseantritt
Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, ist NCL verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, Sie insbesondere, wenn möglich, zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte. Die übrigen Mehrkosten fallen Ihnen als Reisenden zur Last.
8. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
8.1 Die vertragliche Haftung von NCL ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von NCL herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch soweit NCL für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Für alle Ihre Schadensersatzansprüche gegen NCL aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet NCL bei Personenschäden bis 163.614,- EUR je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100,- EUR. Liegt der Reisepreis über 1.364,- EUR so beschränkt sich die Haftung auf das Dreifache des Reisepreises. (2. Seerechtsänderungsgesetz als Anlage zu § 664 HGB). Ein Schadensersatzanspruch gegen NCL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen) und auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. So kann sich NCL Ihnen gegenüber z. B. darauf berufen, dass die Leistungsträger nicht für Verspätungen von Flugzeugen, Zügen, Bussen und Schiffen haften, so dass auch NCL nicht für das Nichterreichen von Anschlüssen einzutreten hat.
8.3 NCL übernimmt keine Haftung für die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehen NCL keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit NCL nicht überprüfen kann. NCL haftet ebenfalls nicht, wenn sich an einem Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse und eventuelle Einreisebestimmungen nach Drucklegung dieses Kataloges ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder Reiseziel erschweren oder als unmöglich erscheinen lassen. Über solche und wesentliche nachträgliche Änderungen werden Sie schnellstmöglich informiert.
8.4 Gepäckbeschädigung/Verlust:
Beschädigungen oder Verlust des Gepäcks bei der Ein- oder Ausschiffung müssen gemeldet werden. Sie sind verpflichtet, an NCL oder deren Beauftragte eine schriftliche Anzeige zu richten. Ist Kabinengepäck äußerlich erkennbar beschädigt, so haben Sie die Anzeige der Beschädigung unverzüglich, spätestens jedoch zum Zeitpunkt Ihrer Ausschiffung vorzunehmen. Bei anderem, äußerlich erkennbar beschädigtem Gepäck, welches vom Bordpersonal befördert oder für Sie aufbewahrt worden ist, haben Sie die Beschädigung zu melden, sobald es Ihnen wieder ausgehändigt wird. Ist die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, so muss die Meldung spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der Ausschiffung, der Aushändigung oder nach dem Zeitpunkt, zu dem die Aushändigung vorgesehen war, erfolgen. Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Flugreisegepäck wenden Sie sich bitte sofort nach Feststellung des Schadens bereits am Flughafen an die Fluggesellschaft oder deren Vertretung, um eine Schadensmeldung aufnehmen zu lassen. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Die Beförderung, Verstauung und der Umgang des Reisenden mit seinem eigenen Gepäck an Bord erfolgt stets auf dessen eigene Gefahr.
9. LANDAUSFLUGSPROGRAMM
NCL hat für Sie ein umfangreiches Landausflugsprogramm (Shore Excursions) zusammengestellt, das ausschließlich von ortsansässigen Veranstaltern des jeweiligen Zielgebietes (Hafen) angeboten wird. NCL übernimmt die Vermittlung dieser Landausflüge. Sie können entweder vor Reisebeginn über die NCL-Reservierung oder das Internet vorreserviert werden, oder an Bord am Shore Excursion Desk gebucht werden. Bitte beachten Sie, dass die Durchführung an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden ist. Diese ist im Ausflugsprogramm ausgeschrieben. Bitte informieren Sie sich an Bord (Shore Excursion Desk), ob Ihr reservierter Ausflug die Mindestteilnehmerzahl erreicht hat und durchgeführt wird. Die Zahlung erfolgt an Bord. NCL weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass alle Landausflüge (auch Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Besichtigungen, Führungen etc.), ob in englischer oder deutscher Sprache, fakultativ bzw. optional sind und NCL für Leistungen und Handlungen der örtlichen Veranstalter nicht haftet. Die Vermittlungstätigkeit solcher Fremdleistungen führt NCL als reinen Servicedienst zu Ihrer Entlastung durch.
10. BORDSPRACHE/GÄSTESERVICE
Bitte beachten Sie, dass die offizielle Bordsprache Englisch ist, alle Durchsagen und sicherheitsrelevanten Maßnahmen (Seenotrettungsübungen) werden in englischer Sprache abgehalten. Daher sind Grundkenntnisse der englischen Sprache notwendig, empfehlenswert sind weitergehende Kenntnisse der englischen Sprache.
