
Carnival Cruise Line - The Fun Ships
Flotteninfo
Carnival bietet Ihnen auf 24 fantastischen "Schwimmenden Resorts" Kreuzfahrten nach Mexiko oder in jeden tropischen Winkel der Karibik an.
Dazu haben Sie die Möglichkeit auf einem der Fun Ships einzigartige Kreuzfahrten nach Alaska, Kanada und Neuengland, Hawaii und jetzt auch nach Europa zu unternehmen. Genießen Sie mit einer so großartigen Auswahl an fabelhaften Kreuzfahrten einen unvergesslichen Urlaub.
Conquest Klasse
Spirit Klasse
Destiny Klasse
Fantasy Klasse
Dream Klasse
1. Vertragspartner
Vertragspartner des abzuschließenden Reisevertrages sind der Reiseveranstalter und der Reisende, der für sich selbst und/oder Dritte handelt. Die insoweit begünstigten Dritte sind die Reiseteilnehmer, die nachfolgend auch als Reisende bezeichnet werden.
Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage des Reisevertrages und regeln den Inhalt des zwischen dem Reisenden als Anmelder und Inter-Connect Marketing, Consulting und Representations Services GmbH, diese gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard-Peter Franz mit Sitz in 80335 München Bayerstr.16 a eingetragen beim Amtsgericht München unter: HRB entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten auch mit Wirkung für die Reiseteilnehmer- nachstehend ICO genannt.
ICO ist insoweit Reiseveranstalter i. S. des § 651a BGB.
ICO kann im Einzelfall auch als Vermittler auftreten, was einer klaren und unmissverständlichen Regelung bedarf.
2. Vertrag über eine Kreuzfahrt
2.1 Mit der Anmeldung zu einer Kreuzfahrt bietet der Reisende der ICO den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer (Reiseteilnehmer). Die Anmeldung, das Vertragsangebot, kann schriftlich, telefonisch, mündlich, oder online erklärt werden. An dieses Angebot ist der Reisende 10 Kalendertage gebunden.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung von ICO beim Reisenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, die der Reisende auch mit Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt.
2.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das ICO für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) erklärt.
Die im Katalog angegebenen Preise sind Richtpreise für eine Kabine mit Doppelbelegung. Die für den Reisevertrag maßgeblichen Preise sind in der Reisebestätigung enthalten. Sie sind vorab über Ihr Reisebüro oder das Internet unter www.carnivalcruiselines.de täglich abrufbar.
2.4 Für behinderte Reiseteilnehmer muss bei der Anmeldung die Behinderung mitgeteilt werden. Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes ICO zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. Reiseteilnehmerinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen, können nicht mehr befördert werden.
ICO behält sich das Recht vor, Anmeldungen ablehnen zu können, wenn nach dem Ermessen der medizinischen Berater von ICO die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für die Reise nicht vorliegen.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Reiseleistung ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung für den im Reisezeitraum maßgeblichen Reisekatalog, sowie auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.
Die Leistungen des Reiseveranstalters bestehen aus der Beförderung und Unterbringung der Reiseteilnehmer in der gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffes, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der Reisebeschreibung im Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind insbesondere Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort der Reiseteilnehmer zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, es sei denn diese Leistungen sind Teil der im Prospekt/ Katalog beschriebenen und bestätigten vertraglichen Leistung. Sind diese Leistungen nicht Teil des Katalogangebotes kann der Reisende solche Leistungen nach seinen Vorgaben zusammenstellen lassen. Sie werden von ICO als Zusatzleistung bestätigt und werden insoweit Teil des Reisevertrages. Soweit sich hieraus gesonderte Regelungen für den Reisenden ergeben, ist er darauf hinzuweisen ggf. durch Einbeziehung der AGB des jeweiligen Leistungsträgers. Darüber ist der Reisende zu unterrichten.
3.3 Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen.
Nicht zum Leistungsumfang gehören Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, wie Ausflüge, Sport- oder Kulturveranstaltungen etc, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unmissverständlich als Fremdleistung und unter Angabe des vermittelten Leistungsträgers gekennzeichnet sind.
3.4. Die Übermittlung der Reisedokumente hat gegenüber dem Reisenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro bis spätestens 7 Tage vor dem Reisebeginn zu erfolgen unter der Voraussetzung, dass auch der Reisepreis vollständig gezahlt ist. Sind die Unterlagen wider Erwarten noch nicht angekommen, hat sich der Reisende dringend mit dem von ihm beauftragten Reisebüro ansonsten mit IOC zur Klärung in Verbindung zu setzen.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlungen des Reisenden für den Reisevertrag sind gem. § 651 k BGB abgesichert. Den Sicherungsschein über den Reisepreis erhält der Reisende grundsätzlich mit der Bestätigung für die Leistungen, die Gegenstand des Reisevertrags mit ICO sind.
4.2 Zahlungsverpflichtet ist der Reisende, der die Anmeldung erklärt hat, auch wenn die Anmeldung weitere Reiseteilnehmer umfasst. Der Reisende haftet für die Zahlung des ihm gegenüber abgerechneten Reisepreis, auch wenn es sich um die auf die weiteren Reiseteilnehmer entfallenden Anteile handelt.
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins hat der Reisende eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Person zu leisten.
4.3 Die Restzahlung ist 42 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
4.4 Eine Reiseanmeldung ab 42 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.
4.5 Ist der abgerechnete Reisepreis nicht rechtzeitig eingegangen und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung nicht geleistet, ist ICO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt ICO die in Ziffer 8.1. geregelten Rücktrittskosten.
