MSC Kreuzfahrten

Flotteninfo:



Die MSC wurde 1970 durch den italienischen Kapitän Gianluigi Aponte gegründet.
1995 stieg MSC mit der Übernahme von StarLauro S.p.A. in das Kreuzfahrtgeschäft ein, das Unternehmen firmiert hier als MSC Crociere SA. Das Unternehmen ging hier ähnlich wie bei den Containerschiffen vor und kaufte zuerst ältere Second Hand-Tonnage auf. 2003 kam dann mit der "MSC Lirica" (59000 BRZ) der erste Neubau in Fahrt. 2004 folgte das Schwesterschiff "MSC Opera" und desgleichen die Schiffe "European Vison" und "European Stars" (je 58000 BRZ) der in Konkurs geratenen Festival Crociere S.p.A., die als "MSC Armonia" und "MSC Sinfonia" übernommen wurden.
MSC verzeichnet im Kreuzfahrtmarkt ein hohes Wachstum und bestellte weitere Neubauten. 2006 wurde die "MSC Musica" (90000 BRZ) in Dienst gestellt, der die Schwesterschiffe "MSC Orchestra" (2007) und "MSC Poesia" (2008) folgten. Das größte jemals für eine europäische Reederei gebaute Kreuzfahrtschiff, die "MSC Fantasia" (133500 BRZ) wurde im Dezember 2008 , die nahezu baugleiche "MSC Splendida" wurde 2009 und die MSC Magnifica 2010 in Dienst gestellt . 2010 wurde das dritte Schiff der Fantasia Klasse, die ''MSC Divina'' in Auftrag gegeben. Ausgeliefert wird sie voraussichtlich im Mai2012. Gebaut werden alle Schiffe von der französischen Werft Chantiers de l'Atlantique in St. Nazaire(heute STX Europe).

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die in dieser Broschüre angebotenen Kreuzfahrten werden durch MSC Crociere SA, mit Sitz in Genf, Avenue Eugene Pittard n.40, 1206 Schweiz (folgend: \"MSC Kreuzfahrten\" oder \"der Veranstalter\") organisiert und durchgeführt. MSC Kreuzfahrten ist verantwortlich für die Organisation aller Reisebestandteile. MSC Kreuzfahrten kann, nach eigenem Ermessen, den Verkauf der angebotenen Reisen an weitere externe Agenten oder an Zweigniederlassungendelegieren (wie z.B. an die MS C Kreuzfahrten GmbH).
Die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und MS C Kreuzfahrten, als Ihren Kreuzfahrtveranstalter, in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts. Bitte lesen Sie die Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch, denn
mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen auch namens aller von Ihnen mitangemeldeten Personen als verbindlich an.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung kann nur über Ihr Reisebüro erfolgen. Die schriftliche Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an das Buchungsbüro.

2. Bezahlung, Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt vollständig an Ihr Reisebüro zu bezahlen. Die Reiseunterlagen liegen in der Regel 14 Tage vor Abreise in Ihrem Reisebüro zur Abholung bereit. Die Aushändigung bzw. der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst, nachdem die Zahlung durch Ihr Reisebüro auf einem Konto bei MSC Kreuzfahrten eingegangen ist.
Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht mehr möglich sein sollte, werden wir dem Reisebüro einen Email-/Faxvoucher zukommen lassen.
Der Sicherungsschein wird dem Reisebüro mit der Reisebestätigung per Email/Fax zugesandt.
Leistungen, die nach erfolgtem Ticket- bzw. Unterlagenversand zugebucht werden, werden per Email-Voucher bestätigt.
Falls ein Ticket neu ausgestellt werden muss (z.B. Name-change oder durch MSC unverschuldeter Verlust der Reiseunterlagen), wird eine Ticketgebühr von Euro 25,- pro Ticket berechnet.

3. Leistungen, Nebenabreden
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den darauf bezogenen Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw.) sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von MSC Kreuzfahrten gültig.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen (z.B. Fahrtrouten) von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von MSC Kreuzfahrten nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Die Gewährleistungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Vorbehalten sind die Änderung der Kabinennummer, Irrtum, Druckfehler und Zwischenverkauf.