10.1 NCL ist bemüht, auf allen Schiffen einen deutschsprachigen Gästeservice bzw. eine internationale Hostess zur Verfügung zu stellen. Der Gästeservice soll Ihnen behilflich sein, evtl. Sprachbarrieren abzubauen und bei Verständnisproblemen einen Ansprechpartner zu haben. Die int. Hostess übernimmt keine Reiseleiterfunktion, d.h. sie kümmert sich nicht um die organsiatorischen Belange Ihrer Reise und übernimmt keine persönliche Reisebetreuung. Sollte NCL einmal nicht in der Lage sein, auf einer bestimmten Kreuzfahrt diesen Sprachservice anzubieten, bitten wir um Verständnis, dass dies keinen Reisemangel begründet.
11. GEWÄHRLEISTUNG
11.1 Abhilfe
Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, zur Wahrung der gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte den Mangel an Ort und Stelle unverzüglich der Rezeption des Schiffes oder einer der internationalen Hostessen mitzuteilen und NCL eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird durch verweigert. NCL kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichoder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern Ihnen dies zumutbar ist. Bietet NCL Ihnen nach Beschwerde eine zumutbare Abhilfe an, so müssen Sie diese annehmen. Lehnen Sie diese zumutbare Abhilfemaßnahme ab, so können Sie hinterher Gewährleistungsansprüche wegen der beanstandeten Umstände selbst nicht mehr geltend machen.
Ihr Abhilfeverlangen können Sie aber auch direkt an uns richten:
NCL (Bahamas) Ltd., Niederlassung Wiesbaden
Zentrale für Kontinentaleuropa
Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden
Tel.: 0049 (0) 611 36 07 0
Hilft NCL dem Mangel innerhalb einer von Ihnen zu setzenden, angemessenen Frist nicht ab, obwohl hierzu eine Verpflichtung besteht, können Sie selbst Abhilfe schaffen. Hostessen oder verantwortliche Personen auf den Schiffen sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen, sie dürfen lediglich bestätigen, dass sie Ihre Beanstandungen entgegengenommen haben. Wenn Sie diesen Mitwirkungsverpflichtungen durch eigenes Verschulden nicht nachkommen, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
11.2 Minderung des Reisepreises/Kündigung/Schadensersatz
Sie können, falls sich wider Erwarten während der Reise ein Mangel nach § 651 c Abs. I BGB einstellen sollte, dem wir nicht abhelfen konnten, eine Minderung des Reisepreises verlangen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, diesen Mangel anzuzeigen. Auch können Sie die Reise nach der Maßgabe der §§ 651 e, f BGB kündigen, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11.3 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ausschlussfrist: Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise NCL gegenüber geltend zu machen. Wir empfehlen hierfür die Schriftform. Verjährung: Alle vertraglichen Reiseansprüche (§§ 651 c-f BGB) gegen NCL verjähren nach einem Jahr, hiervon ausgenommen sind die vertraglichen Schadensersatzansprüche auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von NCL zu vertretenden Mangels, oder groben Verschuldens von NCL und seiner Erfüllungsgehilfen. Diese verjähren nach 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651 g Abs. II i.V.m. Satz.2 BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von 3 Jahren, sofern sie nicht auch nach den Bestimmungen des HGB zur seerechtlichen Haftung entstehen. Derartige Schadensersatzansprüche wegen Todes, Schaden an Körper oder Gepäck verjähren nach 2 Jahren.
11.4 Wenn Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nehmen, so wird NCL sich für Sie bei den vertraglichen Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich um völlig unerhebliche Leistungen oder einer Erstattung stehen vertragliche, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen. Ihre Rechte bei Kündigung wegen Mangels bleiben hiervon unberührt.
12. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
NCL steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann NCL auch über Ihr Reisebüro veranlassen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Jeder Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass mit sich führen, dies gilt auch für Kinder und Reisen in Europa. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten gehen zu Ihren Lasten. Bitte lesen Sie hierzu unbedingt in unserem Preisteil unter "Wissenswertes" (Seite 24-27), welche Einreise- und Zollbestimmungen zu beachten sind.
An Bord der NCL Flotte gelten US-amerikanische Gesetze und Gesundheitsvorschriften. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verschärften Sicherheitslage die obligatorische Online-Registrierung mit Ihren Passdaten NCL zur Verfügung stehen muss, auch wenn Sie nicht in die USA einreisen. Dieser vorzeitige "Online Check-In" ist notwendig, um den vorgeschriebenen Bestimmungen der U.S. Regierung gerecht zu werden. Sie haben die Möglichkeit dieses Formular schnell und einfach im Internet unter ncl.de | ncl.at | ncl.ch bis spätestens 4 Tage vor Reiseantritt online auszufüllen. Ihr Reisebüro ist Ihnen selbstverständlich hierbei behilflich. Für nicht online ausgefüllte Formulare berechnet NCL eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR pro Person.
13. BEFÖRDERUNGSAUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN
13.1 An Bord der NCL Flotte gelten US-amerikanische Gesetze und Gesundheitsvorschriften, danach wird die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren erreicht. Minderjährige Passagiere (unter 21 Jahre) können daher nur in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 21 Jahre) an Bord gehen. An Personen unter 18 Jahren darf an Bord kein Alkohol verkauft werden. Gästen zwischen 18 und 20 Jahren ist es gestattet, mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern Bier und Wein an Bord zu erwerben und zu konsumieren (gilt nicht auf den Routen rund um Hawaii und Alaska).
13.2 Babys unter 6 Monate werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.
13.3 Schwangere, die die 24. Schwangerschaftswoche vollendet haben, werden nicht befördert. Ansonsten müssen Schwangere ein englischsprachiges, ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. NCL haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während der Kreuzfahrt auftreten.
13.4 Passagiere mit körperlichen oder medizinischen Problemen, die eine spezielle Behandlung erfordern, haben NCL bei der Buchung darauf hinzuweisen. In einigen Fällen bittet NCL darum, spezielle Formulare bzgl. der Haftung und eine eidesstattliche Erklärung vorzulegen. NCL hat das Recht, Passagiere zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von NCL aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Kreuzfahrt antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die NCL nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Passagier muss sich selbst versorgen können und die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihr/ihm während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Passagieren selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein.
13.5 Das Tragen von Windeln in den Pools oder Whirlpools ist nicht erlaubt. Personen/Kinder, die Windeln benötigen, dürfen nicht in die Pools.
13.6 Sollte ein Reisender an Bord an einer ansteckenden Virusinfektion oder bakteriellen Erkrankung erkranken, darf der Schiffsarzt den Reisenden dazu auffordern, aus Gesundheits-und Sicherheitsbedingungen in der Kabine zu bleiben.
14. SONSTIGES
Bitte beachten Sie, dass der Check-in am Tag der Einschiffung spätestens zwei Stunden vor der im Ticket angegebenen Abfahrtszeit abgeschlossen sein muss. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes, diese Einstiegszeit am Einschiffungshafen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung werden alle dadurch entstehenden Kosten vom Gast getragen.
An allen Anlaufhäfen dürfen Sie sich nicht später als eine Stunde vor der Abfahrtszeit wieder an Bord einfinden. Die offizielle Abfahrtszeit des Schiffes wird an Bord für jeden Anlaufhafen durchgegeben. Es ist zu beachten, dass sich die Uhrzeit an Bord von der Uhrzeit an Land unterscheiden kann. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Gastes, pünktlich zum Schiff zurückzukehren. Alle Kosten, die entstehen, um den Gast wieder an Bord des Schiffes zu befördern (z. B. staatliche Gebühren, Visakosten, Unterbringung, Verpflegung, Transportkosten, Einführungskosten etc.), werden vom Gast getragen.
Zu Ihrer Information lesen Sie bitte unbedingt unsere Broschüre "Willkommen an Bord", die Sie im Internet unter "Wissenswertes" finden bzw. mit Ihren Reiseunterlagen erhalten. Dort erfahren Sie alles Wissenswerte von A-Z. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder unsere Reservierungszentrale.
15. GERICHTSSTAND/RECHTSWAHL
Gerichtsstand für Klagen gegen NCL ist Wiesbaden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und NCL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen NCL im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
VERANSTALTER:
NCL (Bahamas) Ltd., Niederlassung Wiesbaden
Zentrale für Kontinentaleuropa
Kreuzberger Ring 68, D - 65205 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 36 07 0
Sitz der Niederlassung ist Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 21772)
Ständiger Vertreter der Zweigniederlassung: Michael Zengerle
Rechtsform der ausländischen Gesellschaft: Exempted Company nach dem Recht von Bermuda
Sitz der ausländischen Gesellschaft: Hamilton/Bermuda
Register der ausländischen Gesellschaft: Bermuda (Reg. Nr. 34680)
Directors: Kevin Sheehan, Roberto Martinoli
Stand: Dezember 2009 (Vorbehaltlich Änderungen und Darstellungsfehler)
Inklusive Leistungen der Norwegian Cruise Line:
Übernachtung an Bord in der gebuchten Kategroie Anzahl der Nächte gemäß Routenbeschreibung Kreuzfahrt wie ausgeschrieben Teilnahme an NCL Bordveranstaltungen und Nutzung der Bordeinrichtungen (z.T. gegen Gebühr) alle Mahlzeiten (Vollpension) an Bord, in einigen Spezialitätenrestaurants gegen Aufpreis Wasser, Kaffee, Tee, Eistee inkl. aller Hafen- und Sicherheitsgebühren
Exklusive Leistungen der Norwegian Cruise Line:
Getränke, die in Restaurants, Bars, Lounges und auf der Kabine serviert werden Servicepauschale und Trinkgelder sowie Aufpreise vereinzelter Spezialitätenrestaurants Landausflüge Nutzung des Wellnessbereichs und anwendungen vereinzelte Sportkurse und Bordaktivitäten sowie sonstige persönliche Ausgaben ggf. Hotelfrühstück im Rahmen einer Vorübernachtung & Gebühren für die Ausstellung von Papierdokumenten (entfällt bei elektronischen Tickets)
Exklusive Leistungen der Norwegian Cruise Line:
Preismodell von Norwegian Cruise Line:
Tagesaktuelle Preise auf Kreuzfahrt-ticket.de
Norwegian Cruise Line bietet Kreuzfahrten zu tagesaktuellen Preisen an. Die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage und werden täglich in unserer Datenbank auf www.kreuzfahrt-ticket.de aktualisiert. Wenn Sie in einer Kategorie einen Preis buchen können, dann hat dieser auch verfügbare Kabinen.
(Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten)
Tagesaktuelle Preise auf Kreuzfahrt-ticket.de
Norwegian Cruise Line bietet Kreuzfahrten zu tagesaktuellen Preisen an. Die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage und werden täglich in unserer Datenbank auf www.kreuzfahrt-ticket.de aktualisiert. Wenn Sie in einer Kategorie einen Preis buchen können, dann hat dieser auch verfügbare Kabinen.
(Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten)
Norwegian Dawn
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
ABC Inseln, Bermudas, Kanada & Neuengland, Karibik, Kleine Antillen, Südliche Karibik, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
ABC Inseln, Bermudas, Kanada & Neuengland, Karibik, Kleine Antillen, Südliche Karibik, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
schon ab
ab € 369,00 p. P.
ab € 369,00 p. P.
Norwegian Epic
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Bahamas, Karibik, Nordsee, Transatlantik, Transeuropa, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
Bahamas, Karibik, Nordsee, Transatlantik, Transeuropa, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
schon ab
ab € 169,00 p. P.
ab € 169,00 p. P.
Norwegian Gem
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Bahamas, Griechische Inseln, Karibik, Mittelmeer, Transatlantik, USA-Ostküste, Westliches Mittelmeer, Östliche Karibik, Östliches Mittelmeer,
Bahamas, Griechische Inseln, Karibik, Mittelmeer, Transatlantik, USA-Ostküste, Westliches Mittelmeer, Östliche Karibik, Östliches Mittelmeer,
schon ab
ab € 579,00 p. P.
ab € 579,00 p. P.
Norwegian Jade
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Island, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Transeuropa, Westliches Mittelmeer, Östliches Mittelmeer,
Island, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Transeuropa, Westliches Mittelmeer, Östliches Mittelmeer,
schon ab
ab € 599,00 p. P.
ab € 599,00 p. P.
Norwegian Jewel
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Bahamas, Kanada & Neuengland, Karibik, Transeuropa, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
Bahamas, Kanada & Neuengland, Karibik, Transeuropa, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
schon ab
ab € 499,00 p. P.
ab € 499,00 p. P.
Norwegian Pearl
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Alaska, Karibik, Mittelamerika, Panamakanal, Transeuropa, USA-Westküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
Alaska, Karibik, Mittelamerika, Panamakanal, Transeuropa, USA-Westküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik,
schon ab
ab € 449,00 p. P.
ab € 449,00 p. P.
Norwegian Pride of America
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Hawaii,
Hawaii,
schon ab
ab € 1.099,00 p. P.
ab € 1.099,00 p. P.
Norwegian Spirit
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Atlantische Inseln, Bermudas, Kanada & Neuengland, Karibik, Westliche Karibik,
Atlantische Inseln, Bermudas, Kanada & Neuengland, Karibik, Westliche Karibik,
schon ab
ab € 499,00 p. P.
ab € 499,00 p. P.
Norwegian Star
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Alaska, Mexikanische Riviera, Mittelamerika, Panamakanal, Transeuropa, USA-Westküste,
Alaska, Mexikanische Riviera, Mittelamerika, Panamakanal, Transeuropa, USA-Westküste,
schon ab
ab € 429,00 p. P.
ab € 429,00 p. P.
Norwegian Sun
NCL Norwegian Cruise Line
Reisegebiete:
Baltikum, Britische Inseln, Island, Karibik, Mittelamerika, Nordsee, Ostsee, Panamakanal, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, Westliche Karibik, (...)
Baltikum, Britische Inseln, Island, Karibik, Mittelamerika, Nordsee, Ostsee, Panamakanal, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, Westliche Karibik, (...)
schon ab
ab € 499,00 p. P.
ab € 499,00 p. P.