5. Leistungsänderungen
5.1 Im Einzelfall kann es notwendig werden, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern.
5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ICO nicht unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und unter Beachtung auch der Interessen der Reiseteilnehmer zumutbar sind.
ICO unterrichtet den Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und bietet mit einer Erklärungsfrist von 7 Werktagen alternativ eine kostenlose Um-buchung oder einen kostenlosen Rücktritt an, sofern die Änderungen erheblich sind und unzumutbar. Ziffer 5.3. gilt entsprechend.
Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
ICO ist berechtigt An- und Abflugzeiten sowie die zunächst angegebene Fluggesellschaft zu ändern, sofern dies z. B. aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendig wird und die Gründe erst nach Abschluss des Reisevertrages entstanden sind. ICO informiert über diese Änderungen rechtzeitig.
5.3 Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Reisenden mehr berücksichtigt werden.
ICO ist aus organisatorischen Gründen berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist.
5.4 Über Änderungen der Fahrzeiten, der Routen und/ oder anzulaufenden Häfen z. B. aus Witterungsgründen oder Sicherheitsüberlegungen während der Fahrt entscheidet der für das Schiff verantwortliche Kapitän.
6. Preisänderungen
6.1. Die im Prospekt genannten Reisepreise, die sich grundsätzlich auf eine Kabine mit Doppelbelegung beziehen, sind Richtpreise, die geltenden Preise sind als Tagespreise über die Website der ICO www.carnivalcruiselines.de oder im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräch über das Reisebüro zu erfahren.
Die Preise für Zusatzpakete für An- und Abreise oder Sonderarrangements werden mit ihrer Bestätigung verbindlich nach Maßgabe der Ziffern 1 und 4.
6.2. Preisänderungen sind nach Veröffentlichung des Prospektes möglich und zwar im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitszuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.
Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet: Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann ICO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz/Kabinenbett bezogenen Erhöhung kann ICO vom Reiseteilnehmer / Anmelder den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ICO vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist ICO berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Reisenden zu fordern.
6.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Reisende unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.
6.4 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch ICO, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit dies ICO aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis möglich ist. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber ICO geltend zu machen. Dies sollte aus Nachweisgründen schriftlich geschehen.
7. Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter
7.1 ICO kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von ICO nachhaltig stört, oder wenn sich einer der Reisenden in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Reisenden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der sog. \"Guest Vacation Policy\"also also die länderspezifischen Ge- und Verbote z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten. Hierüber wird der Reisende zu Beginn der Kreuzfahrt informiert.
7.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Reisenden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der ICO eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Reisende reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann der Reisevertrag jederzeit gekündigt werden und die weitere Beförderung verweigert werden. Weiterhin hat ICO das Recht, einen Reisevertrag zu kündigen bzw. die Beförderung zu verweigern, soweit Kundinnen bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder während der Reise erreichen würden.
7.3 Passagiere unter 21 Jahren müssen von einem Elternteil, oder einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, der mindestens 25 Jahre alt ist und in derselben Kabine übernachtet.
7.4 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, der ICO bereits vor der Abreise die erforderlichen Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.
7.5 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von ICO gekündigt und eine weitere Beförderung verweigert wird, behält ICO den Anspruch auf den Reisepreis. ICO lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht ICO nicht ein. Insbesondere hat der Reisende die ihm oder dem Reiseteilnehmer entstehenden Mehraufwendungen für einen Rücktransport an seinen Heimatort selbst zu tragen.
7.6 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann ICO den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.
8. Vertragsbeendigung durch den Reisenden und Stornogebühren
8.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten und den Rücktritt auch für die weiteren von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer erklären. Dieser Rücktritt gilt dann nur für die Leistungen des Reisevertrages unter Einschluss des Zusatzpakets im Zusammenhang mit zusätzlich oder gesondert gebuchten Leistungen soweit sie Teil des Reisevertrages geworden sind oder in einem Zusammenhang mit ihr stehen.
Seine Rücktrittserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Reisende ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ICO, wenn die Reise unmittelbar bei ICO gebucht wurde.
Erfolgte die Buchung der Reise über ein Reisebüro, so genügt die Abgabe der Rücktrittserklärung bezüglich des Reisevertrages diesem gegenüber.
8.2 ICO ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu verlangen unter Berücksichtigung eines möglichen Vorteils aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden Aufwandes ist ICO berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) für jeden ausgefallenen Reiseteilnehmer wie folgt zu berechnen ist und zwar bei Rücktritt:
Bei 2 bis 5-tägigen Kreuzfahrten
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn keine Stornogebühren, aber eine Bearbeitungsgebühr von 75€/ Person
zwischen dem 60. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
zwischen dem 29. bis 8 Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreis
Bei 6 bis 8-tägigen Kreuzfahrten
bis zum 76. Tag vor Reisebeginn keine Stornogebühren, aber eine Bearbeitungsgebühr von 75€/ Person
zwischen dem 75. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
zwischen dem 29. bis 8 Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreis
Bei 10 bis 16-tägigen Kreuzfahrten, Europa oder Alaska-Kreuzfahrten
bis zum 91. Tag vor Reisebeginn keine Stornogebühren, aber eine Bearbeitungsgebühr von 75€/ Person
zwischen dem 90. bis 56. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
zwischen dem 55. bis 15 Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
zwischen dem 14. bis 8 Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreis
des auf den Anteil der Kreuzfahrt entfallenden Betrages.
8.3 Hat der Reisende ein Zusatzpaket für weitere Leistungen, wie z.B. Anreise, Hotelarrangements Abreise, gebucht, so erhöhen sich die vorgenannten Stornierungspauschalen im Fall des Rücktritts um die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers, die voneinander abweichen können.