4. Flugleistungen, Flugzeiten
Soweit MSC Kreuzfahrten vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Anschluss- und Rückflugzeiten lassen Sie sich bitte frühestens 3 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückstätigen. Für Flugverspätungenund Verzögerungen haftet MSC Kreuzfahrten nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von MSC Kreuzfahrten zurückzuführen sind, auch wenn dieFluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat. Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Siebitte, dass es sich bei den bei Buchung bekannt gegebenen Flugzeiten nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können.

5. Ersatzperson
Falls Sie die Reise selbst nicht antreten können, haben Sie bis 50 Tage vor Reiseantritt die Möglichkeit, für die gebuchte Kabine eine Ersatzperson zu benennen. MSC Kreuzfahrten berechnet hierfür eine Gebühr von Euro 25,- pro Person. Nach dieser Frist tritt Punkt 6.1. in Kraft. Falls durch den Personenwechsel weitere Kosten anfallen sollten, bitten wir um Verständnis, dass wir diese weiter belasten müssen. Ist ein Flugticket bereits ausgestellt, werden die von der
Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet, die bis zu 100% betragen können.

6.1. Rücktritt des Reisekunden
Sie können bis zum Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung bei MSC Kreuzfahrten und die Rückbestätigung durch MSC an das Reisebüro.
In jedem Fall stehen MSC, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise durch Sie, folgende Entschädigungen des Passagepreises jedoch mind. Euro 50,- pro Person zu:
• bis 50 Tage vor Reiseantritt: 4 %
• bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10 %
• bis 22 Tage vor Reiseantritt: 30 %
• bis 15 Tage vor Reiseantritt: 50 %
• ab 14 Tage vor Reiseantritt: 75 %
• am Tag des Reiseantritts bzw. Nichtantritt: 100 %
Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Kreuzfahrt und Bus/Bahn), so sind die Stornogebühren laut aufgeführter Stornosätze einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
Bei Flugan-/-abreisen werden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten weiterbelastet, die bis zu 100% betragen können.
Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist jeweils der Beginn der ersten vertraglichen Leistung. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit und das Recht nachzuweisen, dass MSC Kreuzfahrten ein geringerer Schaden entstanden ist. Nach Reisebeginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. In diesem Fall ist der gesamte Reisepreis zu bezahlen.

6.2. Umbuchung
Als Umbuchung gilt eine Änderung im Rahmen der selben Kreuzfahrt (z.B. Wechsel der Kabinenkategorie, Modifizierung der Anreise etc.). Werden auf Wunsch des Reisekunden nach Vertragsabschluss bis 50 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Reiseroute, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, wird mindestens eine Gebühr von Euro 25,- pro Person berechnet. Bei Änderungen nach dieser Frist tritt Punkt 6.1. in Kraft.

7. Rücktritt durch den Veranstalter
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist MSC Kreuzfahrten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann bis längstens 4 Wochen vor Reisebeginn erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden Ihnen etwaige durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch machen.

8. Abhilfe, Gewährleistung, Kündigung
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung.
a) Abhilfe, Minderung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. MSC Kreuzfahrten kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe ist auch in der Weise zulässig, dass MSC Kreuzfahrten eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Ein Recht zur Selbstabhilfe besteht erst, wenn MSC Kreuzfahrten nach Ablauf einer angemessenen Frist keine Abhilfe leistet, eine Abhilfe nicht möglich ist oder von uns verweigert wird, oder Selbstabhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisekunden geboten ist. Für die Dauer des Mangels kann die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangt werden, wenn trotz Mängelanzeige die geschuldete Reiseleistung oder die angebotene Ersatzleistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.
b) Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so können Sie unter den in a) genannten Voraussetzungen der Selbstabhilfe den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen infolge eines erheblichen Mangels aus wichtigem, für MSC Kreuzfahrten erkennbaren Grund die Fortsetzung der Reise nicht zumutbar ist. Die Schriftform der Kündigung wird empfohlen. Im Falle der berechtigten Kündigung schuldet der Reisende den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
c) Schadensersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den MSC Kreuzfahrten nicht zu vertreten hat.
Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen ausdrücklich gekennzeichnet sind und von MSC Kreuzfahrten lediglich vermittelt werden (Landausflüge, Mietwagen, etc.), haftet MSC Kreuzfahrten auch dann nicht, falls unsere Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen teilnimmt.

9. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von MSC Kreuzfahrten für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
- soweit MSC Kreuzfahrten für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen MSC Kreuzfahrten gerichtete Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet MSC Kreuzfahrten bei Sachschäden bis € 4.100,- übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils pro Reisenden und Reise.
MSC Kreuzfahrten haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Weitergehende Haftungsbeschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, internationaler Abkommen oder hierauf beruhender gesetzlicher Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, werden hierdurch nicht berührt. Sind diese Vorschriften auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden, so kann sich auch MSC Kreuzfahrten hierauf berufen. Unsere Haftung nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
MSC Kreuzfahrten haftet ausdrücklich nicht für Wertgegenstände des Reisenden (Geld, Dokumente, Schmuck, etc.), die vom Reiseteilnehmer nicht sicher verschlossen im Safe der Rezeption aufbewahrt werden.
Die Reiseleitung und/oder die Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche der Kunden gegenüber der MSC Kreuzfahrten anzuerkennen.

10. Ausschluss, Verjährung, Abtretung
Unabhängig von der Mängelanzeige vor Ort müssen Sie etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen (Minderung oder Schadenersatz) oder aus unerlaubter Handlung binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise direkt beim Agent MSC Kreuzfahrten GmbH, Neumarkter Str. 63, 81673 München, geltend machen. Reisebüros sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht befugt.
Vertragliche Ansprüche verjähren zwölf Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Hat der Reisende solche Ansprüche fristgerecht geltend gemacht und schweben zwischen dem Reisenden und MSC Kreuzfahrten Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder MSC Kreuzfahrten die Fortsetzung dieser Verhandlungen ablehnt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung einAnsprüche aus unerlaubter Handlung, insbesondere wegen Tötung oder Körperverletzung, verjähren in drei Jahren. Die Abtretung von Ansprüchen gegen MSC Kreuzfahrten ist ausgeschlossen.

11. Preisanpassung
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der nachträglichen Änderung der Beförderungskosten, insbesondere
a) Luftbeförderungskosten mit Kerosinzuschlägen,
b)Treibstoffkosten des Kreuzfahrtschiffes,
c) Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren und
d) einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Berechnung wie folgt zu ändern:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. Bei Treibstoffkosten des Kreuzfahrtschiffes orientiert sich die Preisänderung des Gesamtreisepreises an dem sog. NYMEX-Index dergestalt, dass für jeden Dollar, der pro Barrel Öl erhöht wird, der Reisepreis entsprechend um 0,33% erhöht wird. Werden die bei Abschluß des Reisevertrages bestehenden Abgaben oder Gebühren wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

12. Mitwirkungspflichten
Der Reisende ist verpflichtet, alle Reiseunterlagen, insbesondere Bestätigungen, Schiffstickets, Flug- und Hotelgutscheine bei der Aushändigung auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen, etwaige Unrichtigkeiten unverzüglich mitzuteilen sowie die Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich MSC Kreuzfahrten oder der Reiseleitung/Vertretung vor Ort zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz nicht ein.

13. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften
MSC Kreuzfahrten wird Angehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Besonderheiten im Falle von doppelter Staatsbürgerschaft werden von dieser Informationspflicht nicht erfasst. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisekunde ist verpflichtet darauf hinzuweisen, falls er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis muss nach Reiseende noch eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten haben. Wir empfehlen auf allen Kreuzfahrten den Reisepass mitzuführen, auch wenn bei einigen Zielen ein Personalausweis genügen würde, da die Einschiffung nur mit einem Personalausweis seitens der Behörden verweigert werden kann. Daraus entstehende Kosten fallen zu Ihren Lasten.
Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt. Verschiedene Staaten verlangen bestimmte Impfzeugnisse, die nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurückkehren. Für entsprechende Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt oder wenden sich an Ihr Reisebüro.
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von MSC Kreuzfahrten bedingt sind.
MSC Kreuzfahrten haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende MSC Kreuzfahrten mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MSC Kreuzfahrten die Verzögerung zu vertreten hat.
Es wird empfohlen, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat zu Thrombose- u.a. Gesundheitsrisiken einzuholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