ICO wird die ihr in Rechnung gestellten Stornierungskosten des jeweils beauftragten Leistungsträgers dem Reisenden weiterbelasten. Diese Stornierungskosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Darauf wird hier bereits hingewiesen. Ihr Reisebüro informiert Sie im Einzelfall.
8.4 Dem Reisenden bleibt vorbehalten, ICO gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt im Übrigen in allen Fällen in denen sich ICO zur Erleichterung der Abwicklung auf Pauschalierungen beruft.
8.5 Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. ICO wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte, sowie evtl. ersparten Aufwendungen, anrechnen lassen.
8.6 Im Falle höherer Gewalt kann auch der Reisende gem. § 651j BGB den Vertrag durch Kündigung beenden. Ziffer 7.5. gilt entsprechend.
9. Abrechnung von Mehraufwand
9.1 Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss ICO die ihr entstehenden Verwaltungsmehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten, die hierdurch auch im Einzelfall bei den jeweiligen Leistungsträgern (Flug, Hotel) entstehen. Für den Mehraufwand im Hause von ICO entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand und unter Einbeziehung der ihr dafür in Rechnung gestellten Kosten berechnet.
Die Angabe einer Ersatzperson oder einer Namensänderung ist nur möglich, solange das Schiff nicht für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise storniert werden. In diesem Fall berechnen sich die Stornogebühren nach der Ziffer 8.1.
9.2 Der Reisende hat nach Abschluss des Reisevertrages keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.)
Will der Reisende eine Umbuchung veranlassen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. ICO berechnet für den bei ihr dadurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 75, pro Person ab, wenn der Antrag auf Umbuchung spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist.
Änderungen ab dem 60. Tag vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 8.1).
10. Besondere Sorgfaltsbestimmungen, Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1ICO wird die Angehörigen eines Mitgliedsstaates der EU, in denen die Reise angeboten wird über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
10.2 Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. In diesen Fällen gelten die Regelungen in Ziffer in 8.1 und 9.2. entsprechend.
10.3 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet ICO, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft/(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt ICO dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen durchführt bzw. durchführen werden. Sobald ICO die Fluggesellschaft erfährt, die den Flug tatsächlich durchführt, wird ICO den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, hat ICO den Kunden über den Wechsel zu informieren. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen nach EU-Recht eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.
10.4 ICO empfiehlt dringend eine Versicherung über Reiserücktrittskosten bei Buchung abzuschließen, da eine solche Versicherung im Reisepreis nicht eingeschlossen ist.
11. Haftung
11.1 ICO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reisekaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen; und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und ortes.
11.2 Eine Haftung von ICO für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, sind gem. § 651h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ICO herbeigeführt wird
b) soweit ICO für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3 Die deliktische Haftung von ICO für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis des Reisenden beschränkt. Soweit dem Reisenden aufgrund zwingender internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften darüber hinaus gehende Ansprüche zustehen sollten, bleiben diese von der Beschränkung unberührt
11.4 Eine Haftung von ICO ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf derartigen Übereinkommen beruhen, es zulässig ist, dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist.
11.5 ICO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von ICO lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.
11.6 ICO haftet nicht für Kosten, die dem Reisenden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern ICO die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Reisenden zu warten.
11.7 ICO haftet nicht für Schreib- Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen ICO zur Anfechtung des Reisevertrages. ICO haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, z. B. der Reisebüros auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Reisebüros oder sonstige Leistungsträger sind nicht ermächtigt Zusicherungen für ICO abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
12. Abtretungsverbot
Soweit gesetzlich zulässig ist die Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
13. Datenschutz
13.1 Die personenbezogenen Daten, die der Reisende zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität einer Person, wie etwa
Name, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse. Bei Nutzungsdaten handelt es sich um Daten,
die nicht aktiv zur Verfügung gestellt werden, sondern die passiv erhoben werden können, z. B. bei Nutzung einer Website oder der online- Angebote.
13.2 ICO wird anfallende Daten der Reisenden nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Reisevertrages erheben, bearbeiten, speichern und verwenden. Diese Daten werden nur zur Buchungsabwicklung an die in die Erfüllung des Reisevertrages eingebundenen Unternehmen im erforderlichen Umfang weitergegeben. Auf Anforderung wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten der Kunden gespeichert sind.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gelten zunächst die Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Reisevertrag unter Einbeziehung der BGB-InfoV § 4 ff.
14.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und ICO und den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten findet deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen ICO im Ausland für die Haftung von ICO dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist soweit zulässig vereinbar- München
14.4 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht.
14.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksam Bestandteil Reisevertrages.
Vertragspartner des abzuschließenden Reisevertrages sind der Reiseveranstalter und der Reisende, der für sich selbst und/oder Dritte handelt. Die insoweit begünstigten Dritte sind die Reiseteilnehmer, die nachfolgend auch als Reisende bezeichnet werden.
Die nachstehenden Reisebedingungen bilden die Grundlage des Reisevertrages und regeln den Inhalt des zwischen dem Reisenden als Anmelder und Inter-Connect Marketing, Consulting und Representations Services GmbH, diese gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard-Peter Franz mit Sitz in 80335 München Bayerstr.16 a eingetragen beim Amtsgericht München unter: HRB entstehenden Vertragsverhältnisses zur Durchführung von Schiffskreuzfahrten auch mit Wirkung für die Reiseteilnehmer- nachstehend ICO genannt.
ICO ist insoweit Reiseveranstalter i. S. des § 651a BGB.
ICO kann im Einzelfall auch als Vermittler auftreten, was einer klaren und unmissverständlichen Regelung bedarf.
2. Vertrag über eine Kreuzfahrt
2.1 Mit der Anmeldung zu einer Kreuzfahrt bietet der Reisende der ICO den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der Anmeldung mitbenannten Teilnehmer (Reiseteilnehmer). Die Anmeldung, das Vertragsangebot, kann schriftlich, telefonisch, mündlich, oder online erklärt werden. An dieses Angebot ist der Reisende 10 Kalendertage gebunden.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung von ICO beim Reisenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro mit Wirkung für alle in der Anmeldung benannten Teilnehmer und auf Grundlage dieser Reisebedingungen zustande, die der Reisende auch mit Wirkung für alle von ihm benannten Teilnehmer anerkennt.
2.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das ICO für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig (z.B. durch Zahlung oder Anzahlung des Reisepreises, Antritt der Reise) erklärt.
Die im Katalog angegebenen Preise sind Richtpreise für eine Kabine mit Doppelbelegung. Die für den Reisevertrag maßgeblichen Preise sind in der Reisebestätigung enthalten. Sie sind vorab über Ihr Reisebüro oder das Internet unter www.carnivalcruiselines.de täglich abrufbar.
2.4 Für behinderte Reiseteilnehmer muss bei der Anmeldung die Behinderung mitgeteilt werden. Besteht bei Reiseantritt eine Schwangerschaft, so ist bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Unbedenklichkeitsattest des Arztes ICO zu übersenden und auch zum Check-In mitzubringen. Reiseteilnehmerinnen, die bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, oder während der Reise erreichen, können nicht mehr befördert werden.
ICO behält sich das Recht vor, Anmeldungen ablehnen zu können, wenn nach dem Ermessen der medizinischen Berater von ICO die körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen für die Reise nicht vorliegen.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der Reiseleistung ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung für den im Reisezeitraum maßgeblichen Reisekatalog, sowie auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung.
Die Leistungen des Reiseveranstalters bestehen aus der Beförderung und Unterbringung der Reiseteilnehmer in der gebuchten Kabine des Kreuzfahrtschiffes, Vollpensionsverpflegung während der Kreuzfahrt, sowie den fälligen Hafengebühren, jeweils nach Maßgabe der Reisebeschreibung im Katalog nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
3.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind insbesondere Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort der Reiseteilnehmer zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, es sei denn diese Leistungen sind Teil der im Prospekt/ Katalog beschriebenen und bestätigten vertraglichen Leistung. Sind diese Leistungen nicht Teil des Katalogangebotes kann der Reisende solche Leistungen nach seinen Vorgaben zusammenstellen lassen. Sie werden von ICO als Zusatzleistung bestätigt und werden insoweit Teil des Reisevertrages. Soweit sich hieraus gesonderte Regelungen für den Reisenden ergeben, ist er darauf hinzuweisen ggf. durch Einbeziehung der AGB des jeweiligen Leistungsträgers. Darüber ist der Reisende zu unterrichten.
3.3 Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. Zum Leistungsumfang gehört auch die Benutzung der nicht als gesondert kostenpflichtig gekennzeichneten Bordeinrichtungen.
Nicht zum Leistungsumfang gehören Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden, wie Ausflüge, Sport- oder Kulturveranstaltungen etc, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unmissverständlich als Fremdleistung und unter Angabe des vermittelten Leistungsträgers gekennzeichnet sind.
3.4. Die Übermittlung der Reisedokumente hat gegenüber dem Reisenden oder dem von ihm beauftragten Reisebüro bis spätestens 7 Tage vor dem Reisebeginn zu erfolgen unter der Voraussetzung, dass auch der Reisepreis vollständig gezahlt ist. Sind die Unterlagen wider Erwarten noch nicht angekommen, hat sich der Reisende dringend mit dem von ihm beauftragten Reisebüro ansonsten mit IOC zur Klärung in Verbindung zu setzen.
4. Zahlung
4.1 Die Zahlungen des Reisenden für den Reisevertrag sind gem. § 651 k BGB abgesichert. Den Sicherungsschein über den Reisepreis erhält der Reisende grundsätzlich mit der Bestätigung für die Leistungen, die Gegenstand des Reisevertrags mit ICO sind.
4.2 Zahlungsverpflichtet ist der Reisende, der die Anmeldung erklärt hat, auch wenn die Anmeldung weitere Reiseteilnehmer umfasst. Der Reisende haftet für die Zahlung des ihm gegenüber abgerechneten Reisepreis, auch wenn es sich um die auf die weiteren Reiseteilnehmer entfallenden Anteile handelt.
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins hat der Reisende eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises pro Person zu leisten.
4.3 Die Restzahlung ist 42 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
4.4 Eine Reiseanmeldung ab 42 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung durch Lastschriftauftrag oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird.
4.5 Ist der abgerechnete Reisepreis nicht rechtzeitig eingegangen und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung nicht geleistet, ist ICO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt ICO die in Ziffer 8.1. geregelten Rücktrittskosten.
5. Leistungsänderungen
5.1 Im Einzelfall kann es notwendig werden, einzelne Reiseleistungen oder den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu ändern.
5.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ICO nicht unter Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und unter Beachtung auch der Interessen der Reiseteilnehmer zumutbar sind.
ICO unterrichtet den Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und bietet mit einer Erklärungsfrist von 7 Werktagen alternativ eine kostenlose Um-buchung oder einen kostenlosen Rücktritt an, sofern die Änderungen erheblich sind und unzumutbar. Ziffer 5.3. gilt entsprechend.
Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
ICO ist berechtigt An- und Abflugzeiten sowie die zunächst angegebene Fluggesellschaft zu ändern, sofern dies z. B. aus organisatorischen oder technischen Gründen notwendig wird und die Gründe erst nach Abschluss des Reisevertrages entstanden sind. ICO informiert über diese Änderungen rechtzeitig.
5.3 Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Reisenden mehr berücksichtigt werden.
ICO ist aus organisatorischen Gründen berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist.
5.4 Über Änderungen der Fahrzeiten, der Routen und/ oder anzulaufenden Häfen z. B. aus Witterungsgründen oder Sicherheitsüberlegungen während der Fahrt entscheidet der für das Schiff verantwortliche Kapitän.
6. Preisänderungen
6.1. Die im Prospekt genannten Reisepreise, die sich grundsätzlich auf eine Kabine mit Doppelbelegung beziehen, sind Richtpreise, die geltenden Preise sind als Tagespreise über die Website der ICO www.carnivalcruiselines.de oder im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräch über das Reisebüro zu erfahren.
Die Preise für Zusatzpakete für An- und Abreise oder Sonderarrangements werden mit ihrer Bestätigung verbindlich nach Maßgabe der Ziffern 1 und 4.
6.2. Preisänderungen sind nach Veröffentlichung des Prospektes möglich und zwar im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitszuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.
Die Preisänderungen werden wie folgt berechnet: Bei der Erhöhung der bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten, kann ICO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
a) Bei einer auf den Sitzplatz/Kabinenbett bezogenen Erhöhung kann ICO vom Reiseteilnehmer / Anmelder den konkreten Erhöhungsbetrag verlangen.
b) Soweit vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel eine Preiserhöhung gefordert wird, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann ICO vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, auf den jeweiligen Reisepreis entfallenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Wechselkurse dergestalt, dass sich Kosten für die Reise erhöhen, so ist ICO berechtigt, die tatsächlich hierdurch entstandenen Mehrkosten für die Reise vom Reisenden zu fordern.
6.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Reisende unverzüglich mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises davon in Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig.
6.4 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch ICO, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, soweit dies ICO aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis möglich ist. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber ICO geltend zu machen. Dies sollte aus Nachweisgründen schriftlich geschehen.
7. Vertragsbeendigung durch den Reiseveranstalter
7.1 ICO kann den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von ICO nachhaltig stört, oder wenn sich einer der Reisenden in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Reisenden. Gleiches gilt bei Nichtbefolgung der sog. \"Guest Vacation Policy\"also also die länderspezifischen Ge- und Verbote z. B. Waffen- oder Drogenbesitz, Gewalttätigkeit, beleidigendes Verhalten. Hierüber wird der Reisende zu Beginn der Kreuzfahrt informiert.
7.2 Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Reisenden nach dem pflichtgemäßen Ermessen der medizinischen Berater der ICO eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil der Reisende reiseunfähig ist oder eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellt, kann der Reisevertrag jederzeit gekündigt werden und die weitere Beförderung verweigert werden. Weiterhin hat ICO das Recht, einen Reisevertrag zu kündigen bzw. die Beförderung zu verweigern, soweit Kundinnen bei Reiseantritt die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben oder während der Reise erreichen würden.
7.3 Passagiere unter 21 Jahren müssen von einem Elternteil, oder einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden, der mindestens 25 Jahre alt ist und in derselben Kabine übernachtet.
7.4 Soweit der Kunde seine vertragliche Verpflichtung verletzt, der ICO bereits vor der Abreise die erforderlichen Passdaten zur Weitergabe an die entsprechenden Einreisebehörden zu übermitteln, kann der Reisevertrag ohne Setzung einer weiteren Frist gekündigt bzw. die Beförderung verweigert werden.
7.5 Soweit aus den o. g. Gründen ein Reisevertrag von ICO gekündigt und eine weitere Beförderung verweigert wird, behält ICO den Anspruch auf den Reisepreis. ICO lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Für eventuell entstehende Mehrkosten des Kunden steht ICO nicht ein. Insbesondere hat der Reisende die ihm oder dem Reiseteilnehmer entstehenden Mehraufwendungen für einen Rücktransport an seinen Heimatort selbst zu tragen.
7.6 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann ICO den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.
8. Vertragsbeendigung durch den Reisenden und Stornogebühren
8.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten und den Rücktritt auch für die weiteren von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer erklären. Dieser Rücktritt gilt dann nur für die Leistungen des Reisevertrages unter Einschluss des Zusatzpakets im Zusammenhang mit zusätzlich oder gesondert gebuchten Leistungen soweit sie Teil des Reisevertrages geworden sind oder in einem Zusammenhang mit ihr stehen.
Seine Rücktrittserklärung sollte aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Reisende ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ICO, wenn die Reise unmittelbar bei ICO gebucht wurde.
Erfolgte die Buchung der Reise über ein Reisebüro, so genügt die Abgabe der Rücktrittserklärung bezüglich des Reisevertrages diesem gegenüber.