14. Reisefähigkeit
Der Reisende sichert zu, dass er für die Reise auf See und in der Luft reisefähig ist und dass sein Verhalten und seine körperliche Verfassung nicht die Sicherheit oder den Komfort auf dem Schiff, dem Flugzeug bzw. andere Reisende beeinträchtigt. Sofern ein Reisender in einer körperlichen Verfassung ist, die die Reisefähigkeit beeinträchtigen könnte, muss er vor der Buchung ein ärztliches Attest beibringen.Wir empfehlen schwangeren Frauen, vor der Reise einen Arzt zu konsultieren.
Die Gesellschaft hat auf keinem ihrer Schiffe entsprechende medizinische Einrichtungen für Geburten. Die Gesellschaft kann Buchungen von Frauen, die am Ende der Reise mehr als 28 Wochen schwanger sein werden, nicht akzeptieren oder diese Frauen befördern. Schwangere Reisende, die zur Zeit der Einschiffung bereits 28 Wochen schwanger sind, müssen eine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Falls eine Reisende zur Zeit der Buchung nicht wissen konnte, dass sie schwanger ist, wird die Gesellschaft für jede Stornierung den gesamten bereits bezahlten Preis rückerstatten, sofern die Stornierung ehestmöglich erfolgt. Darüberhinaus bestehen keine weiteren Haftungen zwischen der Gesellschaft und der Reisenden. Die Gesellschaft behält sich ausdrücklich das Recht vor, einer Reisenden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befindet, die Einschiffung zu untersagen. Die Gesellschaft ist in diesen Fällen der Reisenden gegenüber nicht haftbar. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, von JEDEM Reisenden die Vorlage einer ärztlichen Reisefähigkeitsbestätigung zu verlangen.
Für die Sicherheit und den Komfort aller gebrechlichen, kränklichen, bewegungseingeschränkten oder behinderten Reisenden ist es wichtig, dass dazu genaueste Angaben bei der Buchung gemacht werden.
Reisende mit einer physischen oder psychischen Behinderung (einschließlich Reisende, die einen Rollstuhl benötigen), die eine spezielle Behandlung oder Hilfeleistung benötigen, müssen der Gesellschaft vor der Buchung die Natur ihrer Behinderung, die medizinischen Geräte, welche sie an Bord bringen werden bzw. jede speziell benötigte medizinische oder sonstige Unterstützung schriftlich mitteilen. Die Reisenden müssen des Weiteren von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten.
Reisende, die einen Rollstuhl benötigen, müssen mit ihrem eigenen Rollstuhl in Standardgröße ausgerüstet sein und von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass gewisse Bereiche an Bord auf Grund ihrer Baulichkeit für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, einem Reisenden, der es versäumt hat, ihr von seiner Körperbehinderung oder seinem Bedarf an Hilfeleistung zu verständigen, der nach Ansicht der Gesellschaft nicht reisefähig ist oder welcher in einer körperlichen Verfassung ist, die eine Gefahr für ihn selbst und die anderen Mitreisenden ist, die Einschiffung zu untersagen.
Gebrechlichen Reisenden, Reisenden im Rollstuhl oder bewegungseingeschränkten Reisenden wird die Erlaubnis verweigert, in Häfen an Land zu gehen, an denen die Schiffe nicht längsseits anlegen. wenn der Beförderer, der Schiffskapitän oder der Schiffsarzt den Eindruck hat, dass ein Reisender aus irgendeinem Grund nicht reisefähig ist oder wahrscheinlich seine Gesundheit oder Sicherheit oder die Gesundheit oder Sicherheit von anderen an Bord gefährdet oder wahrscheinlich nicht die Erlaubnis erhält, an irgendeinem Hafen an Land zu gehen oder die Gesellschaft für seinen Unterhalt, seine Unterstützung oder Rückführung haftbar macht, dann ist der Schiffskapitän jederzeit berechtigt, die Ein- oder Ausschiffung des Reisenden an einem bestimmten Hafen zu verweigern oder den Reisenden von einer Koje oder Kabine in eine andere zu verlegen.
Der Schiffsarzt hat das Recht, Erste Hilfe zu leisten und Medikamente oder andere Substanzen zu verabreichen bzw. die Reisenden in ein Krankenhaus oder eine vergleichbare Anstalt an irgendeinem Hafen einzuliefern und/oder dort festzuhalten, vorausgesetzt, der Schiffskapitän erachtet solche Schritte als notwendig.
Die Weigerung des Reisenden, einer solchen Anordnung zuzustimmen kann dazu führen, dass der Reisende an irgendeinem Hafen ausgeschifft wird und weder die Gesellschaft noch der Beförderer für jegliche Aufwendungen, Ausgaben und Ersatzleistungen haftbar ist.
Sollte einem Reisenden die Einschiffung aufgrund mangelnder Reisefähigkeit verweigert werden, ist die Gesellschaft nicht gegenüber dem Reisenden haftbar.
Die Gesellschaft und/oder der Beförderer und/oder die Gesundheitsbehörde eines jeden Hafens haben das Recht, einen Fragebogen betreffend der öffentlichen Gesundheit auszugeben. Die Reisenden müssen richtige Angaben über alle anfallenden Krankheitssymptome einschließlich Magen-Darm Erkrankungen machen. Wenn der Beförderer den Eindruck hat, dass ein Reisender Symptome irgendeiner Krankheit einschließlich Virusinfektion oder bakterieller Krankheiten, einschließlich Norovirus, hat, darf er die Einschiffung verweigern. Die Weigerung, den Fragebogen auszufüllen, kann ebenfalls die Verweigerung der Einschiffung nach sich ziehen.
Sollte ein Reisender an Bord an einer Virusinfektion oder bakteriellen Erkrankung erkranken, darf der Schiffsarzt den Reisenden dazu auffordern, aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen in der Kabine zu bleiben.