8.2 ICO ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen zu verlangen unter Berücksichtigung eines möglichen Vorteils aus der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung. Anstelle eines nachzuweisenden Aufwandes ist ICO berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) für jeden ausgefallenen Reiseteilnehmer wie folgt zu berechnen ist und zwar bei Rücktritt:
Bei 2 bis 5-tägigen Kreuzfahrten
bis zum 61. Tag vor Reisebeginn keine Stornogebühren, aber eine Bearbeitungsgebühr von 75€/ Person
zwischen dem 60. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
zwischen dem 29. bis 8 Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreis
Bei 6 bis 8-tägigen Kreuzfahrten
bis zum 76. Tag vor Reisebeginn keine Stornogebühren, aber eine Bearbeitungsgebühr von 75€/ Person
zwischen dem 75. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
zwischen dem 29. bis 8 Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreis
Bei 10 bis 16-tägigen Kreuzfahrten, Europa oder Alaska-Kreuzfahrten
bis zum 91. Tag vor Reisebeginn keine Stornogebühren, aber eine Bearbeitungsgebühr von 75€/ Person
zwischen dem 90. bis 56. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
zwischen dem 55. bis 15 Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
zwischen dem 14. bis 8 Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90 % des Reisepreis
des auf den Anteil der Kreuzfahrt entfallenden Betrages.
8.3 Hat der Reisende ein Zusatzpaket für weitere Leistungen, wie z.B. Anreise, Hotelarrangements Abreise, gebucht, so erhöhen sich die vorgenannten Stornierungspauschalen im Fall des Rücktritts um die Stornogebühren des jeweiligen Leistungsträgers, die voneinander abweichen können.
ICO wird die ihr in Rechnung gestellten Stornierungskosten des jeweils beauftragten Leistungsträgers dem Reisenden weiterbelasten. Diese Stornierungskosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Darauf wird hier bereits hingewiesen. Ihr Reisebüro informiert Sie im Einzelfall.
8.4 Dem Reisenden bleibt vorbehalten, ICO gegenüber nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt im Übrigen in allen Fällen in denen sich ICO zur Erleichterung der Abwicklung auf Pauschalierungen beruft.
8.5 Soweit eine oder mehrere Personen aus einer Mehrbettkabine (2 oder mehr Personen) nicht mehr an einer Reise teilnehmen wollen (Stornierung), so ist die Stornierung der gesamten Kabine, verbunden mit der Neubuchung für die verbleibenden Reisegäste, erforderlich. ICO wird sich das durch die Verwendung der ursprünglichen Reiseleistung erlangte, sowie evtl. ersparten Aufwendungen, anrechnen lassen.
8.6 Im Falle höherer Gewalt kann auch der Reisende gem. § 651j BGB den Vertrag durch Kündigung beenden. Ziffer 7.5. gilt entsprechend.
9. Abrechnung von Mehraufwand
9.1 Bei Änderungen des Namens oder Nennung einer Ersatzperson muss ICO die ihr entstehenden Verwaltungsmehrkosten berechnen, inkl. der Mehrkosten, die hierdurch auch im Einzelfall bei den jeweiligen Leistungsträgern (Flug, Hotel) entstehen. Für den Mehraufwand im Hause von ICO entsteht in jedem Fall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr, die sich nach dem tatsächlichen Aufwand und unter Einbeziehung der ihr dafür in Rechnung gestellten Kosten berechnet.
Die Angabe einer Ersatzperson oder einer Namensänderung ist nur möglich, solange das Schiff nicht für solche Änderungen gesperrt ist. Soweit eine solche Änderung nach diesem Zeitpunkt erforderlich ist, muss die Reise storniert werden. In diesem Fall berechnen sich die Stornogebühren nach der Ziffer 8.1.
9.2 Der Reisende hat nach Abschluss des Reisevertrages keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Schiffs, des Reisebeginns (Flug), der Unterkunft oder der Beförderungsart (z. B. Wechsel der Kabinenkategorie, Änderung der Ausreise etc.)
Will der Reisende eine Umbuchung veranlassen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.
Umbuchungen werden nicht durchgeführt, wenn sich dadurch der Reisepreis reduziert. ICO berechnet für den bei ihr dadurch entstehenden Mehraufwand zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 75, pro Person ab, wenn der Antrag auf Umbuchung spätestens am 60. Tag vor Kreuzfahrtbeginn vorliegt und eine entsprechende Änderung möglich ist.
Änderungen ab dem 60. Tag vor Reiseantritt sowie Änderungen zum Zwecke der Preisreduzierung sind nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Es gelten dann die Rücktrittskostenpauschalen (siehe Ziffer 8.1).
10. Besondere Sorgfaltsbestimmungen, Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
10.1ICO wird die Angehörigen eines Mitgliedsstaates der EU, in denen die Reise angeboten wird über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen.
10.2 Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. In diesen Fällen gelten die Regelungen in Ziffer in 8.1 und 9.2. entsprechend.
10.3 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet ICO, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft/(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flüge bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung eine ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt ICO dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen durchführt bzw. durchführen werden. Sobald ICO die Fluggesellschaft erfährt, die den Flug tatsächlich durchführt, wird ICO den Kunden darüber informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, hat ICO den Kunden über den Wechsel zu informieren. Die Liste der Fluggesellschaften, mit denen nach EU-Recht eine Beförderung nicht zulässig ist, ist über die Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar.
10.4 ICO empfiehlt dringend eine Versicherung über Reiserücktrittskosten bei Buchung abzuschließen, da eine solche Versicherung im Reisepreis nicht eingeschlossen ist.
11. Haftung
11.1 ICO haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reisekaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Reiseleistungen; und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und ortes.
11.2 Eine Haftung von ICO für vertragliche Schadensersatzansprüche, die nicht Körperschäden sind, sind gem. § 651h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ICO herbeigeführt wird
b) soweit ICO für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3 Die deliktische Haftung von ICO für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis des Reisenden beschränkt. Soweit dem Reisenden aufgrund zwingender internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften darüber hinaus gehende Ansprüche zustehen sollten, bleiben diese von der Beschränkung unberührt
11.4 Eine Haftung von ICO ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf derartigen Übereinkommen beruhen, es zulässig ist, dass Leistungsträger insoweit in der Haftung für die von ihnen zu erbringenden Leistungen beschränkt sind oder deren Haftung ausgeschlossen ist.
11.5 ICO haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von ICO lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung eindeutig gekennzeichnet werden.
11.6 ICO haftet nicht für Kosten, die dem Reisenden durch sein verspätetes Eintreffen am Schiff entstehen, sofern ICO die Beförderung zum Schiff nicht vertraglich geschuldet hat. Dies gilt für Abfahrtshäfen ebenso wie für die unterwegs angelaufenen Häfen, sofern Landausflüge in eigener Regie und auf eigenes Risiko unternommen werden. Der Kapitän ist nicht verpflichtet, auf eventuell verspätete Reisenden zu warten.
11.7 ICO haftet nicht für Schreib- Rechenfehler und andere offenbare Unrichtigkeiten. Offensichtliche Rechenfehler berechtigen ICO zur Anfechtung des Reisevertrages. ICO haftet nicht für Angaben in Reiseausschreibungen Dritter, z. B. der Reisebüros auf deren Entstehung sie keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit sie nicht überprüfen konnte. Reisebüros oder sonstige Leistungsträger sind nicht ermächtigt Zusicherungen für ICO abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen, die nicht mit den Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder über die Reservierungsbestätigung hinaus gehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
12. Abtretungsverbot
Soweit gesetzlich zulässig ist die Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
13. Datenschutz
13.1 Die personenbezogenen Daten, die der Reisende zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Informationen zur Identität einer Person, wie etwa
Name, Anschrift, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse. Bei Nutzungsdaten handelt es sich um Daten,
die nicht aktiv zur Verfügung gestellt werden, sondern die passiv erhoben werden können, z. B. bei Nutzung einer Website oder der online- Angebote.
13.2 ICO wird anfallende Daten der Reisenden nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Reisevertrages erheben, bearbeiten, speichern und verwenden. Diese Daten werden nur zur Buchungsabwicklung an die in die Erfüllung des Reisevertrages eingebundenen Unternehmen im erforderlichen Umfang weitergegeben. Auf Anforderung wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten der Kunden gespeichert sind.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gelten zunächst die Vertragsbestimmungen, die durch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen ergänzt werden. Soweit weder der Vertrag noch diese Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen eine Regelung vorsehen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Rechts zum Reisevertrag unter Einbeziehung der BGB-InfoV § 4 ff.
14.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und ICO und den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten findet deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen ICO im Ausland für die Haftung von ICO dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.3 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist soweit zulässig vereinbar- München
14.4 Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch die gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes der gewollten Regelung am ehesten entspricht.
14.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung wirksam Bestandteil Reisevertrages.
Inklusive Leistungen bei Carnival:
Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie Vollpension an Bord 24-h Kabinenservice Wasser, Kaffee, Tee und Eistee rund um die Uhr Benutzung der freien Bordeinrichtungen (z.B. Fitnessstudio) Teilnahme an Bordveranstaltungen Hafengebühren und Steuern Trinkgelder an Bord
Exklusive Leistungen bei Carnival:
Landausflüge Ärztliche Behandlung Masseur Persönliche Einkäufe
Exklusive Leistungen bei Carnival:
Carnival Cruise Lines Buchungsanleitung auf Kreuzfahrt-ticket.de
In 7 Schritten sind Sie auf einem Carnival Schiff gebucht
1. Suche
Bei Kreuzfahrt-ticket.de haben Sie viele Filtermöglichkeiten um eine Reise mit Carnival Cruise line zu suchen. Sie wählen zwischen Schiff, Reisegebiet, Reisedauer, Reisezeit oder selbst mit Starthafen (auf suchen & buchen) und klicken im Anschluss auf den Button finden. Die Ergebnisliste auf Kreuzfahrt-ticket.de ist immer terminlich sortiert. Auf die jeweilige Kreuzfahrtdetailseite kommen Sie durch Anklicken des Preises oder des Textlinks.
2. Wählen Sie die mitreisenden Personen
Bitte wählen Sie nun die mitreisenden Personen aus. Hinweis: Es kann pro Buchung nur eine Kabine gebucht werden.
3. Verfügbarkeit prüfen
Klicken Sie nun in Ihre Wunschkategorie in der Tabelle Kategorien, Preise, Buchung auf den jeweiligen Button z.B. verfügbare Innenkabinen prüfen. Die Kabinenkategorie wird nun auf Verfügbarkeit bei Carnival geprüft, bitte gedulden Sie sich einen kleinen Moment bis die Details geladen sind. Wenn die Details geladen sind, zeigt Ihnen die Ampel hinter jeder Kategorie die Verfügbarkeit an:
Nach dieser Prüfung wählen Sie Ihre Wunschkategorie und gehen zum nächsten Schritt über den Button weiter.
4. Anreiseauswahl
Für Carnival Cruise lines unterbreiten wir Ihnen gerne eine individuelle Anreise, sie können jedoch auch eine eigene Anreise wählen.
Dieses Symbol
5. Versicherung
Unverzichtbar bei jeder Reise, damit Sie eine stornierte Reise nicht voll bezahlen müssen. Sie wählen Ihr Wunschpaket über das Symbol werden Ihnen die Leistungen des Paketes angezeigt.