15. Medizinische Versorgung
Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verantwortung im Zusammenhang mit den medizinischen Einrichtungen, welche an Land zur Verfügung stehen. Den Reisenden wird empfohlen eine Versicherung zur Deckung ärztlicher Behandlung und Rückführung abzuschließen.
Der Reisende erkennt seine Pflicht und Verantwortung an, sich im Bedarfsfall medizinisch versorgen zu lassen, während ein qualifizierter Arzt an Bord ist. Die medizinische Versorgung an Bord ist kostenpflichtig.
Der Schiffsarzt ist kein Facharzt und das Schiffsspital hat nicht denselben Standard wie ein Spital an Land. Das Schiff führt in Übereinstimmung mit den Vorschriften seines Flaggenstaates medizinisches Bedarfsmaterial und medizinische Geräte mit. Weder die Gesellschaft, der Beförderer noch der Schiffsarzt haften dem Reisenden aus dem Umstand, dass sie deswegen gewisse Beschwerden nicht behandeln können. Der Schiffsarzt ist kein Erfüllungsgehilfe der MSC Kreuzfahrten und für Behandlungsfehler wird nicht gehaftet.
Einige Inhaltsstoffe in Nahrungsmitteln können aufgrund von Unverträglichkeit allergische Reaktionen hervorrufen. Reisende mit Allergien oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind aufgefordert, diese bei Reisebeginn nach Ankunft an Bord beim Maitre d\' Hotel zu melden.
Im Fall von Krankheit oder Unfall müssen Reisende unter Umständen von der Gesellschaft, dem Beförderer und/oder Schiffskapitän zur ärztlichen Behandlung an Land gebracht werden. Weder der Beförderer noch die Gesellschaft gibt Zusicherungen ab, betreffend der Qualität der ärztlichen Behandlung an den Anlaufhäfen oder am Ort, an welchem der Reisende an Land gebracht wird. Medizinische Einrichtungen und Standards variieren von Hafen zu Hafen. Weder die Gesellschaft noch der Beförderer geben im Zusammenhang mit dem Standard der ärztlichen Behandlung an Land Zusicherungen und Gewährleistungen ab.
Der Beförderer wird sich im Rahmen des Möglichen bemühen, spezielle Diätwünsche der Reisenden zu berücksichtigen. Diese müssen im Zuge der Buchung so detailliert wie möglich bekannt gegeben werden. Eine vom Reisenden gewünschte Diät wird nicht Bestandteil des Beförderungsvertrages, weshalb die Gesellschaft zu deren Erbringung rechtlich nicht verpflichtet ist.
Der Beförderer empfiehlt bei Kleinkindern unter 12 Monaten eine ärztliche Unbedenklichkeitserklärung für die Reise einzuholen.

16. Reiseversicherungen
MSC Kreuzfahrten empfiehlt den Komplett-Reiseschutz der Europ Assistance.

17. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von MSC Kreuzfahrten (d.h. MSC Crociere S.A.) ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von MSC Kreuzfahrten keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für MSC Kreuzfahrten um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Veranstalter:
MSC Kreuzfahrten GmbH München
als deutsche Niederlassung von
MSC Crociere S.A., Genf
(HRB 138359)
D5D2109

Inklusive Leistungen:
  • Kreuzfahrt lt. Programm in der gebuchten Kategorie
  • Deutschsprachige Bordreiseleitung
  • Obstkorb auf der Kabine
  • Snacks nach der Einschiffung
  • Begrüßungscocktail an Bord
  • 24-Stunden-Kabinenservice
  • Vollpension an Bord (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen, Mitternachtsbuffet)
  • Benutzung aller Bordeinrichtungen im Passagierbereich
  • Veranstaltungen und Unterhaltungsprogramm
  • Bordinformationsbroschüre
  • Landausflugsbroschüre
  • Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen
  • Gepäcktransport bei Ein- und Ausschiffung
  • Treibstoffzuschläge



  • Exklusive Leistungen:

  • An- und Abreise
  • Landausflüge
  • Trinkgelder
  • Getränke an Bord
  • persönliche Ausgaben
  • Friseur
  • Massage
  • Dampfbad
  • Sauna
  • Kosmetik
  • ärztliche Behandlung
  • MSC Kreuzfahrten Buchungsanleitung auf Kreuzfahrt-ticket.de


    In 7 Schritten sind Sie auf einem MSC Schiff gebucht

    1. Suche
    Bei Kreuzfahrt-ticket.de haben Sie viele Filtermöglichkeiten um eine Reise mit MSC Kreuzfahrten zu suchen. Sie wählen zwischen Schiff, Reisegebiet, Reisedauer, Reisezeit oder selbst mit Starthafen (auf suchen & buchen) und klicken im Anschluss auf den Button finden. Die Ergebnisliste auf Kreuzfahrt-ticket.de ist immer terminlich sortiert. Auf die jeweilige Kreuzfahrtdetailseite kommen Sie durch Anklicken des Preises oder des Textlinks.

    2. Wählen Sie die mitreisenden Personen
    Bitte wählen Sie nun die mitreisenden Personen aus. Hinweis: Es kann pro Buchung nur eine Kabine gebucht werden.

    3. Verfügbarkeit prüfen
    Klicken Sie nun in Ihre Wunschkategorie in der Tabelle Kategorien, Preise, Buchung auf den jeweiligen Button z.B. verfügbare Innenkabinen prüfen. Die Kabinenkategorie wird nun auf Verfügbarkeit bei MSC Kreuzfahrten geprüft, bitte gedulden Sie sich einen kleinen Moment bis die Details geladen sind. Wenn die Details geladen sind, zeigt Ihnen die Ampel hinter jeder Kategorie die Verfügbarkeit an:
    = keine freien Kabinen verfügbar
    = weniger als 10 freie Kabinen
    = mehr als 10 freie Kabinen
    Nach dieser Prüfung wählen Sie Ihre Wunschkategorie und gehen zum nächsten Schritt über den Button weiter.

    4. Anreiseauswahl
    Bei MSC Kreuzfahrten haben Sie verschieden Anreisemöglichkeiten, sie wählen zwischen einer Bus, Bahn oder Fluganreise. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine individuelle Anreise, sie können jedoch auch eine eigene Anreise wählen.
    Dieses Symbol zeigt Ihnen an, wenn die Eingabe erfüllt wurde.

    5. Versicherung
    Unverzichtbar bei jeder Reise, damit Sie eine stornierte Reise nicht voll bezahlen müssen. Sie wählen Ihr Wunschpaket über das Symbol werden Ihnen die Leistungen des Paketes angezeigt.
    Dieses Symbol zeigt Ihnen an, wenn die Eingabe erfüllt wurde.