Dieses Symbol
6. Angebot oder Buchung
Sie wählen in diesem Schritt zwischen Buchung oder unverbindlichem Angebot, im Anschluss öffnet sich das Formular "Daten der Reisenden". Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder des Formulars aus. Um die Reise zu buchen müssen Sie unsere und die AGBs von Carnival akzeptieren und eine Zahlungsart wählen. Im Anschluss müssen Sie den Button Daten prüfen anklicken (Die Daten werden nun auf Vollständigkeit/ Korrektheit geprüft). Nun sehen Sie die Details ihres persönlichen Angebots oder Buchung. Im letzten Schritt senden Sie uns die Buchung über den Button senden.
7. Bestätigung / Zahlung
Bei einer verbindlichen online Buchunganfrage über Kreuzfahrt-ticket.de bei Carnival Cruise lines, erhalten Sie per e-mail eine Auftragsbestätigung innerhalb kurzer Zeit nach dem senden der Buchung. Im Anschluss wird sich das Service-Team von Kreuzfahrt-ticket.de mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Details der Buchung mit Ihnen zu klären.
Preismodell von Carnival Cruise Line:
Tagesaktuelle Preise auf Kreuzfahrt-ticket.de
Carnival Cruise Lines bietet Kreuzfahrten zu tagesaktuellen Preisen an. Die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage und werden täglich in unserer Datenbank auf www.kreuzfahrt-ticket.de aktualisiert. Wenn Sie in einer Kategorie einen Preis buchen können, dann hat dieser auch verfügbare Kabinen.
(Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten)
Tagesaktuelle Preise auf Kreuzfahrt-ticket.de
Carnival Cruise Lines bietet Kreuzfahrten zu tagesaktuellen Preisen an. Die Preise richten sich nach Angebot und Nachfrage und werden täglich in unserer Datenbank auf www.kreuzfahrt-ticket.de aktualisiert. Wenn Sie in einer Kategorie einen Preis buchen können, dann hat dieser auch verfügbare Kabinen.
(Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten)
Carnival Breeze
Carnival Cruise Lines
ABC Inseln, Atlantische Inseln, Bahamas, Große Antillen, Kanarische Inseln, Karibik, Kleine Antillen, Mittelmeer, Nordamerika, Südliche Karibik, Transatlantik, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Westliches (...)
schon ab
ab € 299,00 p. P.
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Carnival Conquest
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Golf von Mexiko, Karibik, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik
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ab € 450,00 p. P.
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Carnival Destiny
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Bahamas, Golf von Mexiko, Karibik, Nordamerika, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik
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Carnival Dream
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Karibik, Transeuropa, Westliche Karibik, Östliche Karibik
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ab € 492,00 p. P.
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Carnival Ecstasy
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Karibik, Östliche Karibik
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Carnival Elation
Carnival Cruise Lines
Golf von Mexiko, Karibik, Mittelamerika, Transeuropa, Westliche Karibik
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Carnival Fantasy
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Bermuda, Karibik, Östliche Karibik
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ab € 366,00 p. P.
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Carnival Fascination
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Karibik, Transeuropa, Östliche Karibik
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ab € 266,00 p. P.
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Carnival Freedom
Carnival Cruise Lines
ABC Inseln, Bahamas, Große Antillen, Karibik, Kleine Antillen, Nordamerika, Südliche Karibik, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik
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ab € 421,00 p. P.
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Carnival Glory
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Bermuda, Kanada & Neuengland, Karibik, Kleine Antillen, Nordamerika, Silvesterkreuzfahrt, USA-Ostküste, Weihnachtsreise, Westliche Karibik, Östliche Karibik
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ab € 277,00 p. P.
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Carnival Imagination
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Golf von Mexiko, Karibik, Westliche Karibik
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ab € 246,00 p. P.
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Carnival Legend
Carnival Cruise Lines
Karibik, Silvesterkreuzfahrt, Westliche Karibik
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ab € 488,00 p. P.
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Carnival Liberty
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Große Antillen, Karibik, Westliche Karibik, Östliche Karibik
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ab € 465,00 p. P.
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Carnival Magic
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Golf von Mexiko, Karibik, USA-Ostküste, Westliche Karibik, Östliche Karibik
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ab € 449,00 p. P.
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Carnival Miracle
Carnival Cruise Lines
Bahamas, Bermuda, Karibik, Nordamerika, Silvesterkreuzfahrt, Südliche Karibik, USA-Ostküste, Weihnachtsreise, Östliche Karibik
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ab € 548,00 p. P.
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Carnival Spirit
Carnival Cruise Lines
Alaska, Australien, Hawaii, Kanada & Neuengland, Mexikanische Riviera, Mittelamerika, Nordamerika, Pazifik , Südsee, Transeuropa, USA-Westküste
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ab € 216,00 p. P.
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Carnival Splendor
Carnival Cruise Lines
Hawaii, Mexikanische Riviera, Silvesterkreuzfahrt, Transeuropa, Weihnachtsreise
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ab € 380,00 p. P.
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Carnival Triumph
Carnival Cruise Lines
Golf von Mexiko, Westliche Karibik
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ab € 319,00 p. P.
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Carnival Valor
Carnival Cruise Lines
Große Antillen, Karibik, Silvesterkreuzfahrt, Südliche Karibik, USA-Ostküste, Weihnachtsreise, Westliche Karibik, Östliche Karibik
schon ab
ab € 406,00 p. P.
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Carnival Victory
Carnival Cruise Lines
Karibik, Silvesterkreuzfahrt, Südliche Karibik, Weihnachtsreise
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ab € 401,00 p. P.
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