    6. Angebot oder Buchung
    Sie wählen in diesem Schritt zwischen Buchung oder unverbindlichem Angebot, im Anschluss öffnet sich das Formular "Daten der Reisenden". Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder des Formulars aus. Um die Reise zu buchen müssen Sie unsere und die AGBs von MSC Kreuzfahrten akzeptieren und eine Zahlungsart wählen. Im Anschluss müssen Sie den Button Daten prüfen Anklicken (Die Daten werden nun auf Vollständigkeit/ Korrektheit geprüft). Nun sehen Sie die Details ihres persönlichen Angebots oder Buchung. Im letzten Schritt senden Sie uns die Buchung über den Button senden.

    7. Bestätigung / Zahlung
    Bei einer verbindlichen online Buchunganfrage über Kreuzfahrt-ticket.de bei MSC Kreuzfahrten, erhalten Sie per e-mail eine Auftragsbestätigung innerhalb kurzer Zeit nach dem senden der Buchung. Im Anschluss wird sich das Service-Team von Kreuzfahrt-ticket.de mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details der Buchung mit Ihnen zu klären.
    MSC-Kreuzfahrten Preismodell
    Die Reederei bietet Frühbucherrabatte an, wenn bis zum ausgeschriebenen Frühbucherdatum die Reise gebucht wird. Alle später entstandenen Buchungen haben entweder den Katalogpreis oder nachträgliche Sonderpreise.
     
    MSC Armonia Aussenansicht

    MSC Armonia

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    MSC Kreuzfahrten

    Atlantische Inseln, Griechische Inseln, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Silvesterkreuzfahrt, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, Westliches Mittelmeer, Östliches Mittelmeer
     
     
    MSC Divina Aussenansicht

    MSC Divina

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    MSC Kreuzfahrten

    Mittelmeer, Transeuropa, Östliches Mittelmeer
     
     
    MSC Fantasia Aussenansicht

    MSC Fantasia

    sternsternsternsternplus

    MSC Kreuzfahrten

    Griechische Inseln, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Silvesterkreuzfahrt, Transeuropa, Weihnachtsreise, Westliches Mittelmeer, Östliches Mittelmeer
     
     
    MSC Lirica Aussenansicht

    MSC Lirica

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    MSC Kreuzfahrten

    Arabisches Meer, Baltikum, Britische Inseln, Griechische Inseln, Irland, Island, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Nordkap, Nordland, Nordsee, Norwegische Fjorde, Orient & Emirate, Ostsee, Persischer Golf, (...)
     
     
    MSC Magnifica Aussenansicht

    MSC Magnifica

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    MSC Kreuzfahrten

    Baltikum, Griechische Inseln, Mittelmeer, Nordkap, Nordsee, Norwegische Fjorde, Ostsee, Silvesterkreuzfahrt, Spitzbergen, Transeuropa, Weihnachtsreise, West-Europa, Westliches Mittelmeer, Ärmelkanal, Östliches (...)
     
     
    MSC Melody Aussenansicht

    MSC Melody

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    MSC Kreuzfahrten

    Afrika, Griechische Inseln, Indischer Ozean, Kanarische Inseln, Madagaskar, Mauritius, Mittelmeer, Schwarzes Meer, Silvesterkreuzfahrt, Südafrika, Transatlantik, Transeuropa, Weihnachtsreise, Westliches (...)
     
     
    MSC Musica Aussenansicht

    MSC Musica

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    MSC Kreuzfahrten

    Griechische Inseln, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Silvesterkreuzfahrt, Südamerika, Transatlantik, Weihnachtsreise, Östliches Mittelmeer
     
     
    MSC Opera Aussenansicht

    MSC Opera

    sternsternsternstern

    MSC Kreuzfahrten

    Baltikum, Britische Inseln, Kanarische Inseln, Kapverden, Mittelmeer, Nordland, Nordsee, Norwegische Fjorde, Ostsee, Schwarzes Meer, Silvesterkreuzfahrt, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, Weihnachtsreise, (...)
     
     
    MSC Orchestra Aussenansicht

    MSC Orchestra

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    Amazonas, Baltikum, Britische Inseln, Griechische Inseln, Kanarische Inseln, Mittelmeer, Nordland, Nordsee, Norwegische Fjorde, Ostsee, Silvesterkreuzfahrt, Südamerika, Transatlantik, Transeuropa, West-Europa, (...)
     
     
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